ARCH+ 7. Jg. (1975) H. 26
noch 3%. Ein Vierpersonenhaushalt, dessen Einkommen
jetzt z.B. knapp unter der neuen Obergrenze von rund
3.270,— DM monatlich einschließlich aller Freibeträge
und Zulagen liegt und der eine ihm angemessene Vierzim-
merneubau-Sozialwohnung in Darmstadt bezieht, muß et-
wa 13% seines Bruttoeinkommens für Miete aufbringen.
Die Erhöhung der Einkommensgrenzen scheint eine Maß-
nahme zur Verbesserung der Wohnungsversorgung zu sein.
Tatsächlich handelt es sich bei dieser Maßnahme darum,
die teuren Sozialbauwohnungen mittels Erweiterung der
zahlungsfähigen Nachfrage vermietbar zu halten. Denn
zunehmend waren auch Sozialwohnungen unvermietbar
geworden. Der statistische „4-Personenhaushalt mit mittle-
rem Einkommen” muß für die gleiche, oben erwähnte Woh-
nung schon 23% seines Bruttoeinkommens aufbringen —
was selbst für diesen, der etwa 1/4 aller Haushalte in der
BRD umfaßt, nur möglich ist, wenn er sich in anderen
Bereichen einschränkt. Da seit der letzten zwei Jahre
zurückliegenden Anhebung der Einkommensgrenzen die
nominalen Einkommen bei weitem nicht in gleichem
Maße gestiegen sind, bedeutet die neuerliche Erhöhung
der ] Einkommensgrenzen die Legalisierung des Trends,
daß Sozialwohnungen nicht mehr gezielt für einkom-
mensschwache, sondern nur für überdurchschnittlich ver-
dienende Familien erstellt werden. Dem muß die Forde-
rung entgegengehalten werden: Senkung der Einkom-
mensgrenzen auf das Niveau unterer Einkommensschich-
ten bei gleichzeitiger Anhebung der Förderungssätze pro
Wohnung.
Der hier abgedruckte Beitrag ist ein Auszug aus: „Thesen
und Vorschläge zur Wohnungsversorgung”, hrsg. vom In-
stitut für Wohnen und Umwelt GmbH, Darmstadt, Sept.
1974. Er stammt von Mitarbeitern dieses Instituts, die
bis Ende letzten Jahres an dem Projekt „Ökonomische
und politische Determinanten der Wohnungsversorgung”
arbeiteten und denen — mit einer Ausnahme — neben an-
deren Mitarbeitern eine Verlängerung des Arbeitsvertrages
verweigert wurde, Wir hatten vorgesehen, diesen Auszug
bereits in Heft 24 zu veröffentlichen — im Zusammenhang
mit dem dort erschienenen Artikel: „Wissenschaft unter
staatlicher Kuratel: Drei Jahre Institut Wohnen und Um-
welt, Darmstadt”, der sich kritisch mit der Entwicklung
des Instituts befaßt. Daß die Veröffentlichung erst jetzt
erfolgen kann, liegt daran, daß die Geschäftsführung des
Instituts die Genehmigung zur Veröffentlichung damals
zurückgezogen hat, nachdem sie erfahren hatte, daß in dem-
selben Heft 0.g. Artikel erscheinen sollte. Die Geschäftsfüh-
rung erklärte uns, sie sei nur dann bereit, den Auszug zur
Veröffentlichung freizugeben, wenn ihr jener Artikel zur
Einsicht vorgelegt und Gelegenheit z1 einer Stellungnahme
in demselben Heft gegeben würde. Aus produktionstechni-
schen Gründen konnte die Redaktion auf diese Bedingung
nicht mehr eingehen; sie erklärte sich aber bereit, die
Stellungnahme der Geschäftsführung in Heft 25 zu ver-
öffentlichen. Inzwischen verzichtete die Geschäftsführung
auf die ausbedungene Stellungnahme.
Die Redaktion
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