Full text: ARCH+ : Studienhefte für Planungspraxis und Planungstheorie (1973, Jg. 5, H. 17-20)

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ner in das Angestelltenverhältnis, Spezialisierung und da- 
mit Verlust des Überblicks und der Möglichkeit der Ein- 
flußnahme auf die Gesamtplanung). Sie sind obendrein 
gekennzeichnet von den zunehmenden Verwertungs- 
schwierigkeiten des Kapitals nach dem Ende der Re; 
konstruktionsperiode des bundesrepublikanischen Kapi- 
talismus (zunehmende Unsicherheit des Arbeitsplatzes, 
zunehmende Auspressung der Arbeitskraft). Konflikte 
am Arbeitsplatz, die sich an den Versuchen kapitalisti- 
scher Geschäftsleitungen entzünden, mittels Überstunden 
ausgeklügelte Prämiensystemen und Rationalisierungen, 
die Arbeitsleistung ihrer Angestellten zu steigern und 
sie gleichzeitig durch Delegation begrenzter Leitungs- 
funktionen an die Interessen des Unternehmens zu bin- 
den, fördern bei den lohnabhängigen Architekten zuneh- 
mend die Erkenntnis, daß die organisierte Wahrnehmung 
ihrer Interessen notwendig wird. Die beginnende gewerk- 
schaftliche Organisierung angestellter Architekten und 
Stadtplaner in den Gewerkschaften der IG Bau, Steine, 
Erden, oder der ÖTV sind Konsequenz der Tat- 
sache, daß sich bei Teilen der Angestellten das Bewußt- 
sein von der Notwendigkeit solidarischen Handelns unter- 
einander und auf der Seite der Arbeiterklasse entwickelt. 
Das Fortbestehen kleiner und mittlerer Architekturbüros 
neben den kapitalistisch betriebenen Planungsunternehmen 
bietet dagegen immer wieder jenen Vorstellungen von 
kooperativer Reformtätigkeit Raum, die eine mehr oder 
weniger unbewußte Prolongierung des alten Architekten- 
selbstverständnisses vom Künstler und Mittler zwischen 
Produzent und Nutzer darstellen. 
Stellt die Überwindung berufsspezifischer Widerstände 
gegen eine gewerkschaftliche Organisierung bei Architek- 
ten und Stadtplanern einen ersten und wichtigen Schritt 
dar, sich bewußt als Lohnabhängige zu verhalten, so geht 
es in der nächsten Zeit vor allem darum, die Erfahrungen 
die in der Gewerkschaft bisher gemacht worden sind, 
zu verallgemeinern und die Arbeit innerhalb der Gewerk- 
schaft zu problematisieren. 
Dieser Themenbereich ist gegebenenfalls auf die Arbeits 
bedingungen aller derjenigen Gruppen auszuweiten, die 
sich neben Architekten und Stadtplanern berufsmäßig 
mit den Reproduktionsbedingungen der lohnabhängigen 
Bevölkerung befassen, heute schon: Sozialarbeiter und 
Soziologen. 
Ausbildungsbedingungen von Architekten und 
Stadtplanern 
Die ökonomischen und sozialen Bedingungen der Lage 
von Architekten und Stadtplanern als Lohn- 
abhängigen ist als Konsequenz dessen zu begreifen, daß 
der Bereich der Produktion und Planung gebauter Um- 
welt zunehmend den Bedingungen „intensiver” Kapital- 
verwertung unterworfen wird. Ist dies das bewegende Moment 
der schon zu beobachtenden Rationalisierung ihres Arbeits- 
prozesses, so ist es eine unabdingbare Voraussetzung da- 
zu, daß er systematisiert werden kann, d.h. wissenschaft- 
lich durchdrungen wird und daß die zu seiner .profitablen 
Gestaltung notwendigen Qualifikationen und notwendi- 
gen Arbeitsmittel entwickelt sind und angewandt werden 
können. In dem Maße, in dem der Prozeß der Produktion 
und Planung gebauter Umwelt auf dieser veränderten 
Struktur beruht, erhalten auch für den Architekturbereich 
Forschung und Lehre als Reflexe des Produktionsprozes- 
ses erhöhte Bedeutung. 
Die Arbeitsbedingungen während des Studiums sind im 
Rahmen jener Tendenzen zu betrachten, die gegenwärtig 
die Gesamtentwicklung an den Hochschulen kennzeich- 
nen: einerseits Versuche des Staates, direkten Einfluß 
auf Ausbildung und Forschung zu nehmen und anderer- 
seits sich wandelnde Abwehrreaktionen der Hochschul- 
angehörigen — nicht nur der Studenten — gegen diese 
Staatseingriffe. Mit dem bundeseinheitlichen Entwurf 
zum Hochschulrahmengesetz, den regionalen Referenten- 
entwürfen zur Novellierung der bestehenden Universi- 
tätsgesetze und mit den flankierenden Maßnahmen be- 
züglich der Zulassung zum Hochschulstudium (numerus 
clausus) bzw. zum Beruf (Hamburger Erlaß) sind diejeni- 
gen Maßnahmen bezeichnet, mit denen der Staat nach 
den Ansätzen zu einer demokratischen Hochschulreform 
die Phase der Gegenreform vorläufig abzuschließen ver- 
sucht. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Hochschu- 
le wieder zu einem funktionalen Bereich gesellschaftlicher 
Arbeitsteilung zu machen, und zwar mit Hilfe institutio- 
neller Festlegungen, die auf langfristige Absicherung der 
staatlichen Interventionsmöglichkeiten zielen. Dies jedoch 
ohne daß bereits im einzelnen klare Konzeptionen für 
die Studieninhalte, Leistungskontrollen, universitäre Mit- 
bestimmung etc. vorhanden wären. Die konkrete Durch- 
setzung der hochschulpolitischen Maßnahmen des Staates 
wird in starkem Maße abhängig von der Situation an den 
einzelnen Universitäten und Fachbereichen bleiben und
	        

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