Volltext : ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen (1979, Jg. 11, H. 43-47, [48])

Gärten sind hier reduziert auf
Zierflächen, bestenfalls als Lie:
gewiesen oder für Parties und
mit Zäunen gegen die Nachbarn
abgegrenzt.

Daß Neubausiedlungen Aktivitätsbereiche
 vor dem Haus gar
nicht erst zulassen, ist zwar bekannt,
 soll aber trotzdem noch
einmal hier gegenübergestellt
werden.

Bei Wohnstraßen mit überschaubarem
 Verkehr, wo die Autofahrer
 die Nachbarkinder kennen,
läßt sich auch der Straßenraum
in die Spielmöglichkeiten einbe:
ziehen.

Fußgängerstraßen in Neubausiedlungen
 schließen zwar auch
den Autoverkehr als Gefahrenquelle
 aus, wirken dann andererseits
 häufig auf die Benutzer
 geradezu abschreckend.

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