Die programmatische Formulierung einer Wohnungspolitik:
Staatsaufgabe im Interesse des Monopolkapitals
Das Neubauverbot von 1940, das das Ende praktischer
NS-Wohnungspolitik bedeutet, bedeutet zugleich aber
den Beginn einer verstärkten Arbeit an programmatischen
Entwürfen für die Zeit nach dem Krieg. Die
Bedeutung dieser Arbeiten, dem '"Erlaß des Führers
zur Vorbereitung des deutschen Wohnungsbaus nach
dem Kriege'' (1940) (in: Ullrich Conrads, Programme
und Manifeste zur Architektur, 1964) dem Gemeinnützigkeitsgesetz
(1940) und der Arbeiten des "Reichskommisariats
für den Sozialen Wohnungsbau'' liegen
darin, daß sie faktisch die Grundlagen der Wohnungspolitik
nach dem Krieg darstellen, Im Führererlaß
zum Wohnungsbau wird zum ersten Mal vom Staat ein
umfassendes Programm erstellt, dessen Verwirklichung
seine absolute Dominanz im Wohnungswesen
bedeutet. Dennoch ist explizit darauf hingewiesen, daß
die kapitalistische Wirtschaft letztlich verantwortlich
sein soll: "Bei der Finanzierung sind, soweit möglich,
die Einrichtungen der Wirtschaft heranzuziehen''
(Anna Teut, Architektur im Dritten Reich, Berlin-Frankfurt
196 ). Gemeinnützige Wohnungsunternehmen,
nach dem WGG kapitalistisch organisiert, sollen
Träger des Wohnungsbaus sein. Rahmenbedingungen
zur Förderung des Wohnungsbaus werden in dem
Erlaß angegeben, die Forderung nach Detaillierung,
in Artikel X ("Die auf dem Gebiete des Wohnungsbaus
geltenden Vorschriften werden im Sinne dieses Erlasses
durch ein Gesetz über den neuen deutschen Wohnungsbau
für das gesamte Reich vereinheitlicht und
vereinfacht'') erhoben, wird exakt erst 1950 mit dem
1. Wohnungsbaugesetz der Bundesregierung erfüllt.
Gegenüber dem Konzept der "neuen Stadt'' bezog dieses
Programm, die "aufgelockerte Stadt'' (vgl. Göderitz,
Rainert, Hofmann, Die aufgelockerte Stadt), die
bestehende Wirklichkeit mit ein; die Großstadt, selbst
mit Hochhäusern, wurde akzeptiert, wenn sie nur aufzulockern
ist und den ideologisch-politischen Zielen
dienen kann: der Verwurzelung besonders der kinderreichen
Familien. Nur ein Problem war in allen Programmen
ungenügend angesprochen und einbezogen:
daß nach dem Krieg nun tatsächlich eine Wohnungsnot
herrschte, die staatliche Intervention in einem Ausmaße
erforderte, das vorher nicht absehbar war. Der
Gefahr, die darin für jeden Versuch einer Restaurierung
des liberalen Kapitalismus lag, wurde schon
1946 von den Alliierten begegnet: Das Kontrollratsgesetz
Nr. 18 (Wohnungsgesetz) verfügt staatliche
Verwaltung und Verteilung des vorhandenen Wohnraums
durch kommunale Wohnungsämter. Damit wurde
die Wohnungszwangswirtschaft auf der Basis des
Preisstops von 1936 in vollem Umfange weitergeführt
und vervollständigt.
Die materiellen Voraussetzungen der Wohnungspolitik:
Die Lage nach dem Zweiten Weltkrieg
Im Entwurf zum 1. Wohnungsbaugesetz wurde der
Wohnungsbedarf angegeben, von dem zukünftige Planung
auszugehen habe. Für das Gebiet der BRD sind
das 4,5 Mill. Wohnungen (nach: O. Löbke, Die Subventionierung
des Wohnungsbaus, 1951). Die auch
nach 1949 noch steigenden Einwohnerzahlen - insbesondere
durch Flüchtlinge und Aussiedler - ergeben
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im Vergleich zum Ersten Weltkrieg einen erheblich
größeren Bedarf an neuen Wohnungen. Hatte das materielle
Ausmaß der Wohnungsfrage zwar eine völlig
neue Dimension, so war sie doch nicht von wirklich
systemgefährdender Natur. Die ''Schuldigen'' der
Misere, die Nazis, waren auszumachen und zu bezeichnen,
Kapital und Eigentum waren es nicht, im
Gegenteil, es hätte nie eine Wohnungsnot gegeben,
hätten sie nur ungestört agieren können. Die ideologische
Basis der Wohnungspolitik war mit der Restauration
der Marktwirtschaft eindeutig gegeben. Dennoch
wurde die Hauptkritik an der nach 1948 einsetzenden
staatlichen Wohnungsbaupolitik später deren angebliche
'"Konzeptionslosigkeit''. "Das eine Leitbild
(das zentral-planwirtschaftliche) nicht realisieren zu
wollen, das andere (das marktwirtschaftliche) aus sozialen
Gründen nicht realisieren zu können - in dieser
Ambivalenz, in dieser Unmöglichkeit einer grundsätzlichen
Entscheidung lag letztlich der tiefere Grund
unserer bisher unzulänglichen Wohnungswirtschaft.''
{Rudolf Eberstadt, Handbuch des Wohnungswesens und
der Wohnungsfrage, 1920) In dieser nachträglichen
Beurteilung wird unterstellt, daß in der Wohnungspolitik
derartige Alternativen zur Diskussion gestanden
hätten. Der scheinbare Wunsch nach einem klaren
Konzept stellt sich meistens als Klage darüber heraus,
daß auf dem Wege zur Liberalisierung zu zögernd
vorangeschritten werde. Zwei wesentliche Dinge werden
dabei unterschlagen. Einmal der Einfluß der Besatzungsmächte,
die die Wahl eines anderen als des
marktwirtschaftlichen Systems wohl kaum zugelassen
hätten, zum anderen das Anknüpfen an wesentliche
wohnungspolitische Maßnahmen aus der Zeit vor und
im Krieg. In dieser Zeit hatte sich jene ''Ambivalenz''
darauf reduziert, das marktwirtschaftliche Leitbild
durchführen zu wollen, es aber nicht zu können, ohne
den Widerstand der Betroffenen in Kauf zu nehmen,
Ziel wohnungspolitischer Maßnahmen war es eher,
diesen Widerstand zu brechen.
4. Soziale Marktwirtschaft und sozialer Wohnungsbau:
[Ideologie und Wirklichkeit in Wirtschaft und Wohnungswesen
_ Die Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus und
seine ideologischen Begründungen -
Wenn man soziale Marktwirtschaft als theoretische
Hülse der neoliberalen Schule, d.h. eines Rückfalls
hinter die bürgerliche Ökonomie der Zwischenkriegszeit
(Keynes) in den Liberalismus der Zeit vor 1914
betrachtet, so entspricht dem die Propagierung des
freien Wohnungsmarktes, wie er bis 1913 bestanden
habe.
Soziale Marktwirtschaft wird propagiert als dritter
Weg zwischen monopolistischem Spätkapitalismus und
sowjetischer Planwirtschaft. In der Praxis wird jedoch
jeder Eingriff in die Wirtschaft negativ beurteilt,
so daß das wesentliche Aushängeschild der '"sozialen''
Eigenschaft der Marktwirtschaft die Fürsorge für
Randgruppen jeder Art wird. In der Wohnungswirtschaft
heißt das, daß neben der selbstverständlichen
Eigenwirtschaftlichkeit nur mehr die Fürsorge für
jene Randgruppen bleibt, d.h. praktisch die Mietbe1-hilfe,
die damit auch den negativen Aspekt jeden Einyriffs
enthalten, in ihrer Art also der Armenfürsorge
iR