Abbildung 2
Zielgebendes
System
Zielsetzungen
CR
Erfolgsmeldungen
Informationen — | |
Planendes und
koordinierendes
System
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HZ rende Systeme
Fragestellungeri
Fragen
Informa- Bw
tions System E_—
Antworten
Informa- f ragen
tions System
Antworten
—
system dadurch aus, daß sich die Produktionsmittel im Pri-
vatbesitz (und damit in privater Verfügungsgewalt) einzelner
Privateigentümer oder Gruppen von Privateigentümern be-
finden. Deren Interesse als Einzelne ist es, einen möglichst
hohen Gewinn (Profit) aus ihrem Kapital zu ziehen. Ihr In-
teresse als Klasse ist es, das gesellschaftliche System, in dem
sie die herrschende Klasse bilden, zu erhalten und gegen alle
Störungen zu verteidigen. Planung kann in einem derartigen
Gesellschaftssystem definitionsgemäß nur an zwei Stellen
stattfinden: auf der Ebene des einzelnen Kapitals mit der
Zielsetzung der Profitmaximierung (einschließlich der dazu
gehörenden Voraussetzungen wie Marktbeherrschung, Ar-
beitsintensivierung, Investitionsplanung usw.); auf der Ebene
des Gesamtkapitals mit dem Ziel der Systemerhaltung, was
notwendig die Sicherung der Profitmaximierung für die
Einzelkapitale wie auch die Erhaltung der Bereitschaft der
Mehrzahl der in diesem Gesellschaftssystem lebenden Men-
schen mit einschließt, das herrschende Gesellschafts-
system zu akzeptieren (sei es aus der Überzeugung, daß
das herrschende Gesellschaftssystem ihren Bedürfnissen
gerecht werde, oder aus der Angst oder der Einsicht in
die Unmöglichkeit, es entscheidend zu verändern).
beplantes System
k
Daß diese Beschreibung grundsätzlich die Struktur der
Gesellschaftsordnung der BRD trifft, bedarf keiner weite-
ren Diskussion. Selbst die Vertreter der herrschenden
Klasse hätten gegen diese Beschreibung allenfalls termi-
nologische Einwände und interpretatorische Zusätze,
die allesamt darauf hinauslaufen, daß genau dieses
Gesellschaftssystem optimal sei für den Nutzen aller
Gesellschaftsmitglieder.
Bleibt man bei dieser schematischen Charakterisierung
der bundesrepublikanischen Gesellschaft und versucht
man die gesellschaftlichen Institutionen zu charakteri-
sieren, die planerisch (und geplant handelnd) tätig wer-
den, ergeben sich im wesentlichen zwei Gruppen: zum
einen die Einzelkapitale (institutionell als Privatunter-
nehmen) und auf der Ebene des Gesamtkapitals die
staatlichen und halbstaatlichen Institutionen (Regierun-
gen, Verwaltungen, Parteien). Mit diesen Institutionen
sind selbstredend gleichzeitig auch diejenigen Stellen
fixiert, an denen Planungstheorien praktisch werden
können. Dies läßt dem Planungstheoretiker von vorn-
herein in seiner theoretischen Arbeit drei Möglichkei-