Full text: ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen (1983, Jg. 15, H. 67, 68, [69/70], 71, 72)

mäßigen Scheihbengrößen bewirkten die Ent- 
wicklung unterteilter Fenster mit Blei- oder 
Holzsprossen. Aber schon Mitte des 18. Jahr- 
hunderts gab es böhmische Scheiben von 
70/80 cm, die jedoch für einfache Bürger- und 
Bauernhäuser noch zu teuer waren. So war 
die Fenstersprosse bis weit über die Mitte des 
19. Jahrhunderts ein technisch unvermeidba- 
res Element. Nur wer es sich leisten konnte, 
kaufte damals große Scheiben. 
Heute ist die Situation umgekehrt. Die An- 
zahl der Fenstersprossen läßt direkte Rück- 
schlüsse auf die Finanzkraft des Hausbesit- 
zers zu, denn technische Hindernisse bezüg- 
lich der Fenstergröße gibt es im Wohnungs- 
bau heute überhaupt nicht mehr. Dagegen 
müssen beim Bau eines Sprossenfensters al- 
ter Machart heute viele Schreiner passen. Auf 
Anraten der Berufsgenossenschaft haben vie- 
le ihre alte Fräsen verschrottet. Jetzt produ- 
zieren die meisten Normprofilfenster mit Lip- 
pendichtung nach Rosenheim. Gibt es unter 
diesen Gesichtspunkten noch Argumente für 
ein unterteiltes Fenster? 
Tessenow schreibt in: „Wohnungsbau“, 
1927: „Die Sprossen schaffen, wenn auch nur 
in geringerem Maße als die Gardinen, eine 
Art Vermittlung zwischen heller Fensterflä- 
che und umrahmender dunkler Wandfläche, 
so daß man von einem Fenster mit reicher 
Sprossenteilung von einem ”’gemütlichen’ 
Fenster spricht“. Oder Hermann Muthesius 
in: „Wie baue ich mein Haus?“, 1917: „Es ist 
zweifellos richtig, daß ganz große Scheiben 
ihre Vorzüge haben. Trotzdem läßt sich nicht 
leugnen, daß in der äußeren Erscheinung des 
Hauses eine Sprossenteilung der Fenster fast 
immer eine bessere Wirkung ergibt. Die sonst 
schwarzen Fensterlöcher werden durch 
Sprossen belebt. Der Flächengedanke der 
Wand wird durch das Webwerk der Verspros- 
sung gleichsam über das Loch hinweggeführt. 
Das ganze Haus erhält dadurch etwas Ge- 
schlossenes und dabei Anheimelndes“. 
Ich bin mir sicher, wir würden uns bei der 
Argumentation heut noch schwerer tun. 
Fenster sind für die Gestalt eines Hauses 
zweifellos ausschlaggebend, aber ist es zu- 
lässig, dafür feste Regeln per Gestaltungssat- 
zungen festzuschreiben? Carlo Scarpa fügte 
ohne direkte Anlehnung an Traditionen ein. 
Bei einer vorhandenen Satzung wäre dies 
wahrscheinlich ausgeschlossen gewesen. 
Die hastig und oft lieblos errichteten 
Wohnhäuser der Nachkriegsjahre haben 
einen neuen Konservativismus provoziert. 
Der unglaubliche Bewahrungs- und Restau- 
rierungseifer bezeugt es, aber zugleich auch 
seine Schwäche: 
„Daß es eine ganz niedrige Stufe der Ach- 
tung vor der Geschichte bedeutet, wenn man 
sie nachmacht, sei nur angedeutet“, schreibt 
Theodor Fischer hierzu?. 
Neue Häuser müssen ihre Zeit ausdrük- 
ken - heißt es. Und die heutigen Bauernhäu- 
ser tun dies ebenso wie ihre Vorgänger. Man 
kann an ihnen deutlich den Stand handwerk- 
lichen und gestalterischen Könnens ablesen. 
Nur wir mögen sie nicht. 
Denn die Hand hat sich zu weit vom Werk 
entfernt, und die Gestalt ist nur noch ein Aus- 
druck technischer Notwendigkeiten. Soll nun 
die Gestalt unserer Häuser geändert werden, 
dann muß zuerst das wegrationalisierte hand- 
werkliche Kunstempfinden wieder entwickelt 
werden. Eine Gestaltungssatzung ist mit 
Sicherheit kein probates Mittel, ’künstle- 
risches Empfinden’ in den ökonomischen und 
technischen Sachzwängen gehorchenden 
Bauprozeß zurückzubringen. 
Ebenso habe ich Skrupel, die Gestaltungs- 
freiheit per se einzuschränken, obwohl die Ei- 
genentwicklung der Städte und Dörfer zum 
Himmel schreit. Regelungen der Hausgestalt 
scheinen unumgänglich. Solche Regeln 
müßten sowohl die architektonische Konti- 
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Abb. 33. Falsche Fenstermischung Abb. 34. VerschiedeneFensterformen 
Fenster mit Blei- und Holzsproßen aus dem 
"hessischen Hinterland ” 
nuität eines Ortes garantieren, als auch den 
Ausdruck der Gegenwart ermöglichen. 
Durch schriftliche Festlegung allein kann dies 
nicht erreicht werden. Auch die Kontrolle ge- 
stalterischer Regeln durch die Bauaufsicht ist 
schwer vorstellbar. Gestaltung aus einer Sum- 
me von Regeln ist unmöglich. Es kann sich 
daher nur darum handeln, daß eine oder 
mehrere in die Verantwortung genommene 
Personen sich bei der Begutachtung von Pro- 
jekten einer Satzung bedienen. Die Person ei- 
nes Gestalters, die auf jede Einzelsituation 
speziell eingeht, wird sich kaum durch eine 
allgemeingültige Satzung ersetzen lassen. Die 
toskanischen Städte, Paradebeispiele ge- 
lungener Stadtbaukunst, sind auch kein Pro- 
dukt des Zufalls. Die Städte bestimmten ab 
Mitte des 13. Jahrhunderts die Gestaltung al- 
ler Straßen, Hausfassaden und Plätze durch 
Bauausschüsse oder Baumeister. Jegliche 
Baumaßnahme war genehmigungspflichtig. 
Das Wissen des Baumeisters über die Gestalt 
war Regel und Satzung?. Die Ausschüsse hat- 
ten alle Maßnahmen zu treffen, die zur 
„Schönheit“ der Stadt gereichten. So durften 
auch keine Häuser eingerissen werden, um 
das Baumaterial zu verkaufen. Man wollte 
durch diese Maßnahme die „Entstellung des 
Stadtbildes“ verhindern. Material wurde als 
gestalterische Konstante betrachtet. So fin- 
den sich unter den überlieferten Regeln viele, 
die heute noch Gültigkeit haben könnten. 
Die Gemeinden müssen wieder lernen, 
durch personellen Einsatz die „Schönheit“ 
ihrer Städte vor Verunstaltung zu schützen 
ohne jedoch neuen Architekturausdruck zu 
unterdrücken. Eine Satzung alleine könnte 
vielleicht Mißgriffe verhindern, aber ebenso 
auch neue Impulse. Ihr eigentlicher Sinn soll- 
te vielmehr ein Spiegel des aktuellen Archi- 
tekturempfindens sein. 
Es ist daher unumgänglich eine Gestal- 
tungssatzung, wie hier für Friebertshausen, in 
folgende Punkte zu unterteilen: 
1) Erhalten und Wiederherstellen historischer 
Bausubstanz 
2) Gestaltungsvorschläge für die bessere Inte- 
gration bestehender Neubauten in die histori- 
sche Dorfanlage 
3) Gestaltungsregeln für geplante Neubauten 
hinsichtlich Materialverwendung, Hausform 
grafischer Erscheinung und Farbgestaltung. 
Dieser dritte Teil einer Satzung ist mit Si- 
cherheit der schwierigste und umstrittenste 
Teil. 
Regeln für die Gestaltung von Neubauten las- 
sen sich nur unter Vorbehalt aus überkom- 
menen Bausubstanzen ziehen. Die Bearbei- 
tungsweisen von Baumaterialien (z.B. Schie- 
fer, Feldbrandsteine, handgestrichene Dach- 
ziegel) prägten die Grafik alter Häuser so 
„ nachhaltig, daß heute jeder Versuch einer 
2 Imitation mit Ersatzstoffen scheitern muß. 
* Auch in Friebertshausen scheidet diese 
Möglichkeit aus. Es geht also um die Formu- 
lierung eines neuen Architekturausdrucks, 
der auf historische Umgebungen eingeht und 
antwortet. 
Diese These schein banal, schwer aber 
einzulösen zu sein. Denn die Probleme von 
heute liegen in der Unsicherheit der Aus- 
drucksfindung. Sie, und niemand anderes 
provozieren die Suche nach historisch herge- 
leiteten GESTANDEN REIN: die in einer Über- 
gangsphase ihre Berechtigung haben können, 
aber auch nur dort. 
Literaturnachweis 
Otto Völckers: Fenster mit oder ohne Sprossen? Deutsche 
Libbey-Owens-Gesellschaft für maschinelle Glas- 
herstellung AG Gelsenkirchen-Rotthausen 1949 
Theodor Fischer: Altstadt und Neue Zeit Referat auf der 
Tagung für Heimatschutz und Denkmalpflege 1928 
gg Augsburg 1931 
5 Wolfgang Braunfels: Mittelalterliche Stadtbaukunst in der 
L Toskana Gebr. Mann Verlag, Berlin 1953 
6]
	        
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