Full text: ARCH+ : Studienhefte für Planungspraxis und Planungstheorie (ab H. 28: ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen) (1975, Jg. 7, H. 25-28)

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d.h. sie können wahlweise von Eltern oder Kindern belegt 
werden. Einer der Individualräume kann bei Bedarf 
(und Verfügbarkeit) zur Vergrößerung des Wohnbereichs 
herangezogen werden. Dann erreicht der Wohnraum mit 
seiner großzügigen Fensterfront die Geräumigkeit eines 
Bungalow-Wohnraumes („Einfamilienhaus auf der Etage“) 
Bei Normalbelegung bleiben die Schiebewände zum 
Gemeinschaftsbereich hin geschlossen (Repräsentations- 
gründe? ) oder haben die gleiche Funktion wie normale 
Türen, die man auch offen stehen lassen kann. Ihre um- 
ständlichere Handhabung, ihre geringe Schalldämmung 
und die Minderung der Möbelstellflächen sind jedoch 
große Nachteile. Die Funktion der Schiebewände, grös- 
sere räumliche Zusammenhänge zu schaffen, kann erst 
bei Unterbelegung genutzt werden. Die Schiebewände 
belasten die Baukosten allerdings nicht nennenswert. 
3.32. „Etagengemeinschaft‘“ und zentrale Stockwerks- 
Halle in Utrecht-Overvecht 
In Overvecht sind auf den einzelnen Etagen jeweils 
vier Wohnungen um eine Stockwerks-Halle gruppiert. 
Diese Hallen sind nutzungsneutrale Bereiche, die zusätz- 
liche Wohnfunktionen aufnehmen können und die Selbst 
organisation von „Etagengemeinschaften‘“ begünstigt ha- 
ben 18). 
Einschränkend muß allerdings gesagt werden, daß die 
Stockwerks-Hallen nicht per se zu intensiverer Kommu- 
nikation der Mieter führen, was sich an der unterschied- 
lichen Intensität ihrer Nutzung ablesen läßt: 70% sind 
intensiv, der Rest schwach genutzt. Bei den intensiv ge- 
nutzten Hallen ist deutlich erkennbar, daß sie Funktio- 
nen ermöglichen, die sonst nicht in unmittelbarer Ver- 
bindung mit den Wohnungen realisierbar wären. Begün- 
stigt werden vor allem Jugendliche und Mütter mit Kin- 
dern. 
In den Hallen finden z.B. Tischtenniswettkämpfe und 
Billardspiele statt. Manche sind eingerichtet als Lese-, 
Partv- oder Bridgeraum. (Abb. 7) 
ARCH+ 7. Jg. (1975) H. 27 
Die Türen der Wohnungen stehen meist offen, insbe- 
sondere dort wo Kinder und Katzen die Halle benutzen. 
Die offene Tür signalisiert auch, daß der Nachbar gegen 
ein Eintreten nichts einzuwenden hat. Die gemeinsame 
Nutzung der Halle setzt gegenseitige Absprache der 
Nachbarn und damit Kommunikationsfähigkeit und 
Rücksichtnahme voraus. 
Bei lautstarken Veranstaltungen erweist sich der 
Lärmschutz gegenüber den Wohnungen als nicht ausrei- 
chend. Mit den Jugendlichen gibt es Auseinandersetzun- 
gen aufgrund ihres Verhaltens (drugs and sex). 
. Häufig sind die Mieter durch den Anspruch der Halle 
überfordert, was im Gegensatz zur Zielsetzung zu einem 
starken Abgrenzungsbedürfnis führen kann. Es ist also 
keineswegs so, daß die Halle ein harmonisches Zusam- 
menleben garantiert. 
3.33. Mieter-Selbstorganisation in Utrecht-Overvecht 
Auf einer von 2.000 Interessenten besuchten Veran- 
staltung wurde das Projekt mit großem Publicity-Auf- 
wand vorgestellt. Interessierte Nachfrager konnten sich 
bei den Bauträgern melden und bekamen einen Frage- 
bogen vorgelegt. Die Antworten wurden von Architekt 
und Bauträger anhand eines Punktesystems ausgewer- 
tet, wobei ein wesentliches Kriterium die ausgeübte Tä- 
tigkeit der Nachfrager war. Bevorzugt wurden Studen- 
ten, Akademiker und höhere Angestellte. Eine Mieteror- 
ganisation war von Seiten des Architekten und der Bau- 
träger nicht beabsichtigt. Die Bewohner werden recht- 
lich als einzelne Mieter behandelt. Die Initiative zur 
Selbstorganisation der Mieter ergab sich infolge massi- 
ver publizistischer Auswertung des Projekts (im Inte- 
resse der Stadt als „Stadtwerbung‘‘) und der damit sug- 
gerierten Gemeinsamkeit, die also quasi zur Verpflich- 
tung wurde. Durch den großen Anteil der auf Selbst- 
darstellung bedachten Akademiker wurde dieser Anlaß 
vermutlich besonders wirksam. Aus den einzelnen be- 
reits fertiggestellten Häusern wurden Vertreter in eine 
„centrale group“ entsandt, und zwar wurden je Haus 
ein bzw. bei den siebengeschossigen zwei Sprecher in- 
formell gewählt. Teilweise wurde die Funktion eines 
Sprechers von Mietern auch ohne ausdrücklichen Auf- 
trag der Mitbewohner ihres Hauses wahrgenommen, 
weil mangels Interesse eine Wahl nicht zustande kam. 
Die Sprecher treffen sich nun monatlich wechselwei- 
se in einer Halle der Häuser. Nach 3 Jahren heißt es da- 
zu in dem Kontaktorgan „„Wij“ („Wir“) „,... als am 6. 
September 1971 die erste Zusammenkunft von Haus- 
vertretern stattfand . .. wußte niemand genau, was eine 
Bewohnervertretung beinhalten oder was man sich zur 
Aufgabe stellen sollte, keiner hatte auf diesem Gebiet 
irgendwelche Erfahrungen . . .’”” Nach der ersten Ver-
	        
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