untersuchte Situation verbessert werden kann. Um hierbei
gezielt vorgehen zu können, ist es notwendig, die (hypo-
thetischen) Kausalbeziehungen nicht nur durch Aufzeigen
von Korrelationen, sondern durch die funktionale Erklä-
rung zu stützen. Letzteres ermöglicht es, solche Größen zur
Veränderung auszuwählen, die einerseits möglichst unmit-
telbar, und nicht nur über dritte Größen, mit dem im Ab-
lauf der Tätigkeiten als widersprüchlich empfundenen Sach-
verhalt zusammenhängen, die andererseits relativ unabhän-
gig sind von (oder im Sinn der erforderlichen Veränderung
positiv zusammenhängen mit) anderen für die Schulorga-
nisation wichtigen Sachverhalten, so daß durch die Verän-
derung einerseits die Situation wirksam verbessert werden
kann und andererseits keine wesentlich nachteiligen Ne-
benwirkungen in Kauf genommen werden müssen.
Jede Nutzungssituation kann beschrieben und von anderen
Nutzungssituationen unterschieden werden durch Spezifi-
zierung der für sie zutreffenden Ausprägungen bestimmter
Merkmale 53). Bezogen auf dieses Identifikationsschema
wäre das Ziel der Untersuchung zu beschreiben als das Auf-
finden einer Nutzungssituation mit einer relativ optimalen,
d. h. den größten Nutzen gewährleistenden Kombination
von Merkmalsausprägungen — optimal in Bezug auf die ver.
fügbaren, begrenzten, sprich, die im Durchschnitt bewillig-
ten Mittel,54) Insofern bzw. insoweit als es gelingt, die
verschiedenen Merkmale wie verschiedene Arten von Gü-
tern und die verschiedenen Ausprägungen eines Merkmals
wie unterschiedliche Mengen gleichartiger Güter zu behan:
deln, lassen sich, jedenfalls im Prinzip, die ‚Gossen’schen
Gesetze’ anwenden.55) Dazu müssen folgende Bedingun-
dessen Fehlen in unserer Konzeption zu einem Widerspruch
führte zwischen dem erwarteten und dem tatsächlich vorlie-
genden Sachverhalt, was zu der Frage „warum? ” führte,
und dessen Eingehen in die Konzeption zu der befriedigen-
den Antwort „darum” führt. König, J.: Bemerkungen über
den Begriff der Ursache, in: Das Problem der Gesetzlich-
keit I, Hrsg. J. Jungius-Gesellschaft der Wissenschaften e.V.
Meiner Verlag, 1949.
Zur Merkmalsbildung siehe Klix, F.: Information und Ver-
halten, Verlag H. Huber, 1971.
Die Kosten wurden bewußt aus dem Katalog dieser Merk-
male ausgenommen. Es wird hier davon ausgegangen, daß
mit den im Durchschnitt bewilligten Mitteln auszukommen
ist. Bei insgesamt begrenzten Ressourcen — welche Aussage
übrigens nicht absolut zu verstehen, oder in ihrer Absolutheit
als Bestandteil des von der kapitalistischen Produktionsweise
hervorgebrachten Ideologie zu verstehen ist — ist eine ratio-
nale Entscheidung über den Umfang der in einem bestimm-
ten Haushaltsbereich aufzuwendenden Mittel von diesem Be:
reich aus gar nicht möglich; sie ist vielmehr nur möglich von
einer übergeordneten Haushaltsebene aus. (Vgl. die Ausfüh-
rungen zur Grenznutzenanalyse im Haupttext). Dies gilt
auch für Entscheidungen über die für eine bestimmte Nut-
zungssituation aufzuwendenden Mittel. Im Rahmen des Nut-
zungsstudiums in Schulen können allerdings Argumente
sich ergeben für Aufwandsverschiebungen zwischen verschie-
denen Nutzungssituationen innerhalb der Schule, nicht aber
für Aufwandsverschiebungen zwischen dem Schulwesen und
anderen Haushaltsbereichen. Sicherlich gibt es Gründe, der-
artige Verschiebungen zu fordern, aber diese ergeben sich
nicht. jedenfalls nicht allein. aus dem Nutzungsstudium in
52)
gen vorliegen bzw. sich herstellen lassen: Erstens muß die
Nutzungssituation bezüglich jedes der Merkmale verän-
dert werden können, und zwar unabhängig von einer Ver-
änderung bezüglich der übrigen Merkmale. Zweitens muß
aus der jeweils aufwendigeren Ausprägung eines Merkmals
auch ein größerer oder mindestens gleich großer Nutzen
resultieren. 56) Drittens dürfen die Unterschiede zwischen
den verschiedenen Ausprägungen eines Merkmals keinen
wesentlichen qualitativen, also die Art des Guts bzw. des
Nutzens betreffenden Unterschied enthalten. Die „Gossen’
schen Gesetze‘ besagen, bezogen auf den hier diskutierten Un-
tersuchungsfall, erstens, daß das Verhältnis des Nutzens,
der aufgrund einer bestimmten Merkmalausprägung
sich ergibt und des Aufwands, der für diese Merkmalsaus-
prägung erforderlich ist, bei jedem Übergang zu einer
aufwendigeren Ausprägung desselben Merkmals ungünsti-
ger wird, und zweitens, daß bezüglich der Verteilung der
Mittel anzustreben ist, daß das Verhältnis des Zuwachses
an Nutzen und des Zuwachses an Aufwand, der sich aus
dem jeweils letzten Übergang ergab — das ist der ‚gewo-
gene Grenznutzen’ — bei allen Merkmalen gleich ist. Ich
beschränkte die Gültigkeit der ‚Gossen’schen Gesetze’
auf eine nur prinzipielle, weil im hier diskutierten Fall
die Merkmalsausprägungen nicht stufenlos veränderbar
sind, und folglich das angegebene Optimalitätskriteriuum
nur annäherungsweise erfüllt werden kann. Im hier dis-
kutierten Fall ist schließlich zu berücksichtigen, daß die
Nutzen aus den Aufwendungen bezüglich der verschiede-
nen Merkmale u. U. interdependent sind, und folglich
die Beurteilung des Grenznutzens vom Grenzaufwand
bezüglich einee bestimmten Merkmals über die Beurtei-
Schulen.
So wenig die subjektive Werttheorie, zu deren Urhebern
auch Gossen gezählt wird, taugt zur Erfassung der Wertbe-
stimmung in der Marktwirtschaft, so wichtig ist doch der
Beitrag der Grenznutze nanalyse, auf welcher die subjektive
Werttheorie aufbaut, für die Quantifizierung des Nutzens
von Gütern bzw. Arbeits- oder Zeitaufwendungen und damit
für die Planung. Im Gegensatz zu der Auffassung der Ver-
treter der subjektiven Werttheorie ist allerdings zu unter-
scheiden zwischen dem Nutzen durch unmittelbare Befrie-
digung psychophysischer Bedürfnisse (Genuß) und dem so-
genannten wirtschaftlichen Nutzen (Ertrag). Ersterer resul-
tiert aus der konsumtiven Konsumtion, letzterer aus der
produktiven Konsumtion von Gütern und Arbeitskraft. Im
Kapitalismus ist das Streben nach letzterem nicht, wie die
subjektive Werttheorie es will, funktional auf das Streben
nach ersterem bezogen, sondern aufgrund der Produktions-
verhältnisse diesem gegenüber verselbständigt. Bezüglich des
wirtschaftlichen Nutzens gelten auch die ‚Gossen’schen Ge-
setze’ nicht. Leider ist festzustellen, daß die gegenwärtige
Planungsmethodik, jedenfalls ‚was die gängigen Verfahren
zur Bewertung des Nutzens betrifft, den Stand der Ökonomie
in der Mitte des letzten Jahrhunderts noch nicht erreicht
hat. Auf die Bedeutung der Grenznutzenanalyse für die Pla-
nung möchte ich in einer anderen Arbeit ausführlich eingehen.
Eine Darstellung der geschichtlichen Entwicklung der Grenz-
nutzenanalyse findet sich bei Schneider, E.: Einführung in
die Wirtschaftstheorie, IV. Teil. 1. Band. J.C.B. Mohr, 1965
Diese Bedingung läßt sich leicht herstellen, indem nur die
bezüglich des Verhältnisses van Nutzen und Aufwand jeweils
günstigsten Merkmalsausprägungen berücksichtigt werden
R
56)