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d.h. sie können wahlweise von Eltern oder Kindern belegt
werden. Einer der Individualräume kann bei Bedarf
(und Verfügbarkeit) zur Vergrößerung des Wohnbereichs
herangezogen werden. Dann erreicht der Wohnraum mit
seiner großzügigen Fensterfront die Geräumigkeit eines
Bungalow-Wohnraumes („Einfamilienhaus auf der Etage“)
Bei Normalbelegung bleiben die Schiebewände zum
Gemeinschaftsbereich hin geschlossen (Repräsentations-
gründe? ) oder haben die gleiche Funktion wie normale
Türen, die man auch offen stehen lassen kann. Ihre um-
ständlichere Handhabung, ihre geringe Schalldämmung
und die Minderung der Möbelstellflächen sind jedoch
große Nachteile. Die Funktion der Schiebewände, grös-
sere räumliche Zusammenhänge zu schaffen, kann erst
bei Unterbelegung genutzt werden. Die Schiebewände
belasten die Baukosten allerdings nicht nennenswert.
3.32. „Etagengemeinschaft‘“ und zentrale Stockwerks-
Halle in Utrecht-Overvecht
In Overvecht sind auf den einzelnen Etagen jeweils
vier Wohnungen um eine Stockwerks-Halle gruppiert.
Diese Hallen sind nutzungsneutrale Bereiche, die zusätz-
liche Wohnfunktionen aufnehmen können und die Selbst
organisation von „Etagengemeinschaften‘“ begünstigt ha-
ben 18).
Einschränkend muß allerdings gesagt werden, daß die
Stockwerks-Hallen nicht per se zu intensiverer Kommu-
nikation der Mieter führen, was sich an der unterschied-
lichen Intensität ihrer Nutzung ablesen läßt: 70% sind
intensiv, der Rest schwach genutzt. Bei den intensiv ge-
nutzten Hallen ist deutlich erkennbar, daß sie Funktio-
nen ermöglichen, die sonst nicht in unmittelbarer Ver-
bindung mit den Wohnungen realisierbar wären. Begün-
stigt werden vor allem Jugendliche und Mütter mit Kin-
dern.
In den Hallen finden z.B. Tischtenniswettkämpfe und
Billardspiele statt. Manche sind eingerichtet als Lese-,
Partv- oder Bridgeraum. (Abb. 7)
ARCH+ 7. Jg. (1975) H. 27
Die Türen der Wohnungen stehen meist offen, insbe-
sondere dort wo Kinder und Katzen die Halle benutzen.
Die offene Tür signalisiert auch, daß der Nachbar gegen
ein Eintreten nichts einzuwenden hat. Die gemeinsame
Nutzung der Halle setzt gegenseitige Absprache der
Nachbarn und damit Kommunikationsfähigkeit und
Rücksichtnahme voraus.
Bei lautstarken Veranstaltungen erweist sich der
Lärmschutz gegenüber den Wohnungen als nicht ausrei-
chend. Mit den Jugendlichen gibt es Auseinandersetzun-
gen aufgrund ihres Verhaltens (drugs and sex).
. Häufig sind die Mieter durch den Anspruch der Halle
überfordert, was im Gegensatz zur Zielsetzung zu einem
starken Abgrenzungsbedürfnis führen kann. Es ist also
keineswegs so, daß die Halle ein harmonisches Zusam-
menleben garantiert.
3.33. Mieter-Selbstorganisation in Utrecht-Overvecht
Auf einer von 2.000 Interessenten besuchten Veran-
staltung wurde das Projekt mit großem Publicity-Auf-
wand vorgestellt. Interessierte Nachfrager konnten sich
bei den Bauträgern melden und bekamen einen Frage-
bogen vorgelegt. Die Antworten wurden von Architekt
und Bauträger anhand eines Punktesystems ausgewer-
tet, wobei ein wesentliches Kriterium die ausgeübte Tä-
tigkeit der Nachfrager war. Bevorzugt wurden Studen-
ten, Akademiker und höhere Angestellte. Eine Mieteror-
ganisation war von Seiten des Architekten und der Bau-
träger nicht beabsichtigt. Die Bewohner werden recht-
lich als einzelne Mieter behandelt. Die Initiative zur
Selbstorganisation der Mieter ergab sich infolge massi-
ver publizistischer Auswertung des Projekts (im Inte-
resse der Stadt als „Stadtwerbung‘‘) und der damit sug-
gerierten Gemeinsamkeit, die also quasi zur Verpflich-
tung wurde. Durch den großen Anteil der auf Selbst-
darstellung bedachten Akademiker wurde dieser Anlaß
vermutlich besonders wirksam. Aus den einzelnen be-
reits fertiggestellten Häusern wurden Vertreter in eine
„centrale group“ entsandt, und zwar wurden je Haus
ein bzw. bei den siebengeschossigen zwei Sprecher in-
formell gewählt. Teilweise wurde die Funktion eines
Sprechers von Mietern auch ohne ausdrücklichen Auf-
trag der Mitbewohner ihres Hauses wahrgenommen,
weil mangels Interesse eine Wahl nicht zustande kam.
Die Sprecher treffen sich nun monatlich wechselwei-
se in einer Halle der Häuser. Nach 3 Jahren heißt es da-
zu in dem Kontaktorgan „„Wij“ („Wir“) „,... als am 6.
September 1971 die erste Zusammenkunft von Haus-
vertretern stattfand . .. wußte niemand genau, was eine
Bewohnervertretung beinhalten oder was man sich zur
Aufgabe stellen sollte, keiner hatte auf diesem Gebiet
irgendwelche Erfahrungen . . .’”” Nach der ersten Ver-