Julia Bargholz, Raimund Bornefeld, Gudrun Walter
Gemeinschaft für ökologisches Planen und Bauen
Herford
D je langfristige Sicherung ökologisch wasserverbrauch, u.U. Überlagerung des
orientierter Zielsetzungen von Bau- und öffentlichen Wassertarifs durch siedlungs-
Siedlungsprojekten kann aufgrund ihrer interne, privatrechtliche Verträge, um somit
„besonderen Inhalte“! nicht allein durch Anreize für eine Verbrauchseinschränkung zu
planungsrechtliche Festsetzungen (B-Plan, bieten und für eine verstärkte Grauwasser-
Grünordnungsplan, Gestaltungssatzung; bzw. Regenwassernutzung in Fällen, wo
nach BBauG) erreicht werden, sondern keine Trinkwasserqualität erforderlich ist.
benötigt ergänzend zivilrechtliche Verein- © Getrennte Sammlung von Haushaltsab-
barungen bzw. die verbindliche Satzung einer fällen.
Trägergesellschaft. ® Ausgrenzung bestimmter Baumaterialien.
Die Unzulänglichkeit der für die Errich- ® Einschränkung bei der individuellen Ge-
tung von Gebäuden normalerweise zuständi- staltung von Haus und Umgebung gemäß
gen Rechtsinstrumente erweist sich gerade bei gewisser Regelungen, die sich aus der Ziel-
ökologischen Bauvorhaben als außerordent- setzung eines ökologischen Projektes erge-
lich gravierend, einerseits weil die pragmati- ben, z.B. Zonierung von Grundrissen, Be-
sche Art der gebräuchlichen Festsetzungen grenzung des Wärmebedarfs, Anpassung an
einer gänzlich anderen Denkweise entspringt, den Standort etc.
überdies auch andere Inhalte fixiert werden- ©® Reduzierung der Baukosten und des Lageplan
und die herkömmliche Praxis andererseits Flächenbedarfs.
keinerlei Beeinflussung von Sozialstrukturen © Berücksichtigung langfristiger, volks- und
hinsichtlich der Bildung von intakten nach- betriebswirtschaftlicher Vorteile, die ge-
barschaftlichen Gemeinschaften und vielfälti- genüber vordergründigen Kosten-Nutzen-
gen Lebenszusammenhängen beinhaltet. Analysen ausgleichend auf die Gesamtbilanz
So wären zum Beispiel die üblicherweise Wirken. IB
quantitativen Festsetzungen, welche bau- ©® Senkung des allgemeinen Baustandards. =
liche und freiräumliche Nutzungen ganz ® Reduzierung des _durchschnittlichen A
bestimmten Flächen eindeutig zuweisen, Wohnflächenanspruchs, Ausgleich durch
durch qualitative Beschreibungen zu erset- gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen. a
zen. Verdeutlicht sei dies am Beispiel der ® Neutralisierung von Grund und Boden a
Südfassadenbeschattung, wo die Festsetzung zur Vermeidung von Bodenspekulation,
eines „Rechtes auf weitgehende Verschat- d.h. Abspaltung der Rechte an Grund und
tungsfreiheit der Südseite von Wohngebäu- Boden vom Bau- und Baunutzungsrecht.
den in bezug auf den 21. Dezember (niedrig- © Vergabe von Baurechten an Gemein-
ster Sonnenstand) durch entsprechenden Ab- schaften bzw. Gruppen - nicht aber an zer
stand anderer baulicher Anlagen“ einer quali- einzelne, um eine koordinierte Planung und X
tativen Abstandsregelung ohne Festsetzung _Baudurchführung innerhalb einer Hausgrup- ae”
genauer Maße gleichkommt, so daß die jewei- pe, als kleine ökologische Einheit, zu ge- Me
lige Geschoßzahl sowie die Lage und Grup- Währleisten. A
pierung der einzelnen Gebäude in gewissem ® Einbeziehung aller Beteiligten bei Pla- ; ;
Rahmen noch beeinflußbar bleiben. nung, Durchführung und Instandhaltung,
Des weiteren sollte die Verbindlichkeit von um ihnen dadurch persönlich Identifikation
Regelungen unterschiedlich abgestuft werden und Mitverantwortung zu ermöglichen.
können, gegliedert beispielsweise in Ver- ® Anrechnung von Selbsthilfe und Eigen-
pflichtungen, Richtlinien und Empfehlungen. initiative. nn
Auf der anderen Seite könnte mit Hilfe ® Beteiligung aller bei der gemeinschaft- .
eines bestimmten Verteilungsschlüssels für lichen Selbstverwaltung und Bewirtschaf- ;
die unterschiedlichen Haushalts- bzw. Woh- tung der Siedlung. WA 74m
nungsgrößen eine Durchmischung verschie- ynertgrrnhel, SW
dener Wohnformen bewirkt und die Ent- ga x Es ; az KERNEL De
stehung kommunikativer Sozialstrukturen Die ökologische Orientierung eines Besiede- NE
erleichtert oder gar gefördert werden. lungskonzeptes ist bei ausgeprägten, rein © Ne
Hinzu kommen andere, nicht weniger eigennützigen Interessen einzelner oder bei EG EL zn
wichtige Aspekte des ökologischen Siedelns Unverständnis gegenüber der grundsätzli- BEA C E
und Bauens, die ebenso über die Festsetzun- Chen Zielsetzung nicht. zu verwirklichen. I (Tea nn
gen des Bau- und Planungsrechts hinaus- Nicht zuletzt muß daher von Bauinteressier- ; Ka A ET
gehen und zum Teil Aussagen über bestimm- ten ein Bewußtsein bezüglich ihrer Umwelt ; EEE,
te, notwendige Verhaltensweisen der Be- und deren Zusammenhänge erwartet werden N ‚+
wohnerinnen und Bewohner beinhalten: können. Die Bereitschaft zu einer aktiven A
. . Auseinandersetzung mit dieser Umwelt, sei He O2 lrr Imst a
® dauerhafte Sicherung der ideellen Zweck- sie menschlicher, tierischer, pflanzlicher, SENT OO a
bindung von Grund und Boden an das baulicher oder technischer Natur, ist not- NN oO cn“
Ökologische Gesamtkonzept trotz Gewähr- wendig, um einen Ausgleich zwischen persön- zn © N An
leistung von Offenheit für eine sukzessive lichem, gemeinschaftlichem und gesellschaft- en HÖR N: MS
Weiterentwicklung und Anpassung. lichem Interesse zu ermöglichen. As 0 So <\ N D +
® Beschränkung des Kfz-Verkehrs innerhalb Die Eignung einer in Frage kommenden X S S N a N Ö ER .
der Siedlung ausschließlich auf Anliefe- Organisationsform mißt sich also daran, N u De ST ss
rung (... nicht jeder Einkauf muß gleich eine inwieweit sie in der Lage ist, dieser Vielzahl en AS DE Sr
Anlieferung sein ...) und Notdienste; Parkie- von umfangreichen, keineswegs selbstver- \ \SZ A A iS
rung gemeinschaftlich am Siedlungsrand. ständlichen Anforderungen gerecht zu wer- J ZEN SS C
® weitestgehende Vermeidung versiegelter den. X Qi . BEGRÜNUNGSKONZEPT
Flächen sowie Sammlung und Speiche- Als eine Art sozialer und wirtschaftlicher ( So S AM BEISPIEL DER
rung am Haus und durch Vegetations- bzw. Zusammenschluß von einander gleichberech- X W B
Retentionssysteme (Einsparung des Regen- tigten Personen, die mittels gemeinschaft- A N er
wasserkanalnetzes); Sparsamkeit beim Trink- lichen Geschäftsbetriebes zur Förderung der nom .
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