mäßigen Scheihbengrößen bewirkten die Entwicklung
unterteilter Fenster mit Blei- oder
Holzsprossen. Aber schon Mitte des 18. Jahrhunderts
gab es böhmische Scheiben von
70/80 cm, die jedoch für einfache Bürger- und
Bauernhäuser noch zu teuer waren. So war
die Fenstersprosse bis weit über die Mitte des
19. Jahrhunderts ein technisch unvermeidbares
Element. Nur wer es sich leisten konnte,
kaufte damals große Scheiben.
Heute ist die Situation umgekehrt. Die Anzahl
der Fenstersprossen läßt direkte Rückschlüsse
auf die Finanzkraft des Hausbesitzers
zu, denn technische Hindernisse bezüglich
der Fenstergröße gibt es im Wohnungsbau
heute überhaupt nicht mehr. Dagegen
müssen beim Bau eines Sprossenfensters alter
Machart heute viele Schreiner passen. Auf
Anraten der Berufsgenossenschaft haben viele
ihre alte Fräsen verschrottet. Jetzt produzieren
die meisten Normprofilfenster mit Lippendichtung
nach Rosenheim. Gibt es unter
diesen Gesichtspunkten noch Argumente für
ein unterteiltes Fenster?
Tessenow schreibt in: „Wohnungsbau“,
1927: „Die Sprossen schaffen, wenn auch nur
in geringerem Maße als die Gardinen, eine
Art Vermittlung zwischen heller Fensterfläche
und umrahmender dunkler Wandfläche,
so daß man von einem Fenster mit reicher
Sprossenteilung von einem ”’gemütlichen’
Fenster spricht“. Oder Hermann Muthesius
in: „Wie baue ich mein Haus?“, 1917: „Es ist
zweifellos richtig, daß ganz große Scheiben
ihre Vorzüge haben. Trotzdem läßt sich nicht
leugnen, daß in der äußeren Erscheinung des
Hauses eine Sprossenteilung der Fenster fast
immer eine bessere Wirkung ergibt. Die sonst
schwarzen Fensterlöcher werden durch
Sprossen belebt. Der Flächengedanke der
Wand wird durch das Webwerk der Versprossung
gleichsam über das Loch hinweggeführt.
Das ganze Haus erhält dadurch etwas Geschlossenes
und dabei Anheimelndes“.
Ich bin mir sicher, wir würden uns bei der
Argumentation heut noch schwerer tun.
Fenster sind für die Gestalt eines Hauses
zweifellos ausschlaggebend, aber ist es zulässig,
dafür feste Regeln per Gestaltungssatzungen
festzuschreiben? Carlo Scarpa fügte
ohne direkte Anlehnung an Traditionen ein.
Bei einer vorhandenen Satzung wäre dies
wahrscheinlich ausgeschlossen gewesen.
Die hastig und oft lieblos errichteten
Wohnhäuser der Nachkriegsjahre haben
einen neuen Konservativismus provoziert.
Der unglaubliche Bewahrungs- und Restaurierungseifer
bezeugt es, aber zugleich auch
seine Schwäche:
„Daß es eine ganz niedrige Stufe der Achtung
vor der Geschichte bedeutet, wenn man
sie nachmacht, sei nur angedeutet“, schreibt
Theodor Fischer hierzu?.
Neue Häuser müssen ihre Zeit ausdrükken
- heißt es. Und die heutigen Bauernhäuser
tun dies ebenso wie ihre Vorgänger. Man
kann an ihnen deutlich den Stand handwerklichen
und gestalterischen Könnens ablesen.
Nur wir mögen sie nicht.
Denn die Hand hat sich zu weit vom Werk
entfernt, und die Gestalt ist nur noch ein Ausdruck
technischer Notwendigkeiten. Soll nun
die Gestalt unserer Häuser geändert werden,
dann muß zuerst das wegrationalisierte handwerkliche
Kunstempfinden wieder entwickelt
werden. Eine Gestaltungssatzung ist mit
Sicherheit kein probates Mittel, ’künstlerisches
Empfinden’ in den ökonomischen und
technischen Sachzwängen gehorchenden
Bauprozeß zurückzubringen.
Ebenso habe ich Skrupel, die Gestaltungsfreiheit
per se einzuschränken, obwohl die Eigenentwicklung
der Städte und Dörfer zum
Himmel schreit. Regelungen der Hausgestalt
scheinen unumgänglich. Solche Regeln
müßten sowohl die architektonische Konti-X
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Abb. 33. Falsche Fenstermischung Abb. 34. VerschiedeneFensterformen
Fenster mit Blei- und Holzsproßen aus dem
"hessischen Hinterland ”
nuität eines Ortes garantieren, als auch den
Ausdruck der Gegenwart ermöglichen.
Durch schriftliche Festlegung allein kann dies
nicht erreicht werden. Auch die Kontrolle gestalterischer
Regeln durch die Bauaufsicht ist
schwer vorstellbar. Gestaltung aus einer Summe
von Regeln ist unmöglich. Es kann sich
daher nur darum handeln, daß eine oder
mehrere in die Verantwortung genommene
Personen sich bei der Begutachtung von Projekten
einer Satzung bedienen. Die Person eines
Gestalters, die auf jede Einzelsituation
speziell eingeht, wird sich kaum durch eine
allgemeingültige Satzung ersetzen lassen. Die
toskanischen Städte, Paradebeispiele gelungener
Stadtbaukunst, sind auch kein Produkt
des Zufalls. Die Städte bestimmten ab
Mitte des 13. Jahrhunderts die Gestaltung aller
Straßen, Hausfassaden und Plätze durch
Bauausschüsse oder Baumeister. Jegliche
Baumaßnahme war genehmigungspflichtig.
Das Wissen des Baumeisters über die Gestalt
war Regel und Satzung?. Die Ausschüsse hatten
alle Maßnahmen zu treffen, die zur
„Schönheit“ der Stadt gereichten. So durften
auch keine Häuser eingerissen werden, um
das Baumaterial zu verkaufen. Man wollte
durch diese Maßnahme die „Entstellung des
Stadtbildes“ verhindern. Material wurde als
gestalterische Konstante betrachtet. So finden
sich unter den überlieferten Regeln viele,
die heute noch Gültigkeit haben könnten.
Die Gemeinden müssen wieder lernen,
durch personellen Einsatz die „Schönheit“
ihrer Städte vor Verunstaltung zu schützen
ohne jedoch neuen Architekturausdruck zu
unterdrücken. Eine Satzung alleine könnte
vielleicht Mißgriffe verhindern, aber ebenso
auch neue Impulse. Ihr eigentlicher Sinn sollte
vielmehr ein Spiegel des aktuellen Architekturempfindens
sein.
Es ist daher unumgänglich eine Gestaltungssatzung,
wie hier für Friebertshausen, in
folgende Punkte zu unterteilen:
1) Erhalten und Wiederherstellen historischer
Bausubstanz
2) Gestaltungsvorschläge für die bessere Integration
bestehender Neubauten in die historische
Dorfanlage
3) Gestaltungsregeln für geplante Neubauten
hinsichtlich Materialverwendung, Hausform
grafischer Erscheinung und Farbgestaltung.
Dieser dritte Teil einer Satzung ist mit Sicherheit
der schwierigste und umstrittenste
Teil.
Regeln für die Gestaltung von Neubauten lassen
sich nur unter Vorbehalt aus überkommenen
Bausubstanzen ziehen. Die Bearbeitungsweisen
von Baumaterialien (z.B. Schiefer,
Feldbrandsteine, handgestrichene Dachziegel)
prägten die Grafik alter Häuser so
„ nachhaltig, daß heute jeder Versuch einer
2 Imitation mit Ersatzstoffen scheitern muß.
* Auch in Friebertshausen scheidet diese
Möglichkeit aus. Es geht also um die Formulierung
eines neuen Architekturausdrucks,
der auf historische Umgebungen eingeht und
antwortet.
Diese These schein banal, schwer aber
einzulösen zu sein. Denn die Probleme von
heute liegen in der Unsicherheit der Ausdrucksfindung.
Sie, und niemand anderes
provozieren die Suche nach historisch hergeleiteten
GESTANDEN REIN: die in einer Übergangsphase
ihre Berechtigung haben können,
aber auch nur dort.
Literaturnachweis
Otto Völckers: Fenster mit oder ohne Sprossen? Deutsche
Libbey-Owens-Gesellschaft für maschinelle Glasherstellung
AG Gelsenkirchen-Rotthausen 1949
Theodor Fischer: Altstadt und Neue Zeit Referat auf der
Tagung für Heimatschutz und Denkmalpflege 1928
gg Augsburg 1931
5 Wolfgang Braunfels: Mittelalterliche Stadtbaukunst in der
L Toskana Gebr. Mann Verlag, Berlin 1953
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