demokratischen Gehalts.
Eine differenzierte Darstellung möglicher Planungsmetho-
den und -verfahren war nicht das Ziel dieser Arbeit.
Mit den an dem Rittel/Mussoschen Planungsmodell
exemplarifizierten Ansätzen zu einer Kritik der positiven
Planung soll die Diskussion und kritische Analyse neuer
Handlungswissenschaften in der Planung und Planeraus-
bildung vorangetrieben werden.
Es sei an dieser Stelle auf die intensive Zusammenarbeit
mit G. Melville hingewiesen, dem ich wichtige Anre-
gungen zu der vorliegenden Arbeit verdanke.
Die dem Teil A vorangestellte Einführung von Chr.
Feldtkeller hilft vielleicht, eine der vielen Lücken
dieser Arbeit aufzufüllen.
EINFÜHRUNG
Faßt man den Begriff der Planung unabhängig davon, ob
der Planträger Privatmann oder ein öffentliches Amt ist,
nämlich ganz allgemein als konzeptionelles, meistens
auch in Modellen repräsentiertes Vorwegnehmen von
Handlungen, so gilt, daß Planung allen Individuen und
allen Gesellschaftsordnungen eigen ist. Der Unterschied
zwischen der liberalkapitalistischen und der monopol-
kapitalistischen Phase der ökonomischen Entwicklung
läßt sich unter anderem gerade durch die unterschied-
liche Planträgerschaft charakterisieren.
In der liberalkapitalistischen Phase sind die Planträger,
deren Planung gesellschaftliche Auswirkungen hat, die
Eigner von Kapital: von Finanzen, Produktionsmitteln
und Grund und Boden; und die Planziele sind dadurch
beschränkt, daß alle anderen Privatleute von der gesell-
schaftlich relevanten Planung ausgeschlossen sind sowie
dadurch, daß jeder Kapitalist einen mindestens ebenso
hohen Profit machen muß wie seine Konkurrenten. Die
Aufgabe des Staates bleibt darauf beschränkt, darüber
zu wachen, daß die errungenen bürgerlichen "Freihei-
ten" des gesellschaftlichen Verkehrs von jedermann
respektiert werden.
Je mehr nun im Übergang zur monopolkapitalistischen
Phase die einzelnen Kapitalisten sich zu Kapitalgesell-
schaften zusammenschließen, um gemeinsam der übrigen
Konkurrenz besser gewachsen zu sein, je höher als Folge
davon der gesellschaftliche Surplus (1) und je härter
deshalb die Wirtschaftskrisen zu werden drohen, desto
mehr müssen Planungsaufgaben vom Staat übernommen
werden. Handelt es sich zunächst um die Kontrolle der
"natürlichen" Monopole (2), der Versorgungsbetriebe und
um gelegentliche Interventionen zur Investitionsförderung
so erweitert sich die planerische Tätigkeit des Staates in
Zusammenarbeit mit den kapitalistischen Gruppen all-
mählich zu einer permanenten Wirtschaftsplanung.
Die Entscheidungsfäller bei dieser konzertierten plane-
rischen Tätigkeit sind das Management und ihre Bündnis-
gruppen in der politischen Führung sowie in der staatli-
chen Verwaltung. Die Planziele sind inhaltlich bestimmt,
einmal durch das Interesse der größeren Kapitalgesell-
schaften, höheren Profit zu machen als die kleinen, und
zum anderen durch die Notwendigkeit der Sicherung der
bestehenden Gesellschaftsstruktur überhaupt.
Dies erfordert Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirt-
schaft, nämlich langfristige Möglichkeiten der Surplus-
26
absorption durch den Staat zu schaffen und gleichzeitig
die beherrschte Klasse zu befriedigen ohne damit aber
die Gesellschaftsstruktur zu gefährden.
Dabei soll das Fehlen neuer epochaler Erfindungen, wie
der Dampfmaschine, Eisenbahn und des Automobils, die
immense Investitions- und Absatzmöglichkeiten schufen
und (neben Rüstung und Kriegsführung) dazu beitrugen,
Krisen zu vermeiden (3), in den USA offenbar durch
Verlagerung der wirtschaftlichen Interessen auf die "Stadt"
als neues Konsumgut wettgemacht werden (4).
Die prinzipielle Irrationalität der kapitalistischen Pla-
nung, gesamtgesellschaftlich betrachtet, bleibt auch in
der monopolkapitalistischen Phase bestehen: die Planung
bleibt im gesellschaftlichen Produktions- und Konsump-
tionsprozeß auf Teilbereiche beschränkt, deren wirkliche
Bedeutung erst außerhalb des geplanten Bereichs durch
das "blinde Gesetz' des Marktes sich ergibt.
Die oben skizzierte Entwicklung war in den USA - dort
ergaben sich die Ansätze zur Demokratisierung, die im
folgenden dargestellt sind - viel ausgeprägter als in der
BRD. Hier konnte sich der Liberalismus nicht entsprechend
entwickeln und es wurden die von der Feudalherrschaft
überkommenen Planungsaufgaben vom Staat nicht in dem
Maße abgebaut wie in den USA. Am bedeutensten ist in
dieser Hinsicht vielleicht der Hinweis, daß die Steuerung
der Bodennutzung durch die Bauleitplanung (zoning) in
den USA bis zum Jahre 1926 als verfassungswidrig galt
(5).
Vor dem Hintergrund immer höher sich entwickelnder
Produktivkräfte ergab sich das - noch ganz im Sinne der
liberalen Ideologie begriffene - Problem der Demokrati-
sierung der Planung und die Frage nach ihrem gegenwär-
tigen politischen Charakter, und zwar aus der Tatsache,
daß einerseits nicht mehr nur die Kapitalisten und Kapi-
talgesellschaften, sondern auch die gewählten Repräsen-
tanten der Gesamtgesellschaft - jedenfalls formal - als
Planträger auftraten, daß aber andererseits die staatliche
Planung nicht den gesamtgesellschaftlichen Bedürfnissen
entsprach.
Dabei kommt dem Selbstverständnis der als Fachleute im
Planungsprozeß eingesetzten technischen Intelligenz zu-
nehmende Bedeutung zu, insofern nämlich, als es von
diesem Selbstverständnis abhängt, ob dem technischen
Apparat, mit dem die Voraussetzungen für die Demokrati-
sierung erst geschaffen wurden, eine Demokratisierung
verhindernde Funktion eigentümlich wird oder nicht.
Chr. F.
Teil A DEMOKRATISIERUNG DES PLANUNGSPRO-
ZESSES
1. Planung und Öffentlichkeit
Die Orts-, Regional- und Landesplanung sowie die Pla-
nung aller öffentlichen Gebäude wie Schulen, Rathäuser,
Museen sind Planungen der politischen Öffentlichkeit,
d.h. die Öffentlichkeit steuerzahlender Bürger tritt als
Planungs- und Bauträger auf.
Der historische Entfremdungsprozeß des Nutzers von sei-
nem der Nutzung dienenden Objekt und die Deligation
existenzsichernder Planungs-, Versorgungs- und Erzie-
hunasaufagaben des Bürgers an den Staat haben zu einem
ARCH+ 3 (1970) H. 9