Full text: ARCH+ : Studienhefte für Planungspraxis und Planungstheorie (ab H. 28: ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen) (1975, Jg. 7, H. 25-28)

ARCH+ 7. Jg. (1975) H. 26 
noch 3%. Ein Vierpersonenhaushalt, dessen Einkommen 
jetzt z.B. knapp unter der neuen Obergrenze von rund 
3.270,— DM monatlich einschließlich aller Freibeträge 
und Zulagen liegt und der eine ihm angemessene Vierzim- 
merneubau-Sozialwohnung in Darmstadt bezieht, muß et- 
wa 13% seines Bruttoeinkommens für Miete aufbringen. 
Die Erhöhung der Einkommensgrenzen scheint eine Maß- 
nahme zur Verbesserung der Wohnungsversorgung zu sein. 
Tatsächlich handelt es sich bei dieser Maßnahme darum, 
die teuren Sozialbauwohnungen mittels Erweiterung der 
zahlungsfähigen Nachfrage vermietbar zu halten. Denn 
zunehmend waren auch Sozialwohnungen unvermietbar 
geworden. Der statistische „4-Personenhaushalt mit mittle- 
rem Einkommen” muß für die gleiche, oben erwähnte Woh- 
nung schon 23% seines Bruttoeinkommens aufbringen — 
was selbst für diesen, der etwa 1/4 aller Haushalte in der 
BRD umfaßt, nur möglich ist, wenn er sich in anderen 
Bereichen einschränkt. Da seit der letzten zwei Jahre 
zurückliegenden Anhebung der Einkommensgrenzen die 
nominalen Einkommen bei weitem nicht in gleichem 
Maße gestiegen sind, bedeutet die neuerliche Erhöhung 
der ] Einkommensgrenzen die Legalisierung des Trends, 
daß Sozialwohnungen nicht mehr gezielt für einkom- 
mensschwache, sondern nur für überdurchschnittlich ver- 
dienende Familien erstellt werden. Dem muß die Forde- 
rung entgegengehalten werden: Senkung der Einkom- 
mensgrenzen auf das Niveau unterer Einkommensschich- 
ten bei gleichzeitiger Anhebung der Förderungssätze pro 
Wohnung. 
Der hier abgedruckte Beitrag ist ein Auszug aus: „Thesen 
und Vorschläge zur Wohnungsversorgung”, hrsg. vom In- 
stitut für Wohnen und Umwelt GmbH, Darmstadt, Sept. 
1974. Er stammt von Mitarbeitern dieses Instituts, die 
bis Ende letzten Jahres an dem Projekt „Ökonomische 
und politische Determinanten der Wohnungsversorgung” 
arbeiteten und denen — mit einer Ausnahme — neben an- 
deren Mitarbeitern eine Verlängerung des Arbeitsvertrages 
verweigert wurde, Wir hatten vorgesehen, diesen Auszug 
bereits in Heft 24 zu veröffentlichen — im Zusammenhang 
mit dem dort erschienenen Artikel: „Wissenschaft unter 
staatlicher Kuratel: Drei Jahre Institut Wohnen und Um- 
welt, Darmstadt”, der sich kritisch mit der Entwicklung 
des Instituts befaßt. Daß die Veröffentlichung erst jetzt 
erfolgen kann, liegt daran, daß die Geschäftsführung des 
Instituts die Genehmigung zur Veröffentlichung damals 
zurückgezogen hat, nachdem sie erfahren hatte, daß in dem- 
selben Heft 0.g. Artikel erscheinen sollte. Die Geschäftsfüh- 
rung erklärte uns, sie sei nur dann bereit, den Auszug zur 
Veröffentlichung freizugeben, wenn ihr jener Artikel zur 
Einsicht vorgelegt und Gelegenheit z1 einer Stellungnahme 
in demselben Heft gegeben würde. Aus produktionstechni- 
schen Gründen konnte die Redaktion auf diese Bedingung 
nicht mehr eingehen; sie erklärte sich aber bereit, die 
Stellungnahme der Geschäftsführung in Heft 25 zu ver- 
öffentlichen. Inzwischen verzichtete die Geschäftsführung 
auf die ausbedungene Stellungnahme. 
Die Redaktion 
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