Das würde die Mietbelastung für die Berechtigten,
insbesondere junge Familien
mit Kindern, die nur im jüngeren Sozialwohnungsbestand
eine Unterkunft fanden,
wieder tragbar machen, ohne daß einkommensschwache
Mieter in älteren Sozialwohnungen
höher zu belasten wären. Insgesamt
würde das eine Anpassung des Sozialmietniveaus
hach unten im Interesse der
Zielgruppe bedeuten?? ,
Da nach den Kabinettsbeschlüssen der
Bundesregierung auf absehbare Zeit freilich
nicht mit Maßnahmen gegen die
„Fehlbelegung” zu rechnen ist, kann eine
Verbesserung der Mietensituation für die
unteren Einkommensschichten einstweilen
nur dadurch erreicht werden, daß Sozialwohnungen
mit niedrigen Mieten vorrangig
an Antragsteller mit geringem Einkommen
vergeben werden, d.h. Einkommen,
die erheblich unter den Berechtigungsgrenzen
des Il. Wohnungsbaugesetzes liegen.
Dieser Grundsatz sollte schon bei
der Erstvermietung, aber vor allem bei der
Wiederbelebung frei werdender, günstiger
Sozialwohnungen beachtet werden. Auch
mit restriktiven Belegungsbindungen wer- 3)
den sich die Verteilungsergebnisse aller- 4)
dings nur langfristig verbessern, da in jedem
Jahr nur etwa 5% des Sozialwohnungsbestandes
zur Neu- oder Wiedervermietung
anstehen.
Wenngleich die Erhaltung und Modernisierung
des Wohnungsbestandes für die
Zu kunft des sozialen Wohnungsbaus von
größter Bedeutung ist, so darf doch auch
der Neubau nicht vernachlässigt werden. 5)
Einmal ist er notwendig, um die Wohnungen
zu ersetzen, die z.B. wegen ihres besonders
schlechten baulichen Zustandes aus 6)
dem Bestand ausscheiden, weiter ist jedoch
seit langem bekannt, daß vor allem große
Sozialwohnungen noch fehlen. 7
Wenn das vorhandene Förderungsvolumen
für den sozialen Wohnungsbau nicht
aufgestockt werden kann, dann ist die Konsequenz,
daß weniger Wohnungen gebaut
werden; diese sollten aber groß genug sein
und müssen so stark gefördert werden, daß
sie auch für große Familien und Haushalte
mit niedrigem Einkommen erschwinglich
sind. Bei der Planung dieser Wohnungen
sollte auch der Standort sorgfältig bedacht
werden, etwa vorzugsweise in Sanierungsgebieten
oder in Baulücken in innerstädtischen
Wohngebieten. Damit leistet der soziale
Wohnungsbau Zugleich einen Beitrag
für die Wiederbelebung der Städte und es
werden Ghettobildungen vermieden, wie
sie sich in früheren Siedlungsstrukturen im
sozialen Wohnungsbau nicht selten ergaben
(Randlage der Städte).
Zur nachhaltigen Verbesserung der
Wohnsituation großer Familien erscheint
jedoch eine Aufstockung des Förderungsvolumens
für den sozialen Wohnungsbau
erforderlich. Gegenwärtig sind z.B. in
Hessen fast nur Mittel zum Wohnungsbau
für Aussiedler, Obdachlose und ähnliche
Gruppen vorhanden. Die Bereitstellung
zusätzlicher öffentlicher Mittel wird fiskalisch
tragbar, wenn die Gesamtheit der öf-Fentlichen
Wohnungsbauförderungsmittel
neu aufgeteilt werden: gerade die Steuerverzichte
(88 7b, 21a EStG) der öffentlichen
Haushalte sollten vermindert werden,
um eine gezielte sozialpolitisch orientierte
Wohnungspolitik fiskalisch zu ermöglichen.
5. FAZIT
13)
Die Frage, ob der soziale Wohnungsbau
noch eine Zukunft hat, kann demnach positiv
beantwortet werden. Nicht zu leugnen
ist freilich ein Wandel der Prioritäten. Nicht
die Förderung einer Vielzahl von Wohnun- 14)
gen ist notwendig, sondern familiengerech- 15)
ter Wohnungsneubau an ausgesuchten
Standorten zu erschwinglichen Mieten und
— wichtiger noch — Pflege und Verbesserung
der Qualität des vorhandenen Sozial- 16)
wohnungsbestandes bei gezielter Vergabe
freiwerdender Wohnungen an Haushalte
mit niedrigem Einkommen.
ANMERKUNGEN
17)
1) Der Anteil des 1, Förderungswegs allein
betrug in den letzten Jahren immer weit
unter 20% der Bautätigkeit insgesamt,
2) Vgl. H.K, Schneider und R. Kornemann,
Soziale Wohnungsmarktwirtschaft, Bonn
1977
Vgl. Bundestagdrucksache 8/1769
Die offizielle Statistik stellt die Verhältnisse
freilich günstiger dar, als sie tatsächlich
sind und zählt schon mehr Wohnungen
als Haushalte in der Bundesrepublik,
Wegen unzureichend erfaßter Wohnungsabgänge
müßte der effektive Wohnungsbe- 21)
stand um rd, 1 Mill, Einheiten niedriger
angesetzt werden, Vgl. dazu B. Bartholmai 22)
und R. Ulbrich, Perspektiven der Wohnungsbautätigkeit,
in: Stadtbauwelt
Nr, 54/1977,
Erwähnt sei, daß diese Norm hinsichtlich
der Größe der Räume, vor allem was die
Kinderzimmer angeht, keineswegs großzügig
bemessen ist,
Nähere Aufschlüsse über das Ausmaß der
Qualitätsverbesserungen wird die Wohnungsstichprobe
1978 liefern.
Seit 1972 dürfte sich die Eigentümerquote
nur um rd. 2 Prozentpunkte von 35—
36% auf 37—38% erhöht haben,
Vgl, Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Fachserie
18: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen,
Reihe S, 2, Revidierte Ergebnisse
1960—1976, Bei einer Interpretation der
Zahlen ist zu beachten, daß durch die Berechnungsmethode
der Mietausgaben in
der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
der Anstieg der Mietbelastung unterschätzt
sein kann,
Vgl, Analyse und Prognose der Wohnungsnachfrage
in der Bundesrepublik Deutschland,
Gutachten des DIW im Auftrage des
Bundesministeriums für Raumordnung,
Bauwesen und Städtebau (Berlin 1978,
S, 221). Das Haushaltseinkommen enthält
hier das Wohngeld, das nach den Ergebnissen
der Wohnungsstichproben 1972 rund
22% der Hauptmieterhaushalte mit niedrigem
Einkommen zur Unterstützung erhielten.
Dieser Anteil dürfte sich in der Zwischenzeit
noch erhöht haben. Die durchschnittliche
Wohngeldzahlung betrug
knapp 60,— DM monatlich. Ohne sie müßte
die Mietbelastung noch höher veranschlagt
werden.
SPES = Sozialpolitisches Entscheidungsund
Indikatorensystem für die Bundesrepublik
Deutschland,
Vgl. W. Glatzer, Einkommenspolitische
Zielsetzungen und Einkommensverteilung,
in: W. Zapf, Lebensbedingungen
in der Bundesrepublik Deutschland,
Frankfurt/New York 1977, S. 358.
Einerseits könnte man vermuten, daß diese
Gruppe durch die große Zahl Arbeitsloser
zugenommen hat; andererseits sind
in den letzten Jahren gerade niedrige Einkommen
(z,B. Sozialrenten) überproportional
angehoben worden, Fest steht jedoch,
daß sich die Zahl der Sozialhilfeempfänger
seit Ende der 60er Jahre stark
erhöht hat, Vgl. H, Schütz, Sozialhilfeempfänger
1976, in: Wirtschaft und Statistik
4/1978, S. 249 ff,
Vgl. R. Weissbarth und M, Thomae,
Sickereffekte verschiedener Formen der
Wohnbau- und Bausparförderung
(Schriftenreihe ‚Wohnungsmarkt und
Wohnungspolitik’”” des Bundesministers
für Raumordnung, Städtebau und Bauwesen,
Heft 07,003), Bonn-Bad Godesberg
1978
Vgl, Wochenbericht des DIW, Nr, 40—41/
1976, S. 374
Vgl, U. Hoffmann, Entwicklung der Kostenmiete
im öffentlich geförderten Wohnungsbau,
in: Wirtschaft und Statistik
5/1976, S. 286 ff, und Wochenbericht
des DIW, Nr, 26/1977, S. 224.
Etwa 17% des Wohnungsbestandes sind
öffentlich geförderte, nach dem 2, Weltkrieg
erbaute Mietwohnungen im 1. Förderungsweg,
Die Altbaumietwohnungen
machen ca, 24% des gesamten Wohnungsbestandes
aus,
Vgl, H.K. Schneider und C. Schuppener,
Soziale Absicherung der Wohnungsmarktwirtschaft
durch Individualsubventionen,
Göttingen 1971
Vgl. Bauwelt (1978), H. 25, S. 968
Vgl, Ipsen, ‚Wohnungen und Mieten. Ana-Iysen
zur Auswirkung des Wohnraumkündigungsschutzgesetzes”,
in: Archiv für
Kommunalwissenschaften, Il. Hj. (1976),
S. 262—279
Vgl. U. Pfeiffer, „Abschied von einer Utopie’,
Individualförderung ohne Angebotswirkung,
in: Gemeinnütziges Wohnungswesen
5/1974, S, 242 ff,
Vgl. Hausbau-Informationen, Folge
16/1978 vom 25.9.1978
Geht man von den Angaben des Städtebauinstituts
aus, dann stünde bei einer
Differenz zwischen den Sozialmietern
und den ortsüblichen Vergleichsmieten
von nur 0,50 DM, die die „Fehlbeleger”
als Zuschlag zu ihrer bisherigen Miete
zu zahlen hätten, ein Betrag von jährlich
nahezu 300 Mill, DM zusätzlich zur Verfügung.
Damit könnten die Mieten für
die 1970 und später fertiggestellten Sozialwohnungen
(im 1. Förderungsweg)
im Durchschnitt um ebenfalls rd. 0,50 DM
gesenkt werden