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ARCH+ 7. Jg. (1975) H: 25
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darf nicht allein gestellt werden: Die Reihenfolge muß heissen:
Billige und bessere Wohnungen. Die umgekehrte Reihenfolge
zeugt von weitgehender Unkenntnis der realen Verhältnisse
in den Gebieten, von denen die Rede ist und auf die
sich alle Aussagen allein bezogen.
4. Die Autoren glauben, der Beweis dafür, daß sanierungsbedingte
Verluste sich in materialisierbaren Faktoren nicht
allein oder erstrangig erfassen ließen, sei darin zu sehen, daß
der Sozialstaat nicht mit Interventionen, z.B. Subventionen,
Sozialleistungen, die Probleme löse: Der Sozialstaat würde
die Verluste doch ausgleichen, wenn sie wirklich in so materialisierbarer
Gestalt existieren würden! Die Autoren gehen
offenbar davon aus, daß der kapitalistische Staat die Möglichkeit
zu umfassender und gezielter Regulierung ökonomischer,
gesellschaftlicher und politischer Prozesse habe und
die Verteilung des Sozialprodukts je nach politischen Erfordernissen
vornehmen könne. Die Illusion vom Sozialstaat
ist hier ungebrochen: Die Auffassung von der unabhängig
von der kapitalistischen Form der Produktion verteilenden
Tätigkeit des Staates und damit die Überschätzung seiner
Eingriffsmöglichkeiten. Miete ist bereits Ergebnis politischer
Intervention, denn jede Miete ist eine subventionierte
Miete. Der „Sozialstaat”’ ist eben nicht in der Lage, den
Ausgleich zu garantieren.
5. Überschätzt werden weiterhin die Eingriffsmöglichkeiten
des Planers und Architekten, wenn Fuhrmann/Mailandt/
Reiss-Schmidt meinen, er könne „innerhalb seiner konkret
nützlichen Berufstätigkeit jenseits und gegen die Rationalität
des Warentauschs” arbeitern. Die Autoren meinen,
eine „ökonomistische”” Position, d.h. die Betonung des
Tauschwerts der Wohnung, behindere die Handlungsmöglichkeiten
des Architekten. Behindert werden kann damit
jedoch höchstens die Einbildung gewisser Handlungsmöglichkeiten,
nämlich „zugunsten der Verbesserung der Lebensbedingungen
der Masse der Lohnabhängigen” zu arbeiten.
Im Glauben an die bedeutenden Eingriffsmöglichkeiten
des Architekten, der die gegebenen Spielräume nur
richtig nutzen lernen muß, steckt — in weitgehender Über:
einstimmung mit der herrschenden BDA-Ideologie — weiterhin
die Auffassung von der Unabhängigkeit der Planung.
Das Planungsergebnis ist aber erst in letzter Linie der Findigkeit,
Überzeugungskraft oder Veränderungsanstrengung
des Architekten zuzuschreiben; er kann nicht mehr realisieren,
als die Planungsziele und die Interessen seiner Auftraggeber
es zulassen. Es kann nicht darum gehen, Erkennt:
nisse unter dem Aspekt ihrer Dienlichkeit zur subjektiven
Lebenshilfe, zur Instandsetzung des psychischen Haushalts
des Individuums zu organisieren und zu selegieren. Natürlich
ist es viel befriedigender, seine tägliche Tätigkeit im
Bewußtsein ihrer tatsächlichen Nützlichkeit zu betreiben!
6. Historisch völlig falsch ist die Einschätzung der Epoche,
in der die hier in Frage stehenden Wohnquartiere entstanden
sind: Nicht in einer „frühkapitalistischen Epoche” mit noch
„vorindustriell”” geprägter Stadtstruktur. Vielmehr um 1870
und danach, in der Blüte des Hochkapitalismus, während
der Entwicklung Deutschlands zum durchkapitalisierten
Industriestaat nach der zweiten großen Industrialisierungswelle.
Die jetzigen Sanierungsviertel sind in Berlin großenteils
direkt als Arbeiterviertel geplant worden, nachdem sie
von Produktionsstätten geräumt worden waren, die an verkehrsgünstigere
Standorte wanderten. Diese „vergangenen
Zeiten” werden mit ihren angeblich „weniger entfremdeten”
Lebensbedingungen von Fuhrmann/Mailandt/Reiss-Schmidt
idyllisch verklärt. Sie konstruieren einen Widerspruch zwischen
dem Kapitalismus von 1870 und dem von heute. Daß
dieser Widerspruch erfunden ist, zeigen die durch Exmittierungen
ausgelöste Berliner Wohnungsrevolte von 1872, die
im gleichen Jahr im Leipziger „Volksstaat” erschienenen
Artikel „Zur Wohnungsfrage” von Friederich Egensl, Untersuchungen
der Berliner Wohnverhältnisse durch die Berliner
Arbeiter-Sanitäts-Kommission, veröffentlicht 1893 etc.
7. Fuhrmann/Mailandt/Reiss-Schmidt ziehen Inhalte und
Forderungen von Bürgerinitiativen für die Erhaltung von
„Milieu” als Beweis für die tatsächliche Priorität des Gebrauchswerts
gegenüber dem Tauschwert des Quartiers bzw.
seiner Wohnungen heran, bzw. sie erklären diejenigen Forderungen,
denen es „nur”” um den Tauschwert, die Miete,
geht, mit der unzureichenden Artikulationsfähigkeit und
dem mangelnden Durchblick der Mieter. Zur richtigen Erklärung
solcher Unterschiede kann aber nur die Frage führen:
Wer ist es, der die Forderung stellt. Die Klassenfrage
wird von den Autoren konsequent vermieden. Sie wird
nie gestellt, weder wenn es um die Bestimmung von Bedürfnissen,
noch um das Verhältnis von materiellen und immateriellen
Wohnbedingungen und von Gebrauchswert und
Tauschwert, noch der Aktionen von Bürgerinitiativen geht.
Deswegen können auch Bürgerinitiativen, ihre Forderungen
und ihre gesellschaftliche Funktion nicht präzise eingeschätzt
werden und wird ihnen generell eine Bedeutung
bei der „Emanzipation vom kapitalistischen Lebensmodell”
(was soll das heißen? ) zugesprochen. Die meisten Bürgerinitiativen
im Wohnsektor sind kleinbürgerliche Initiativen.
Damit sollen sie nicht grundsätzlich disqualifiziert werden.
Aber die Bestimmung ihrer Funktion und die Einschätzung
ihrer Forderungen kann nur über die Bestimmung ihrer
klassenmäßigen Interessen erfolgen. Das Erhalten von
Pöseldorfs entspricht proletarischen Interessen nicht und
wird von den entsprechenden Initiativen auch nicht gefordert.