Full text: ARCH+ : Studienhefte für Planungspraxis und Planungstheorie (ab H. 28: ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen) (1975, Jg. 7, H. 25-28)

ARCH+ 7. Jg. (1975) H. 26 
Für die Wahl des Blocks 117 war ausschlaggebend, daß 
die Arbeitsgruppe „Soziale Belange” in diesem Block durch 
eine Befragung soziale Schichtung und räumliche Vertei- 
Jung untersucht hat, so daß hierdurch Auswirkungen von 
Veränderungsmodellen untersucht werden konnten. 
Maßnahmetypologie 
Um die kostenverursachenden Faktoren bei der Moderni- 
sierung von Altbauwohnungen erfassen und nach ihrem 
Nutzeffekt beurteilen zu können, werden die ausgewähl- 
ten Grundrisse nach den unterschiedlichen Maßnahmen 
des Eingriffs in den bestehenden Grundriß systematisiert. 
Es werden hier nur wohnungsinterne Maßnahmen 
untersucht, um Grundlagen für eine nutzwertanalytische 
Betrachtung wie z.B. Kosten zu Wohnwert zu bekommen. 
Städtebauliche Maßnahmen wie Abstandsflächen, Belich- 
tung, Abstellplätze usw. bleiben hier unberücksichtigt. 
Die unterschiedlichen Maßnahmetypen sind die Vor- 
aussetzung für die Erfassung der Kosten nach der „Metho- 
de SenBauWohn 73”. Nach Feststellung der Kosten kön- 
nen die Maßnahmetypen den unterschiedlichen Finanzie- 
rungsfällen zugeordnet werden. 
Plan 0 — zeigt den Zustand des Grundrisses, wie er aus 
den Bauakten zu ersehen ist. 
Plan 1 — zeigt die Primärstruktur; d.h. es werden nur die 
konstruktiven Teile des Gebäudes dargestellt, um die un- 
veränderbaren Bauteile des Grundrisses sichtbar zu ma- 
chen. Eingriffe in diese Substanz dürfen die Maßnahmen 
eines Türdurchbruchs nicht überschreiten. („Primärstruk- 
tur”) 
Pian 2 — zeigt den geringsten Eingriff: vorhandene sanitäre 
Einrichtungen und Küchen werden instandgesetzt, feh- 
lende Einrichtungen werden durch einen Installationsblock 
ergänzt. („Teilmodernisierung Instandsetzung von Bä- 
dern”) 
Plan 3 — zeigt den nächstgrößeren Eingriff: vorhandene 
sanitäre Einrichtungen und Küchen werden entfernt und 
an der gleichen Stelle durch neue Installationsblöcke er- 
setzt. („Teilmodernisierung”) 
Plan 4 — zeigt erstmals auch Grundrißumbauten: vorhan- 
dene sanitäre Einrichtungen und Küchen werden ent- 
fernt, der Installationsblock wird nach optimaleren 
Funktionszuordnungen der Räume eingebaut. Die Stand- 
orte für sanitäre Einrichtungen und Küchen bleiben aber 
auf der gleichen Wohnseite wie vor dem Umbau. („„Durch- 
greifende Modernisierung”) 
Plan 5 — zeigt den größten Eingriff in den bestehenden 
Grundriß: bestehende sanitäre Einrichtungen werden 
entfernt, der Grundriß nach optimalen Funktionszuord- 
nungen und optimalen Himmelsrichtungen der Räume 
geordnet und der Installationsblock auf die andere 
Wohnseite verlegt. („Durchgreifende Modernisierung 
durch Umorientierung ”) 
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Vorschlag für die weitere Untersuchungsabfolge 
Um insbesondere die Aussage über.die Wirtschaftlich- 
keit der Maßnahmen zu verfestigen und den tatsächli- 
chen Kostenrahmen abschätzen zu können, sind umge: 
hend folgende Schritte einzuleiten, die die endgültige 
Entscheidung über das Modernisierungsvorhaben im 
Block 118 liefern können. 
Städtebauliche Einordnung des Blocks 118 — 
Nutzungsfunktion 
Zu klären ist, inwieweit und in welchem Maße die Block- 
fläche blockübergeordnete städtebauliche Funktionen 
zu erfüllen hat, also etwa öffentliche Standorte, Stell- 
plätze für andere Blöcke, Freiflächen, spezielle Ergän- 
zungen zu dem gebietsdurchschnittlich angestrebten 
Wohnungsspiegel etc., ob die Blockfläche lediglich block- 
interne Funktionen zu erfüllen hat (Stellplätze für die 
Blockwohnbebauung, Ausweisung von Kinderspielplätzen 
und Freiflächen gemäß der Anzahl der Blockbewohner, 
Unabhängigkeit von Gebietswohnungsspiegel etc.) oder 
inwieweit der Block sogar von diesen Anforderungen ent- 
lastet werden kann durch Nachweis der Freiflächen, 
Kinderspielplätze, Stellflächen auf Nachbarblockflächen. 
Diese städtebaulichen Bedingungen müssen sich in 
Entwurfsüberlegungen in einem Plan niederschlagen, 
der die unter diesen Umständen erhaltbare Bausubstanz 
ausweist. (In diesem Plan wären bereits vorabgeklärte 
Gesichtspunkte bauordnungsmäßiger Anforderungen 
z.B. an die Abstandsflächen zu berücksichtigen.) 
Untersuchungen zur wirtschaftlichen Ausnutzung 
des Bodens 
Auf der Grundlage des oben erarbeiteten „Substanzer- 
haltungsplanes” sind erste Überlegungen zum Verhält- 
nis der Höhe der Bodenpreise, der zulässigen GFZ und 
der zu erwartenden Miethöhe anzustellen. Eine Berech- 
nung könnte sich auf die durchführungsabschnittsweise 
durchschnittlichen Bodenpreise stützen (die von der 
WBK anerkannt wird, vgl. auch $2, 2, II.BV), wobei 
der gesamte Block eine Wirtschaftseinheit darstellt. Die 
Berechnung würde Aufschluß darüber geben, welche 
GFZ erforderlich ist für die wirtschaftliche Ausnutzung 
des Bodens und inwieweit diese GFZ durch die beab- 
sichtigten Modernisierungsmaßnahmen mit welchem 
erforderlichen Ausmaß an Ergänzungsbauten im Block- 
inneren zu erreichen wäre. 
Kostenanalyse 
a) Instandsetzungskosten 
Zur Feststellung der Instandsetzungskosten sind de- 
taillierte Untersuchungen der Bauschäden an der 
Gebäudesubstanz — vor allem an ihren konstruktiven 
Teilen — notwendig. Hier sind gutachterliche Unter- 
suchungen an jedem in Block 118 zur Modernisierung
	        

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