Full text: ARCH+ : Studienhefte für Planungspraxis und Planungstheorie (ab H. 28: ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen) (1975, Jg. 7, H. 25-28)

ARCH* 7. Jg. (1975) H. 27 
überbrückbar sei: durch variable Baustrukturen. Durch 
die Trennung von Rohbau und Ausbau und die damit er- 
zielbare Minimierung der baulichen Festlegung sollte die 
Realisierung der verschiedenen Wohnungstypen ermög- 
licht werden. Diese Trennung sollte obendrein die Betei- 
ligung der zukünftigen Bewohner an der Festlegung des 
Wohnungsschlüssels, der Anordnung der verschiedenen 
Wohnungstypen und der Bestimmung der wohnungsin- 
ternen Aufteilung ermöglichen. 
Das System sollte also gewährleisten, in der Phase der 
Ausbauplanung die Anzahl der einzelnen Wohnungsty- 
pen und damit ihre Zuordnung nach dem örtlichen Be- 
darf festlegen zu können, d.h. die Festlegung des Woh- 
nungsschlüssels nicht mehr nach Statistik und Erfahrungs- 
werten des Bau- bzw. Planungsträgers orientieren zu müs- 
sen. 
So hätten die Sozialämter bei der Belegung nach der 
Dringlichkeit vorgehen können und nicht wie üblich, 
nach der Dringlichkeit in Abhängigkeit von der Wohnungs 
größe. Bei der Festsetzung hätte man also nicht von ei- 
ner bestimmten Anzahl von Wohnungen verschiedener 
Größe ausgehen müssen. 
Da die Vergabe freier Sozialwohnungen durch das Woh- 
nungsamt erfolgt, ist für den Mieter eine Mitbestimmung 
bei der Festlegung der Wohnungsanzahl und -größe („„äus- 
sere Planungsv.”) allerdings derzeit nicht möglich. Es 
könnte dem zukünftigen Mieter lediglich ein Mitsprache- 
recht bei der Bestimmung von Lage und Zuordnung der 
Wohnung (Nachbarn) im Gebäude eingeräumt werden. 
Im Nordosten Hannovers war von der Stadt ein 2 ha 
großes Freigelände für den Bundeswettbewerb Elementa 
72 ausgewiesen, auf dem die beiden gemeinnützigen Woh: 
nungsbaugesellschaften und Preisträger NEUE HEIMAT 
und GAGFAH ihre aus dem Wettbewerb entwickelten 
vier- bis achtgeschossigen Wohnblocks bauten. 
Beim Wohnungsamt in Hannover war im Zuge des 
Baufortschritts der Rohbaustruktur bekannt gegeben 
worden, bis wann die zugeteilten Mieter sich bei der Be- 
ratungsstelle in der Verbraucherzentrale melden mußten, 
wenn sie die geplante Aufteilung der Wohnfläche ändern 
wollten. Außerdem war die Besichtigung von Musterwoh- 
nungen möglich. 
„Doch das Wohnungsamt war mit dieser Situation 
noch nie konfrontiert worden und es konnte sich des- 
halb auch nicht darauf einstellen. Normalerweise reicht 
es, wenn die Mieter drei bis vier Wochen vor dem Einzug 
bekannt sind. Wir haben dem Wohnungsamt gesagt, das 
Haus Nummer . . . kann bis zum 15 . . . im Grundriß ver- 
ändert werden . . .” 10), Lediglich 37 von 122 Haushal- 
ten konnten über die innere Aufteilung ihrer Wohnung 
mitbestimmen und den Vorschlag der NEUEN HEIMAT 
nach ihren Wünschen — im Rahmen der Möglichkeiten — 
abändern. 
Ein „Freies Entwerfen‘ (NEUE HEIMAT - Werbepro- 
spekt: „Ihrer Phantasie sind kaum Grenzen gesetzt‘) war 
innerhalb der zugewiesenen beschränkten Wohnfläche 
kaum möglich, auch wenn — ähnlich wie in Steilshoop — 
eine Überschreitung der geförderten Wohnfläche inner- 
halb des Wettbewerbs um 5% zugestanden wurde. Die 
wenigen sinnvollen Varianten wurden als Planungshilfen 
in Form eines Prospekts gleich mitgeliefert. Damit redu- 
zierte sich für den Mieter die Planungsvariabilität auf die 
Möglichkeit unter vorgegebenen Varianten auszuwählen 
(Angebotsvariabilität). Die Variantenzahl steigt mit zu- 
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nehmender Wohnungsgröße. Obwohl die Variantenzahl 
auch noch über das angebotene Maß steigen könnte, wur- 
den doch nur Standardgrundrisse gebildet, bzw. zugelas- 
sen, um die Weitervermietbarkeit zu garantieren bzw., 
um den Umbauaufwand gering zu halten. (Abb. 5) 
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