Erlangung dieser Zuschüsse, In den Städten beginnt
abweichend von den Idealen der Reichsheimstätte der
von den "gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften'
getragene Wohnungsbau an Umfang zuzunehmen. Der
Begriff Gemeinnützigkeit wird dabei weitgehend wie
vor dem Krieg verstanden, d.h. als Abgrenzung von
dem spekulativen Wohnungsbau. Die Grenze wird bei
etwa 5 % Gewinnausschüttung gesehen; Träger der Gesellschaften
waren besonders der Staat, die Kommunen,
die Gewerkschaften und die Sozialversicherungen
Die Finanzierung unterscheidet sich grundsätzlich in
nichts von den Vorkriegsverhältnissen. Bauunternehmen,
Banken und Wohnungsbaugesellschaften erzielen
Gewinne. Der Staat übernimmt das Risiko durch Hergabe
verbilligter Kredite und Bürgschaften, damit
wird die Wohnung erst vermietbar. Der Realkredit ist
daher bereit, die hypothekarische Belastung bis auf
90 % heraufzusetzen und somit zum gleichen Zinsgewinn
wie vor dem Krieg zu kommen. Die Bauherren
sparen Eigenkapital, müssen sich dafür aber mit einem
zunächst begrenzten Gewinn abfinden. Da die
Neubaumieten trotz staatlicher Hilfe zu hoch sind,
werden erste Schritte getan, die Altbaumieten anzugleichen.
Schon diese Maßnahmen zeigen, daß grundsätzliche
Änderungen der Wohnungsbaupolitik auf
immer größere Schwierigkeiten stoßen müssen. Die
Meinung, daß gemeinnützige Bautätigkeit "Bautätigkeit
unter Gewinnverzicht' (Rudolf Eberstadt, Handbuch
des Wohnungswesens und der Wohnungsfrage, 1920)
sei, setzt sich durch. Das Ziel, die Staatshaushalte
zu entlasten und gleichzeitig einen Rückfall in die
"Spekulation'' der Vorkriegszeit zu verhindern, führt
schon jetzt zu Vorschlägen, Baukostenzuschüsse und
Darlehen durch Zinszuschüsse zu ersetzen und die
Beträge hierzu durch eine Belastung der "Nutznießer''
der Altwohnungen zu erhalten. Die angeblich ungerechtfertigten
Vorteile jener "Nutznießer;'d.h. also
derer, die in den jeweils ältesten Wohnungen hausen
und deshalb niedrige Mieten zahlen, werden hier erst
mals - und in der Zukunft bis heute immer wieder -
zum Ziel der Angriffe auf die staatliche Wohnungspolitik.
Und schon hier werden diese Nutznießer zur
Förderung des Wohnungsbaus herangezogen, zur Förderung
von Wohnungen, die ihresgleichen nie bezahlen
könnten. Da die Bodenspekulation und die Hypothekenwirtschaft
als solche unangetastet bleiben, lassen
sich die Zielsetzungen des Kleinhaus- und Siedlungsbaus
bald nur noch auf dem Lande verwirklichen, in
den Großstädten steigt wieder der Anteil des Mehrwohnungshauses.
Die in der Verfassung des Deutschen
Reiches im Artikel 155 aufgestellten Grundsätze der
Bodenpolitik - Sicherung einer gesunden Wohnung für
jeden Deutschen und einer den Bedürfnissen jeder
Familie entsprechenden Wohn- und Wirtschaftsstätte;
Enteignung von Grundbesitz möglich, wenn zur Befriedigung
des Wohnbedürfnisses sowie zur Förderung
der Ansiedlung und der Landwirtschaft nötig; Nutzbarmachung
der ohne Arbeits- und Kapitalaufwand
entstehenden Wertsteigerung des Bodens für die Allgemeinheit
- bleiben papierene Forderungen.
So blieb als Gewinn der ersten Phase sozialdemokratischer
Wohnungspolitik die bedeutende Verbesserung
des technischen Standards der Ware Wohnung und die
soziale Sicherung des Mieters durch Gesetze auf der
einen Seite sowie die weit zweifelhaftere Propagierung
des Eigenheimgedankens auf der anderen Seite.
Durch die im Vergleich zur Vorkriegszeit geringeren
Belastungen der Mieter blieb es fast völlig unbeachtet,
daß die kapitalistische Wirtschaft als solche unangetastet
blieb. Unter diesen Umständen mußten sich
mittelständische Liberalisierungs- und Eigentumsideologie
gegen einen Ausbau des Wohnungswesens im Interesse
der Massen wenden, mußte sich die Korrumpierung
des Bewußtseins der Massen dahingehend auswirken,
daß das Wohnungswesen immer weniger als
voll in die kapitalistische Wirtschaft integriert erkannt
wurde.
Das Eintreten der Sozialdemokratie für die Wohnungspolitik
auf dieser Grundlage macht Kritik von sozialistischer
Seite wirkungslos, so daß als lautstarke Kritiker
nur Apologeten vergangener Epochen auftreten:
liberale Wirtschaftstheoretiker weisen unermüdlich
auf die Vorzüge der Vorkriegswirtschaft im Wohnungswesen
hin. Dem mittelständischen Haus- und Grundbesitz
bleibt nichts anderes übrig, als auf seine staatstragenden
Qualitäten hinzuweisen und vor einer Sozialisierung
zu warnen. Daß es dennoch Kritiker aus diesen
Reihen sind, die auf einige der wunden Punkte der
staatlichen Wohnungspolitik hinweisen, zeigt die Verblendung
der sich antikapitalistisch gebenden Sozialdemokraten,
die wesentlich den Ausbau des Systems
beeinflußten.
Die weitgehende Einigkeit in der Wohnungspolitik ist
besonders aus der Diskrepanz zwischen ihren propagierten
Zielen und der Realität erklärbar. Alle wesentlichen
Reformbewegungen der Vorkriegszeit gingen in
Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen ein: das
Ideal des Einfamilienhauses im Grünen, bodenreformerische
Ideen, nationales Interesse, Groß stadtfeindlichkeit,
die Illusion, daß an der Ware Wohnung niemand
verdienen solle. Die Verwirrung war so vollkommen,
daß Reaktionäre auf der einen Seite den Betrug
an den Arbeitern erkannten, ihn aber gleichzeitig
als "Sozialisierung auf kaltem Weg'' (Max Wolff,
Zwangswirtschaft und Wohnungswesen, 1929) ansahen.
Wirkliche Verhandlungen über die völlige Sozialisierung
des Wohnungswesens (Sozialisierungskommission über
die Neuregelung des Bauwesens 1921) legten mit einer
nichtssagenden Resolution derlei Pläne endgültig zu
den Akten. Spätestens damit hatte sich gezeigt, daß die
sozialdemokratische Wohnungspolitik als ein Bestandteil
der Sozialpolitik, die wesentlicher Teil des Kampfes
gegen '"radikale Linke' war, langfristig den Interessen
des Kapitals dienen mußte. Verboten sich direkte Sozialisierungsmaßnahmen
zunächst also durch den
Wunsch, sich nach links abzusichern, so waren sie
später bei den abbröckelnden Mehrheiten der Sozialdemokraten
in den Parlamenten nicht mehr durchführbar.
Durch die 1921 gescheiterten Verhandlungen wurde nur
bestätigt, was in der Anlage der Wohnungspolitik bereits
sich zeigte: die Lage der Massen der Mieter erträglich
zu halten durch Wohnungsgesetzgebung und
eine Baupolitik zur Erhaltung der Verwertungsbedingungen
des Kapitals zu betreiben.
ARCH+ 3 (1970) H. 11