MITTEILUNGEN
der
Vereinigung der Elektrizitätswerke.
(Eingetragener Verein.)
A
Jahrgang XVII / 1919.
Nr. 248.
Il. September = Nummer.
Inhalt: Staatliche Elektrizitätswirtschaft. S. 217. — Die englische Gesetzesvorlage betr. Elektrizitätswirtschaft. Von Dr.-Ing. Kloß. S. 218. —
Deutsches Einheitsmaterial für Starkstrom-Installationen. Von Klement, Berlin-Siemensstadt. S, 222. — Bekanntmachung über die Einschränzung
des Verbrauchs elektrischer Arbeit. S.224. — Richtlinien für die Durchführung der Bekanntmachung über die Einschränkung des Verbrauchs
elektrischer Arbeit. S. 226. — Antwort auf Frage. S. 228. — Mitgliederzugang. 5S. 228. — Kursus über Brennstoffwirtschaft. S. 228.
Staatliche Elektrizitätswirtschafift.
Auf der Tagung der Vereinigung der Elekirizitätswerke
in Nürnberg am 23. September d. J.
Derichtete der Vorsitzende über die Arbeiten des
Vorstandes. zu dem Gesetzentwurf betr. die Sozialisierung
der Elektrizitätswirtschaft. Er wies darauf
hin, daß bei der Zusammensetzung der Vereinigung,
die kommunale, private, gemischt - wirtschaltliche
und staatliche Unternehmungen zu ihren Mitgliedern
zählt, eine bis ins einzelne gehende Übereinstimmung
bezgl. der Sozialisierungsfirage kaum erreichbar sei;
es sei daher notwendig, sich auf möglichst allgemein
gefaßte Richtlinien zu einigen, als welche er die
;olgenden Sätze vorschlage, denen seines Wissens
auch von weiteren Kreisen zugestimmt werde:
\. „Eine Fiskalisierung der Elektrizitätswirtschalt durch
das Reich, wie sie der Entwurf vorsieht, wird allerseits
abgelehnt; denn man erwartet hieraus eine
vollkommene, Zentralisierung unter rein bürokratischer
Verwaltung, die für die ungehinderte
Entwicklung der Elektrizitätswirtschaft nur verı1ängnisvoll
sein kann.
Eine weiter als unbedingt notwendig getriebene
Zentralisation ist weder technisch zweckmäßig,
noch erwünscht. Alle Vorteile des Zusammenschlusses
der Elektrizitätserzeugung lassen sich
auch in kleineren Wirtschaftsbezirken, etwa von
der Größe einer Provinz, erreichen. In diesen
einzelnen Wirtschaftsgebieten sollte die Elek-:;rizitätsversorgung
sich möglichst ungehindert
entwickeln dürfen.
3. Um die grundsätzliche Einheitlichkeit der Elektrizitätswirtschaft
zu gewährleisten, empfiehlt sich
die Gründung einer Zentralstelle, von der die
allgemeinen Direktiven für die Elektrizitätsversorgung
des ganzen Reiches auszugehen hätten.
Es ist anzustreben, daß in möglichst weitem
Umtange die industriellen Betriebe Deutschlands
an öffentliche Elektrizitätswerke angeschlossen
werden. Ein gesetzlicher Zwang in diesem
Sinne soll indessen keinesfalls ausgeübt werden,
denn die freie Entwicklung, besonders der großindustriellen
Betriebe, enthält den sichersten Ansporn
und die Erprobungsmöglichkeit für technische
Fortschritte. Der Vergleich mit kräftiger
Eigenerzeugung ist der beste technische und
wirtschaftliche Anreiz für die öffentlichen Elektrizitätswerke,
auch in ihren Einrichtungen und
Erzeugungsverfahren den Fortschritten der Technik
zu folgen.
Die Elektrizitätswirtschaft für sich genommen
darf nicht als besondere Einnahmequelle für das
Reich ausgestaltet werden. Wenn letzteres weiterer
Einnahmen aus der Energiewirtschaft bedarf, so
kann dies nur durch eine Erhöhung der Kohlensteuer
und durch Ausdehnung des Grundsatzes
der Quellenbesteterung auf die übrigen Energieiormen
geschehen. Jede Belastung, die nicht
allgemein die Energiequelle, sondern bestimmte
Formen der Energie trifit, müßte eine fortschrittswidrige
Verschiebung innerhalb der Energiewirtschaft
zur Folge haben. Insbesondere müßte
jede finanzielle Ausbeutung der Elektrizität an Stelle
steigenderVerwendung elektrischer Energie wieder
die Anwendung mechanischer Übertragung begünstigen
und dadurch zu energiewirtschaftlichem
und sozialem Rückschritt führen.“
Die Versammlung erklärte sich mit diesen Leit-;ätzen
einstimmig einverstanden, sie beschloß
erner, um den Eindruck der völligen Einstimmigzeit
im wesentlichen nicht durch das Vorbringen
ıbweichender Ansichten im einzelnen abzuschwächen,
n eine Einzelberatung nicht einzutreten, seitens der
3inzelnen Mitglieder auf Sonderschritte zu verzichten,
lie Weiterbehandlung der Regierung und der National-‚ersammlung
gegenüber vielmehr in die Hände
der Vorstände der Vereinigung, des Elektrobundes
ınd des Städtetages zu legen.