ARCH* 7. Jg. (1975) H. 27
überbrückbar sei: durch variable Baustrukturen. Durch
die Trennung von Rohbau und Ausbau und die damit er-
zielbare Minimierung der baulichen Festlegung sollte die
Realisierung der verschiedenen Wohnungstypen ermög-
licht werden. Diese Trennung sollte obendrein die Betei-
ligung der zukünftigen Bewohner an der Festlegung des
Wohnungsschlüssels, der Anordnung der verschiedenen
Wohnungstypen und der Bestimmung der wohnungsin-
ternen Aufteilung ermöglichen.
Das System sollte also gewährleisten, in der Phase der
Ausbauplanung die Anzahl der einzelnen Wohnungsty-
pen und damit ihre Zuordnung nach dem örtlichen Be-
darf festlegen zu können, d.h. die Festlegung des Woh-
nungsschlüssels nicht mehr nach Statistik und Erfahrungs-
werten des Bau- bzw. Planungsträgers orientieren zu müs-
sen.
So hätten die Sozialämter bei der Belegung nach der
Dringlichkeit vorgehen können und nicht wie üblich,
nach der Dringlichkeit in Abhängigkeit von der Wohnungs
größe. Bei der Festsetzung hätte man also nicht von ei-
ner bestimmten Anzahl von Wohnungen verschiedener
Größe ausgehen müssen.
Da die Vergabe freier Sozialwohnungen durch das Woh-
nungsamt erfolgt, ist für den Mieter eine Mitbestimmung
bei der Festlegung der Wohnungsanzahl und -größe („„äus-
sere Planungsv.”) allerdings derzeit nicht möglich. Es
könnte dem zukünftigen Mieter lediglich ein Mitsprache-
recht bei der Bestimmung von Lage und Zuordnung der
Wohnung (Nachbarn) im Gebäude eingeräumt werden.
Im Nordosten Hannovers war von der Stadt ein 2 ha
großes Freigelände für den Bundeswettbewerb Elementa
72 ausgewiesen, auf dem die beiden gemeinnützigen Woh:
nungsbaugesellschaften und Preisträger NEUE HEIMAT
und GAGFAH ihre aus dem Wettbewerb entwickelten
vier- bis achtgeschossigen Wohnblocks bauten.
Beim Wohnungsamt in Hannover war im Zuge des
Baufortschritts der Rohbaustruktur bekannt gegeben
worden, bis wann die zugeteilten Mieter sich bei der Be-
ratungsstelle in der Verbraucherzentrale melden mußten,
wenn sie die geplante Aufteilung der Wohnfläche ändern
wollten. Außerdem war die Besichtigung von Musterwoh-
nungen möglich.
„Doch das Wohnungsamt war mit dieser Situation
noch nie konfrontiert worden und es konnte sich des-
halb auch nicht darauf einstellen. Normalerweise reicht
es, wenn die Mieter drei bis vier Wochen vor dem Einzug
bekannt sind. Wir haben dem Wohnungsamt gesagt, das
Haus Nummer . . . kann bis zum 15 . . . im Grundriß ver-
ändert werden . . .” 10), Lediglich 37 von 122 Haushal-
ten konnten über die innere Aufteilung ihrer Wohnung
mitbestimmen und den Vorschlag der NEUEN HEIMAT
nach ihren Wünschen — im Rahmen der Möglichkeiten —
abändern.
Ein „Freies Entwerfen‘ (NEUE HEIMAT - Werbepro-
spekt: „Ihrer Phantasie sind kaum Grenzen gesetzt‘) war
innerhalb der zugewiesenen beschränkten Wohnfläche
kaum möglich, auch wenn — ähnlich wie in Steilshoop —
eine Überschreitung der geförderten Wohnfläche inner-
halb des Wettbewerbs um 5% zugestanden wurde. Die
wenigen sinnvollen Varianten wurden als Planungshilfen
in Form eines Prospekts gleich mitgeliefert. Damit redu-
zierte sich für den Mieter die Planungsvariabilität auf die
Möglichkeit unter vorgegebenen Varianten auszuwählen
(Angebotsvariabilität). Die Variantenzahl steigt mit zu-
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nehmender Wohnungsgröße. Obwohl die Variantenzahl
auch noch über das angebotene Maß steigen könnte, wur-
den doch nur Standardgrundrisse gebildet, bzw. zugelas-
sen, um die Weitervermietbarkeit zu garantieren bzw.,
um den Umbauaufwand gering zu halten. (Abb. 5)
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