Full text: ARCH+ : Studienhefte für Planungspraxis und Planungstheorie (1973, Jg. 5, H. 17-20)

untersuchte Situation verbessert werden kann. Um hierbei 
gezielt vorgehen zu können, ist es notwendig, die (hypo- 
thetischen) Kausalbeziehungen nicht nur durch Aufzeigen 
von Korrelationen, sondern durch die funktionale Erklä- 
rung zu stützen. Letzteres ermöglicht es, solche Größen zur 
Veränderung auszuwählen, die einerseits möglichst unmit- 
telbar, und nicht nur über dritte Größen, mit dem im Ab- 
lauf der Tätigkeiten als widersprüchlich empfundenen Sach- 
verhalt zusammenhängen, die andererseits relativ unabhän- 
gig sind von (oder im Sinn der erforderlichen Veränderung 
positiv zusammenhängen mit) anderen für die Schulorga- 
nisation wichtigen Sachverhalten, so daß durch die Verän- 
derung einerseits die Situation wirksam verbessert werden 
kann und andererseits keine wesentlich nachteiligen Ne- 
benwirkungen in Kauf genommen werden müssen. 
Jede Nutzungssituation kann beschrieben und von anderen 
Nutzungssituationen unterschieden werden durch Spezifi- 
zierung der für sie zutreffenden Ausprägungen bestimmter 
Merkmale 53). Bezogen auf dieses Identifikationsschema 
wäre das Ziel der Untersuchung zu beschreiben als das Auf- 
finden einer Nutzungssituation mit einer relativ optimalen, 
d. h. den größten Nutzen gewährleistenden Kombination 
von Merkmalsausprägungen — optimal in Bezug auf die ver. 
fügbaren, begrenzten, sprich, die im Durchschnitt bewillig- 
ten Mittel,54) Insofern bzw. insoweit als es gelingt, die 
verschiedenen Merkmale wie verschiedene Arten von Gü- 
tern und die verschiedenen Ausprägungen eines Merkmals 
wie unterschiedliche Mengen gleichartiger Güter zu behan: 
deln, lassen sich, jedenfalls im Prinzip, die ‚Gossen’schen 
Gesetze’ anwenden.55) Dazu müssen folgende Bedingun- 
dessen Fehlen in unserer Konzeption zu einem Widerspruch 
führte zwischen dem erwarteten und dem tatsächlich vorlie- 
genden Sachverhalt, was zu der Frage „warum? ” führte, 
und dessen Eingehen in die Konzeption zu der befriedigen- 
den Antwort „darum” führt. König, J.: Bemerkungen über 
den Begriff der Ursache, in: Das Problem der Gesetzlich- 
keit I, Hrsg. J. Jungius-Gesellschaft der Wissenschaften e.V. 
Meiner Verlag, 1949. 
Zur Merkmalsbildung siehe Klix, F.: Information und Ver- 
halten, Verlag H. Huber, 1971. 
Die Kosten wurden bewußt aus dem Katalog dieser Merk- 
male ausgenommen. Es wird hier davon ausgegangen, daß 
mit den im Durchschnitt bewilligten Mitteln auszukommen 
ist. Bei insgesamt begrenzten Ressourcen — welche Aussage 
übrigens nicht absolut zu verstehen, oder in ihrer Absolutheit 
als Bestandteil des von der kapitalistischen Produktionsweise 
hervorgebrachten Ideologie zu verstehen ist — ist eine ratio- 
nale Entscheidung über den Umfang der in einem bestimm- 
ten Haushaltsbereich aufzuwendenden Mittel von diesem Be: 
reich aus gar nicht möglich; sie ist vielmehr nur möglich von 
einer übergeordneten Haushaltsebene aus. (Vgl. die Ausfüh- 
rungen zur Grenznutzenanalyse im Haupttext). Dies gilt 
auch für Entscheidungen über die für eine bestimmte Nut- 
zungssituation aufzuwendenden Mittel. Im Rahmen des Nut- 
zungsstudiums in Schulen können allerdings Argumente 
sich ergeben für Aufwandsverschiebungen zwischen verschie- 
denen Nutzungssituationen innerhalb der Schule, nicht aber 
für Aufwandsverschiebungen zwischen dem Schulwesen und 
anderen Haushaltsbereichen. Sicherlich gibt es Gründe, der- 
artige Verschiebungen zu fordern, aber diese ergeben sich 
nicht. jedenfalls nicht allein. aus dem Nutzungsstudium in 
52) 
gen vorliegen bzw. sich herstellen lassen: Erstens muß die 
Nutzungssituation bezüglich jedes der Merkmale verän- 
dert werden können, und zwar unabhängig von einer Ver- 
änderung bezüglich der übrigen Merkmale. Zweitens muß 
aus der jeweils aufwendigeren Ausprägung eines Merkmals 
auch ein größerer oder mindestens gleich großer Nutzen 
resultieren. 56) Drittens dürfen die Unterschiede zwischen 
den verschiedenen Ausprägungen eines Merkmals keinen 
wesentlichen qualitativen, also die Art des Guts bzw. des 
Nutzens betreffenden Unterschied enthalten. Die „Gossen’ 
schen Gesetze‘ besagen, bezogen auf den hier diskutierten Un- 
tersuchungsfall, erstens, daß das Verhältnis des Nutzens, 
der aufgrund einer bestimmten Merkmalausprägung 
sich ergibt und des Aufwands, der für diese Merkmalsaus- 
prägung erforderlich ist, bei jedem Übergang zu einer 
aufwendigeren Ausprägung desselben Merkmals ungünsti- 
ger wird, und zweitens, daß bezüglich der Verteilung der 
Mittel anzustreben ist, daß das Verhältnis des Zuwachses 
an Nutzen und des Zuwachses an Aufwand, der sich aus 
dem jeweils letzten Übergang ergab — das ist der ‚gewo- 
gene Grenznutzen’ — bei allen Merkmalen gleich ist. Ich 
beschränkte die Gültigkeit der ‚Gossen’schen Gesetze’ 
auf eine nur prinzipielle, weil im hier diskutierten Fall 
die Merkmalsausprägungen nicht stufenlos veränderbar 
sind, und folglich das angegebene Optimalitätskriteriuum 
nur annäherungsweise erfüllt werden kann. Im hier dis- 
kutierten Fall ist schließlich zu berücksichtigen, daß die 
Nutzen aus den Aufwendungen bezüglich der verschiede- 
nen Merkmale u. U. interdependent sind, und folglich 
die Beurteilung des Grenznutzens vom Grenzaufwand 
bezüglich einee bestimmten Merkmals über die Beurtei- 
Schulen. 
So wenig die subjektive Werttheorie, zu deren Urhebern 
auch Gossen gezählt wird, taugt zur Erfassung der Wertbe- 
stimmung in der Marktwirtschaft, so wichtig ist doch der 
Beitrag der Grenznutze nanalyse, auf welcher die subjektive 
Werttheorie aufbaut, für die Quantifizierung des Nutzens 
von Gütern bzw. Arbeits- oder Zeitaufwendungen und damit 
für die Planung. Im Gegensatz zu der Auffassung der Ver- 
treter der subjektiven Werttheorie ist allerdings zu unter- 
scheiden zwischen dem Nutzen durch unmittelbare Befrie- 
digung psychophysischer Bedürfnisse (Genuß) und dem so- 
genannten wirtschaftlichen Nutzen (Ertrag). Ersterer resul- 
tiert aus der konsumtiven Konsumtion, letzterer aus der 
produktiven Konsumtion von Gütern und Arbeitskraft. Im 
Kapitalismus ist das Streben nach letzterem nicht, wie die 
subjektive Werttheorie es will, funktional auf das Streben 
nach ersterem bezogen, sondern aufgrund der Produktions- 
verhältnisse diesem gegenüber verselbständigt. Bezüglich des 
wirtschaftlichen Nutzens gelten auch die ‚Gossen’schen Ge- 
setze’ nicht. Leider ist festzustellen, daß die gegenwärtige 
Planungsmethodik, jedenfalls ‚was die gängigen Verfahren 
zur Bewertung des Nutzens betrifft, den Stand der Ökonomie 
in der Mitte des letzten Jahrhunderts noch nicht erreicht 
hat. Auf die Bedeutung der Grenznutzenanalyse für die Pla- 
nung möchte ich in einer anderen Arbeit ausführlich eingehen. 
Eine Darstellung der geschichtlichen Entwicklung der Grenz- 
nutzenanalyse findet sich bei Schneider, E.: Einführung in 
die Wirtschaftstheorie, IV. Teil. 1. Band. J.C.B. Mohr, 1965 
Diese Bedingung läßt sich leicht herstellen, indem nur die 
bezüglich des Verhältnisses van Nutzen und Aufwand jeweils 
günstigsten Merkmalsausprägungen berücksichtigt werden 
R 
56)
	        

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