grammiert gewesen.
Am 11.11.1982 wurde der Genossenschaft
endlich - nach hitziger Bürgerschaftsdebatte -
das Grundstück an die Hand gegeben. (Ein
kurzer Auszug aus dieser „Debatte“: Hergen-
röder, GAL, „... wir kritisieren also den hohen
Eigenanteil, der aufzubringen ist, weil damit
unter den $ 5-Schein-Besitzern nur die obere
Einkommensgruppe berücksichtigt werden
kann.“ Zwischenruf Dr. Salchow, CDU: „Sie
meinen wohl $ 51“.)
Die Planung konnte beginnen, und die
erste Phase des Versuches der Realisierung
möglichst individueller Mieterwünsche be-
züglich der Grundrißgestaltung unter Be-
rücksichtigung der Genehmigungsfähigkeit
im sozialen Wohnungsbau fing an. Eine nicht
immer leichte Aufgabe für das beauftragte
Architektenbüro Steffen und Darboven,
Hamburg. Hier erlebte die Genossenschaft
durchaus erste ernste interne Belastungs-
proben, denn auf der einen Seite standen zum
Teil viele Wünsche und manches Mal auch
Forderungen der Einzelmitglieder, auf der
anderen Seite die Richtlinien des sozialen
Wohnungsbaus und ein gesteckter Kosten-
rahmen. Dazwischen der dreiköpfige Genos-
senschaftsvorstand, der trotz aller basis-
demokratischer Entscheidungen in solch
kleiner und überschaubarer Genossenschaft
nicht außerhalb des Genossenschaftsgesetzes
steht und letztlich doch den Kopf hinhält und
mit seinem persönlichen Vermögen haftet
und so dann auch an bestimmten Punkten
Entscheidungen treffen muß und nicht alles
stunden- und tagelang in der Gesamtheit aus-
diskutieren und entscheiden lassen kann. Ein
in Feierabendarbeit ehrenamtlich arbeitender
und in Bausachen zumeist auch noch unerfah-
rener Vorstand ist dann schon hart gefordert
und an vielen Stellen ohne wohlwollende
Unterstützung von außen auch überfordert.
Im April 1983 wurde der Bauantrag Lageplan
eingereicht. Geplant und kalkuliert auf der
Basıs der bis dahin üblichen Größen und
Kosten in Hamburg, d.h. für ein Vier-
Zimmerhaus eine Größe von maximal 100 qm
Wohnfläche und Gesamtkosten von höch-
stens 2.600,- DM/qm Wohnfläche. Dement-
sprechend lagen einige der Mietreihenhäuser
bei Größen von ca. 97 bis 98 qm und die
Kosten waren kalkuliert auf ca. 2.550 DM. Im
Juni war 1. Bürgerschaftswahl, und mit ihr
kam ein neuer Bausenator der alten Regie-
rungspartei. Angesichts der erschreckend
hohen Zahl leerstehender Neubausozialwoh-
nungen in Hamburg wurde im Juli verkün-
det, die Wohnungsobergrenzen im sozialen
Wohnungsbau würden gesenkt, und der
gesteckte Kostenrahmen soll nicht mehr voll
ausgeschöpft werden. Hierdurch würden
keine überteuren Wohnungen mehr entstehen
können, und außerdem könne von dem
ersparten Geld weiterer Wohnungsbau be-
trieben werden. Diese Regelung sollte dann
auch gleich rückwirkend eingeführt werden! ;
Das hieß auch für die bereits im Bauantrags-
verfahren befindlichen Projekte: Reduzie-
rung der Wohnflächen und der Kosten. Also:
Für die Neue Heimat bis zur Bau- und Wohn-
genossenschaft Wolfgang-Borchert-Siedlung
war Umplanung angesagt, und wer’s bezahlt,
war unbekannt. Die Mietreihenhäuser sollten