ARCH+ 7. Jg. (1975) H. 26
menfassung der Diplomarbeit von Grünenwald, U. u.a.:
Entwicklungsplanung Stuttgart-West; Institut für Bauöko-
nomie, Universität Stuttgart 1972.
Erste überschlägige Kosten-Untersuchungen des Stuttgarter
Stadtplanungsamtes beziffern beispielsweise die Kosten für
Ausbau und Erneuerung der wichtigsten Wohnfolgeeinrich-
tungen (z. B. Schulen, Kindergärten Spielflächen, Sportein-
richtungen . . .) in den 8 bisher vom Regierungspräsidium
genehmigten Stuttgarter Modernisierungszonen — mit zusam-
men 26 722 Einwohnern — auf ca. 13,5 Millionen DM. Im
Durchschnitt der 8 Zonen müßten also insgesamt etwa
500,— DM pro Einwohner aufgewendet werden.
Vgl.: Amtsblatt der Stadt Stuttgart vom 30.1.75, 5. 11.
Vgl.: Gemeinderatsdrucksache Nr. 586/1974 vom 28.6.74.
Vgl.: Esslinger, J.; Locher, St.; Raschke, A.: Bevölkerungs-
daten und Gebäudedaten für 23 Modernisierungszonen in
Stuttgart (Seminarskript); Institut für Bauökonomie, Univer-
sität Stuttgart 1975.
Behörden des Landes Baden-Württemberg schreckten —
über die Anwendung des Rotationsprinzips und regionaler
Zuzugsbeschränkungen hinaus — nicht vor der Erwägung
zurück, aus „ordnungspolitischen” Gründen nur noch
unverheiratete ausländische Arbeitnehmer zuzulassen, um
so Infrastrukturkosten einzusparen.
Vgl.: Amtsblatt der Stadt Stuttgart vom 30.1.75, 5. 11.
Vgl.: Ehrlinger, W.: Der „Verteilungskampf”” im Stadt-
bezirk Stuttgart-Mitte. In: INFO-Mitte — Informationen
der SPD Stuttgart-Mitte 1/74, S. 4. Obwohl die inner-
städtischen Wohngebiete, beispielsweise des Stadtbezirks
Stuttgart-Mitte, mit sozialen Einrichtungen (Wohnfolge-
einrichtungen) nicht überdurchschnittlich versorgt sind,
wurde u.a. im Investitionsprogramm 1974-77 der Stadt
Stuttgart der überwiegende Anteil der Sozialinvestionen
(z.B. für Schulen, Kindergärten, Spielflächen, Altenheime
Sportanlagen, Bäder , . .) für die äußeren Stadtbezirke
eingesetzt:
— für das Stadtzentrum (Stadtbezirk Stuttgart-Mitte)
27,— DM pro Einwohner '
für die City-Randgebiete (1-3 km vom Zentrum entfernt)
91,— DM pro Einwohner
für die Vororte (3-6 km vom Zentrum entfernt)
593,— DM pro Einwohner
für die Randbezirke (6-9 km vom Zentrum entfernt)
565,— DM pro Einwohner
für die neuen Wohngebiete naheliegend sehr unter-
schiedliche und noch weit höhere Beträge pro Ein-
wohner.
Vgl.: von Schaewen, M.: Demographische Entwicklungs-
tendenzen in städtischen Agglomerationen (Manuskript);
Stuttgart, 24.9.74;5. 11.
Hauptamt der Stadt Stuttgart: Stadt Stuttgart
1971 — 1974. Ein Bericht der Stadtverwaltung; Stutt-
gart 1975; S. 23.
Vgl.: von Schaewen, M.: a.a.O., S. 11.
Vgl.: Amtsblatt der Stadt Stuttgart vom 30.1.75,S. 11.
Vgl.: Institut für Bauökonomie, a.a.0.
Vgl.: Ehrlinger, W.; Faller, D.; Sulzer, P.: Planungs- und
Vergabeverfahren im industrialisierten Bauen — Beschaf-
fung als Teil einer Industrialisierungpolitik; Institut
für Baukonstruktion, Universität Stuttgart 1974; 5. 45 ff.
Das WoModG (Referentenentwurf, vom 20.8.74) sieht
ein Instandsetzungs- und Modernisierungsgebot vor
(88 18 - 21 WoModG); in diesem Fall kann die Gemein-
de die Duldung der erforderlichen Maßnahmen durch
den Mieter anordnen ($ 22, Abs. 1). Durch eine Ände-
rung des 8 541 a BGB soll das Widerspruchsrecht der
Mieter eingeschränkt werden.
Auch der Kündigungsschutz der Mieter soll nach dem
Gesetzentwurf eingeschränkt werden: „Kann der Eigen-
tümer einem Modernisierungsgebot nur entsprechen,
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wenn ein Mietverhältnis durch Kündigung beendet wird,
so hat er ein berechtigtes Interesse im Sinne von $ 564 b
des BGB” (8 24, Abs. 1 WoModG). Ferner heißt es in
8 25, Abs. 1 WoModG.: „Hat der Eigentümer eine ange-
ordnete oder nach 8 18 Abs. 4 übernommene Modernisie-
rung (Übereinkunft zwischen Eigentümer und Gemeinde)
durchgeführt, so kann er die Miete nach $ 3 des Gesetzes
zur Regelung der Mieterhöhung erhöhen. Dies gilt auch
dann, wenn der Mieter der angeordneten Modernisierung
nicht zugestimmt hat.” In 8 37 WoModG heißt es dann
lapidar: „Durch die Vorschriften des vierten und fünften
Abschnitts dieses Gesetzes wird das Grundrecht der
Unverletztlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG) einge-
schränkt.”
Vgl.: Mrosek, H.: Die sozialökonomische Bedeutung der
Instandhaltung und Modernisierung unter besonderer
Berücksichtigung der Verhältnisse in Nordrhein-West-
falen; Hannover 1972, S. 359 ff.
Nähere Angaben bei Kreis, H.: Materialien zur Entwick-
lung des Wohnstandards seit Beginn der Industrialisie-
rung (Seminarskript); Institut für Bauökonomie, Univer-
sität Stuttgart 1975.
Vgl.: Gemeinnütziger Bau- und Wohlfahrtsverein Stutt-
gart (Hrsg.): Hundert Jahre Gemeinnütziger Bau- und
Wohlfahrtsverein Stuttgart (Festschrift); Stuttgart 1966
Vgl.: Projektgruppe Eisenheim, Rettet Eisenheim; Biele-
feld, Berlin 1973; vgl. auch: Ehlers, H. u.a.: Grundlagen
und Bedingungen der Planung im öffentlich geförderten
Wohnungsbau der BRD und ihr Einfluß auf Bebauungs-
weise, Bauform, Grundrißbildung (Diplomarbeit); TU
Berlin 1973.
Der Deutsche Mieterbund geht davon aus, daß bis 1985
ein jährlicher Bedarf an 500.000 neuen Wohnungen be-
steht und daß davon 300.000 öffentlich zu fördern seien;
vgl.: Deutscher Mieterbund: 14 Reformvorschläge des
Deutschen Mieterbundes zur Wohnungspolitik; Köln 1973.
Vgl.: Wohnungspolitik der Gemeinde Wien; Wien 1926;
vgl. auch: Stratmann, M.: Wohnungsbaupolitik in der
Weimarer Republik; Institut für Bauökonomie, Universi-
tät Stuttgart 1975; Anhang 3.
Vgl.: Mrosek, H.: a.a.O., S. 42.
Vgl.: Internationale Union der Familienverbände und
Internationaler Verband für Wohnungswesen, Städtebau
und Raumordnung (Hrsg.): Kölner Empfehlungen 1971
(Neufassung).
Wuermeling, F.J.: Das muß geschehen! Die Familie
fordert vom Bundestag. In: Kirchen-Zeitung, Köln
6.12.53.
Wuermeling, F,J.: a.a.0.
Vgl.: Ehrlinger, W.: Industrialisierung als gesellschaftlicher
Prozeß, in: Der Architekt 7/74; 5. 166 ff.; vgl. auch:
Ettinger, B.: Merz, H.G.: Mobile Homes — eine Alterna-
tive zum traditionellen Wohnungsbau? (Fallstudie einer
Industrialisierung) ; Institut für Bauökonomie, Universität
Stuttgart 1974, 5. 99 ff.
Vgl.: IL. Berechnungsverordnung in der Fassung vom
20. Dezember 1970. In: Bundesgesetzblatt I, S. 1682.
Vgl.: Gemeinnütziger Bau- und Wohlfahrtsverein Stuttgart
(Hrsg,): a.a.0.
Vgl.: Esslinger, J. u.a.: a.a.0.
Viel Material über die Entwicklung vor allem des kommu-
nalen Wohnungsbaus während der Weimarer Republik ent-
hält die Studienarbeit von Stratmann, M.: a.a.0.
Angaben zur Größe, Ausstattung und Belegung dieser
Wohnungen sowie die Auswertung einer Befragung der
Mieter zur Modernisierung enthält ein Arbeitsbericht von
Ehrlinger, W. und Pohl, G.: Untersuchungen zur Moderni-
sierung der Wohnungen des Liegenschaftsamtes der Stadt
Stuttgart; Institut für Bauökonomie , Universität Stuttgart
1974.