Gärten sind hier reduziert auf
Zierflächen, bestenfalls als Lie:
gewiesen oder für Parties und
mit Zäunen gegen die Nachbarn
abgegrenzt.
Daß Neubausiedlungen Aktivitätsbereiche
vor dem Haus gar
nicht erst zulassen, ist zwar bekannt,
soll aber trotzdem noch
einmal hier gegenübergestellt
werden.
Bei Wohnstraßen mit überschaubarem
Verkehr, wo die Autofahrer
die Nachbarkinder kennen,
läßt sich auch der Straßenraum
in die Spielmöglichkeiten einbe:
ziehen.
Fußgängerstraßen in Neubausiedlungen
schließen zwar auch
den Autoverkehr als Gefahrenquelle
aus, wirken dann andererseits
häufig auf die Benutzer
geradezu abschreckend.
29