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Ingrid Krau
Ein
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APFERE.
S or nicht etert:
Arbeitslos,
ein
Wohnungslos
Vom schwierigen Aufbruch
zu neuen Ufern
1. Anlaß zum Nachdenken
Räumliche Stadtentwicklungsplanung im
Ruhrgebiet ist spätestens seit Mitte der 70er
Jahre erneut vor den vorauseilenden Schatten
struktureller und langanhaltender rezessiver
Arbeitslosigkeit diskutiert worden. Mir
stellte sich in meinem Arbeitsfeld, dem montanindustriellen
Ballungskerngebiet Duisburg,
in den 70er Jahren folgende Frage:
Ist es angesichts der allgemeinen historischen
Tendenz stagnierender Expansionskraft
der traditionellen Großindustrie in den
klassischen industriellen Ballungszentren der
westlichen Welt und wachsender Flächenansprüche
für Wohn- und Freizeitbedürfnisse
noch sinnvoll, Wohngebiete zugungsten
expansiver industrieller Standortsicherung
und vorgeblicher Arbeitsplatzsicherung zu
dezimieren und verschwinden zu lassen?
Weder waren die von den einzelnen Industrien
(Stahlindustrie, Kohleverwertung,
petrochemie, Raffinerien, KEnergiewirtschaft)
geltend gemachten Expansions- und
Sicherungsansprüche für die Region in der
Summe verträglich — auch nach geltendem
Recht nicht — noch war die sich damals deutlich
abzeichnende Gigantomanie der Stahlindustrie
und des Petrobereichs an der Duisburger
Rheinschiene vorstellbar ohne entsprechende
imperiale Strategien und Siege
auf den EG- und Weltmärkten.
Klar war: eine neue weltweite Arbeitsteilung
zugunsten der technologisch höchstentwickelten,
mehr vom avancierten human
capital als von Rohstoffen abhängigen Industrien
und zuungunsten der Rohstoffumwandlung
und -verformung in der 1. Welt
würde das Ruhrgebiet und diesen Teilbereich
besonders hart treffen. Andererseits
war gerade deswegen eine rationalisierungsorientierte
räumliche Konzentration an der
Rheinschiene nicht allein für die Stahlindustrie
ökonomisch sinnvoll. Steigende Produktionsmengen
an Roheisen wie Rohstahl
schienen zu signalisieren, daß die Region
trotz ihrer Monostruktur wirtschaftlich kerngesund
sei, man müsse nur den Ballungskern
als Hauptkonfliktzone konkurrierender Flächenansprüche
vom Überschuß an Arbeitskräften
und folglich Wohnbevölkerung
befreien. Dies war keine aussprechbare aber
desto schlagkräftigere Handlungsstrategie.
Sie realisierte sich im Selbstlauf industrieller
Daseinsvorsorge und planerischen Flankenschutzes:
die Grundstoffindustrie im Ballungskern,
insbesondere die Stahlindustrie,
mußte sich „übersteigerte” Ansprüche an
Umweltschutzmaßnahmen vom Halse schaffen,
mit der Reduzierung der Arbeitskräfte
schien es möglich, den industrienahen
Werkswohnungsbestand zugunsten von
Trennzonen als produktionszugeordneten
Flächen aufzugeben.
Das Kalkül hatte schon in den 70er Jahren
einige Schönheitsfehler: Wohnungsneubau
an der Peripherie und im Umland ging aufgrund
von steigenden Neubaumieten, steigenden
Benzinpreisen und stagnierenden
Löhnen zurück. Wer die Wohnverhältnisse
im traditionellen industriellen Ballungskerngebiet
kennt, konnte dennoch der Frage
nicht ausweichen, ob sich nicht technischer
Fortschritt hier radikal zugunsten des Baus
neuer Wohn- und Lebensbereiche an der
Peripherie und der Konzentration der Industrien
im klassischen Ballungskern anwenden
ließe. Meine Position des Grundrechts auf
Bestandssicherung und Entwicklung der vorhandenen
Wohnsiedlungsbereiche gegenüber
den damaligen industriellen Expansionsansprüchen
war vor allem aus der Einsicht
in die bevorstehende ökonomische und
soziale Entwicklung abgeleitet. Mir blieb
trotzdem vorstellbar, daß die Bewohner
einer Stadt sich zu ihren Bedürfnissen nach
Verbesserung des Lebens bei materiell abgesicherter
Freiwilligkeit dynamisch verhalten
können, wie es die Abwanderung der Besserverdienenden
ins Umland zeigt.
Aber Veränderung unter welchen Bedingungen
auch immer ist ein Durchsetzungsakt
mit Protagonisten, die ihre Projektionen/
Leitbilder der besseren Welt aus der gelebten
Erfahrung formulieren. Unter restriktiven
Lebensverhältnissen verbindet sich mit
Behausung der grundsätzliche Anspruch an
Sicherheit. In der Krise heute nimmt dieses
Grundrecht deutlicher Gestalt an:
Eine Wohnbevölkerung gewinnt — selbst
wenn sie von der Großindustrie in expansiven
Aufschwungphasen mit der aussicht auf
Arbeitsplätze und Existenzsicherung gerufen
wurden — durch ihr vor Ort gelebtes Leben
ihr existenzielles Selbstverständnis. Sie existiert
mit ihren Lebenszusammenhängen
fort, wo der Sinnzusammenhang bisheriger
Arbeitsstrukturen über Nacht verloren geht.
Wo neueste und unter hohem Kapitaleinsatz
erstellte Produktionsanlagen entwertet und
in der Folge vernichtet werden, bleibt der
Gebrauchswert der Wohnungen bestehen.
Der Argumentationszusammenhang dreht
sich um: wo vor kurzem noch richtig
erschien, Wohngebiete zur Sicherung von
Arbeitsplätzen zu beseitigen, erweist sich
nun die Vernichtung von Arbeitsplätzen als
völlig unabhängig von dieser Vorleistung,
erweisen sich Menschen und ihre Behausungen
als längerlebig. Und von ihnen her formuliert
sich die Nachfrage nach Arbeit —
nicht umgekehrt *
2. Eine Hand voll Beispiele
In der expansiven Phase, als die bundesdeutsche
Stahlindustrie den europäischen Markt
bereits in ihrer Tasche glaubte, wurden hier
und da an den beengten Standorten des montanindustriellen
Ballungskerngebiets die stillen
Reserveflächen industrieller Expansion
mobilisiert. Eine Reihe klassischer Werkssiedlungen
unmittelbar vor den Toren der
Produktionsstätten gelegen, wurde nur noch
notdürftig instandgehalten und mit Ausländern
belegt. Die Einebnung dieser Siedlungen
erschien gegenüber einer teilweise möglichen
Einebnung veralteter und nicht mehr
genutzter Produktionsanlagen innerhalb der
Werksgelände als der entschiedenere Schritt
in die gewünschte Zukunft abgeschirmter
großflächiger Produktionsareale.
Dortmund — Hoerde
Im Interesse der Hoesch Stahl AG wurde
Ende der 70er Jahre die alte Werkssiedlung
Felicitas des früheren Hoerder Hüttenvereins
von einem Immissionsschutzwall begraben.
Hier wie anderswo war die Maßnahme
politisch durchsetzbar, weil sich die der
Hütte verbundenen Bewohner überzeugen
ließen, daß letztenendes nur eine expandierende
Industrie zukunftsorientierte Arbeitsplätze
garantiere.
Wenige Jahre später, als sich die Eurostrategie
der Stahlindustrie als Fehlspekulation
erwiesen hatte und Hoesch als erstes Opfer
des Kapazitätsabbaus feststand, war die
Hoerder Hütte als erste Streichung unstrittig.
Der Immissionsschutzwall wird allein als
Mahnmal zurückbleiben.