Die Realisierung dieses Wettbewerbsange- sierung seines Angebots vorlegen. Die Genos- ® bei der Kontrolle der Durchführung und
botes durch eine bestehende Berliner Bau- senschaft sah sich nicht in der Lage, der Abrechnung der geplanten Selbstbau-
genossenschaft wurde an die schriftliche weitgehend selbständigen Verwaltung und maßnahmen,
Zusage einer bauwilligen Genossenschaft zur Bewirtschaftung der Wohnanlage durch die ® bei der Verteilung und Kontrolle von
Durchführung des kompletten Angebots Mieter zuzustimmen. Hauswartsaufgaben.
geknüpft. _ Daraufhin entschied die Auswahlkommis- Für die gesamte Nutzerbeteiligung wurde eine
sion Un EH MN A Ar ar on vom Bauherrn zu finanzierende Beratungs-
; ; ' un zweı Enthaltungen), das Angebot auf dem leistung von etwa 7 tunden vereinbart.
Die Auswahl des Wettbewerbsgewinners zweiten Platz zur Realisierung vorzuschla- Der UN CKenTeHUNE en Herzberger wird
gen. Mit dieser Entscheidung wurden Auf- noch im März 1984 abgeschlossen. Mit der
EEE Ente AUT KON lagen verbunden, die sich insbesondere auf Baueingabe ist im April 1984 zu rechnen. Die
N il LIndeHStLANE SHE DE ark en eine Konkretisierung und bessere rechtliche Verhandlungen mit dem Land Berlin über
Suhunberechtieten Mitelled: die Kr Ch Absicherung der Mieterbeteiligung an der einen Erbbaurechtsvertrag haben ebenfalls
DB Beoirk 8 N HUN u Er - die ATEUZ- Verwaltung und Bewirtschaftung und auf das im März begonnen. Baubeginn wird im
erger Bezirksstadträte für Finanzen und für Einvernehmen mit dem Architekten Herzber- Herbst 1984 sein
Bauwesen, je ein Vertreter der drei im Kreuz- ger wegen der erheblichen baulichen Verän- ;
berger Bezirksparlament vertretenen Parteien derungen an seinem Entwurf bezogen. Diese
(CDU, SPD, AL), ein Vertreter des Senators Auflagen wurden erfüllt. Zur Mitwirkungder Fazir
für Bau- und Wohnungswesen und der Ge- Mieter an der Verwaltung und Bewirtschaf-
2 N el N EHDEWOr LE UODOn tung wurden zwei Modelle angeboten: Die Durchführung dieses Bauherren-/Bau-
e. ebot, Se z. .
das die weitestgehende Beteiligung der Mieter a) eine Verpachtung der Wohnanlage an die DM KH TO RICLCE HT WE SMbE
an der Planung, am Ausbau und an der „Selbstbaugenossenschaft Berlin e.G. (i. lichen Dokumentation). Dafür hat sie den
Bewirtschaftung der Wohnanlage anbot und Gr.)“, welche das Belegungsrecht sowie Nachweis geführt. daß auch anspruchsvoller
als Bauherren eine bestehende Berliner Bau- weitestgehend die Bewirtschaftung über- Wohnungsbau im. Rahmen der Berliner
genossenschaft vorsah. nimmt und die Wohnungsnutzer, die Genos- Kostenmietobergrenze im sozialen Woh-
An die zweite Stelle wurde jenes Angebot Sen werden müssen, extensiv daran beteiligt; nungsbau (einschließlich einer Tiefgarage)
gesetzt, das bei der Nutzerbeteiligung nicht ev ; . hergestellt werden kann und daß den Mietern
ganz so weit ging, dafür jedoch mit der Er- ©) die Übergabe des Objektes an einen noch in breites Beteili bot Woh
richtung einer Tiefgarage (ohne Gesamt- zu bildenden Hausverein zur Mitverwal- On ba We de m der Verwal N AB St
kostenerhöhung) das im Herzberger-Ent- tung und Mitbewirtschaftung, und zwar nungsbau ung an der Verwaltung und Bew
nn 8) 8 nt schaftung gemacht werden kann, welches
wurf für Stellplätze vorgesehene Sockel- ® bei Belegungsentscheidungen, auch noch erhebliche Mietreduzierungen
geschoß (etwa 700 qm) für Gemeinschafts- 3 bei der eigenständigen Erledigung kleine- ermöglicht.
zwecke zur Verfügung stellen konnte. rer Instandhaltungsarbeiten, Darüber hinaus wurden Bauherren gefun-
Der Wettbewerbsgewinner konnte bis zum ® bei der Durchführung von Instandset- den, die bereit sind, sich auf der Basis einer
vorgesehenen Termin keine schriftliche Zu- zungs- und Modernisierungsmaßnahmen, detaillierten Kalkulation auf die Realisie-
sage der als Bauherr vorgesehenen Berliner ® bei Ausbauarbeiten von Gemeinschafts- rung der IBA-Planung zu verpflichten.
Genossenschaft über die vollständige Reali- einrichtungen, Trotzdem bereitet die IBA z.Zt. nur noch
einen weiteren Bauherrenwettbewerb vor.
Dies liegt vor allem daran, daß die not-
Modellaufnahme von der Lindenstraße her wendige Vorfinanzierung von Architekten-
und Ingenieurleistungen zur Erstellung prü-
fungsfähiger Kalkulationsunterlagen für die
Bauherren und Bauträger nicht mehr ge-
sichert ist, obwohl die dafür eingesetzten
Mittel vom Wettbewerbsgewinner an die IBA
zurückerstattet werden.
In der IBA steht auch nicht das Personal
zur Durchführung vieler Bauherrenwettbe-
werbe zur Verfügung. Eine entsprechende
Personalerweiterung wird vom Senat rund-
weg abgelehnt.
Die Probleme mit dem sogenannten
Koppelungsverbot von Architekten- und
Grundstücksvertrag wurden nach dem Motto
„Wo kein Kläger, da kein Richter“ behandelt,
aber nicht gelöst.
Die geringe Beteiligungsbereitschaft der
gemeinnützigen Wohnungswirtschaft an den
Bauherrenwettbewerben höhlt das Ziel aus,
sie gerade durch dieses Verfahren stärker ın
den IBA-Neubauprozeß einzubinden. Zu-
sammenfassend halten wir Bauherren-/Bau-
trägerwettbewerbe in Zeiten einer starken
Nachfrage nach baureifen Grundstücken und
öffentlichen Förderungsmitteln für ein trans-
parentes Verfahren zur Vergabe landeseige-
ner Grundstücke und für ein taugliches
Instrument zur Realisierung städtebaulicher,
architektonischer und wohnungspolitischer
Ziele, ohne dabei die Wirtschaftlichkeits-
überlegungen der Bauherren außer acht zu
lassen