fel an der Zahlungsfähigkeit der Mieter damit also
nicht auszuräumen waren, blieb das System der variablen
Standards, d.h. der Verringerung der Wohnungsgrößen
und der Ausstattung der Wohnung.
Die Notverordnungen während der Wirtschaftskrise
wiesen den Weg der neuen Wohnungspolitik. Der
städtische Wohnungsbau wurde zu Gunsten des ländlichen
Kleinhausbaus eingeschränkt, der Anteil der
gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften ging zurück.
In dieser Zeit kam als neue Variante der Wohnungsbau
als Konjunkturpolitik in die Diskussion. Verteidiger
liberaler Wohnungswirtschaft wiesen auf den
"natürlichen Zyklus" hin, der den Wohnungsmarkt vor
dem Krieg bestimmt habe. In Zeiten geringer wirtschaftlicher
Aktivität sei der Zins niedrig und damit
Wohnungsbau möglich, der damit gleichzeitig die
Wirtschaft zu neuem Aufschwung anrege. Die Folgen
solcher Konjunkturpolitik trägt aber der Mieter in
doppelter Hinsicht. So sinkt der Wohnungsstandard
in Zeiten wirtschaftlicher Blüte; im folgenden Wirtschaftsabschwung
ist der Arbeiter der erste, der gezwungen
wird, sich weitere Einschränkungen aufzuerlegen.
Die Leerwohnungsreserve steigt hierdurch
und durch den beginnenden Neubau. Dabei gleicht sich
das Niveau der Mieten ständig nach oben an, die statistische
Leerwohnungsreserve (tatsächlich stehen
nur große und teuere Wohnungen leer) dient dann auch
im nächsten Aufschwung als Beweis überwundener
Wohnungsnot. Die Wirkung dieses Mechanismus zu
potenzieren, wird dann Aufgabe staatlicher Konjunkturpolitik
und folgerichtig auch von '"liberalen'' Wohnungspolitikern
vorgeschlagen (Georg Haberland,
Wirtschaftskrise und Wohnungsversorgung, 1933).
Ideal geeignet dazu sei die Sanierung. Es wird vorgeschlagen,
während der Krise anstelle der sowieso
jährlich abbruchreifen 10.000 Wohnungen in Berlin
doch gleich 20. 000 jährlich zu sanieren. Damit verschwänden
jährlich 20. 000 der billigsten Wohnungen,
um durch ebensoviel der teuersten ersetzt zu werden
"Dies sei schließlich eine bessere Verwendung der
Hauszinssteuer als Arbeitslosenfürsorge.'' (Georg
Haberland, Wirtschaftskrise und Wohnungsversorgung,
1933) Daß das vor allem für die Besitzer der zu
sanierenden Häuser zutrifft, beweist die Sanierungspraxis
in Berlin heute.
vl
In der Wirtschaftskrise finden so scheinbar die Interessen
aller aufs Wunderbarste zueinander, All die,
die sich immer wieder für eine Liberalisierung stark
machten, fordern plötzlich staatliche Eingriffe, die
jetzt im Interesse des Haus- und Grundbesitzes und
der Bauindustrie seien und auch vorgeblich im Interesse
aller anderen Beteiligten, der Mieter und der
Bauarbeiter, kurz dem Volksganzen. Hinter dieser
Fassade der Einheit verwirklichen sich indes um so
ungestörter die Gesetze der kapitalistischen Produktionsweise.
"Auch die politische Neuordnung im Jahre
1933 änderte zunächst nicht die grundsätzliche Form
und Anwendung der Maßnahmen zur Herausführung
aus der Wirtschaftskrise, wenngleich sich die letzten
politischen Zielsetzungen wandelten.'' (Ursula Herzberg,
Die Geschichte der Berliner Wohnungswirtschaft,
1957) Dieser bezeichnende Satz gilt voll auch
für die Wohnungspolitik. Die Verordnungen während
der Wirtschaftskrise bereiteten nationalsozialistischer
Wohnungspolitik den Boden. In konsequenter Fortsetzung
des Trends wurde bei Konzentrierung der Be-IA
fugnisse der Wohnungsbau aufs Land und den Kleinhaus-
und Siedlungsbau verlagert. Dabei wurde immer
mehr versucht, staatliche Hilfen durch Eigenkapital
zu ersetzen, insbesondere durch strengere Bewilligungsbestimmungen
und Verringerung der Richtsätze.
Wieder ergänzten sich aufs beste wirtschaftliche Notwendigkeit
(im Sinne des Kapitals) und politische Zielsetzung.
Das sozialpolitische Ziel der Befriedung durch
"Einwurzelung in den Boden'' lenkt aber von dem gleichzeitigen
Rückzug des Staates aus materiellem Engagement
ab. Der gesetzliche Eingriff stabilisiert die Verhältnisse;
die Interessen des faschistischen Staates,
der keiner Kapitalfraktion mehr direkt verpflichtet ist,
überlagern den alten Streit, Der Schwerpunkt liegt im
ideologischen Angriff, der Zerstörung des Bewußtseins
der Massen von ihrer objektiven Lage.
3. Wohnungswirtschaft im Dienst der Kriegswirtschaft
und in der Nachkriegszeit
- Gesellschaftspolitik, Rüstung und Befriedung -
Die Preisstopverordnungen von 1936 markieren den
Zeitpunkt, zu dem die Wirtschaft voll unter die politischen
Ziele des NS untergeordnet ist. Mit dem allgemeinen
Preisstop, also auch für Mieten, Bauleistungen
und Grundstücke, muß folgerichtig die Wohnungszwangswirtschaft,
die nach der Wirtschaftskrise
zur Förderung der Privatinitiative gelockert worden
war, wieder verschärft werden. Konjunkturpolitische
Erwägungen im Zusammenhang mit Wohnungsbau konnten
nun zurückstehen, die Rüstung sorgte für die Auslastung
der Wirtschaft. Es war im Gegenteil notwendig,
staatliche Aufwendungen für den Wohnungsbau zu
drosseln. Der bei Preisstop und Zwangswirtschaft
aber zur Vermeidung sozialpolitischer Fehlschläge
notwendige Neubau mußte also wesentlich privater
Initiative überlassen bleiben. Um den Widerspruch zu
den beschnittenen Gewinnmöglichkeiten und der eingeschränkten
Verfügungsgewalt lösen zu können, waren
zwei Wege denkbar: Einmal die Senkung der Kosten
der Ware Wohnung, d.h. weitgehend die Senkung des
Wohnungsstandards, zum anderen der Bau von Eigentumshäusern
auf dem Lande. Die Verbindung beider
Wege fand die besten Voraussetzungen wirtschaftlicher,
ideologischer und politischer Art vor. Daß dieses Konzept
jedoch tatsächlich zu Neubauzahlen wie in der
prosperierenden Hauszinssteuerära führt, hat vorwiegend
politisch-ideologische Gründe. Die reformerischen
Forderungen der unmittelbaren Nachkriegszeit,
d.h. die Forderung nach dem eigenen Haus auf
eigener Scholle - 1920 eine wirtschaftlich weitgehend
utopische Forderung -, fallen zusammen mit den Interessen
des faschistischen Staates, der damit auch
die ökonomischen Grundlagen schafft, Dank ideologischen
Drucks gelingt die Mobilisierung von Eigenkapital
und Eigenleistung, die Verknüpfung mit dem
Grund und Boden wird erstmals zur Realität, Die Kulmination
aller NS-Vorstellungen zum Wohnungsbau
ergeben sich im Konzept der "Neuen Stadt'' (vgl. Gottfried
Feder, Die neue Stadt, 1939). Vorerst verhindert
jedoch die Kriegswirtschaft die Verwirklichung. Nennenswerte
staatliche Initiative im Wohnungsbau hat
allein ihr zu dienen, immer mehr ist Wohnungsbau der
Funktionsfähigkeit der Rüstungsindustrie direkt unterworfen.
ARCH+ 3 (1970) H. 11