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und zahlt die öffentlichen Mittel „erhebliche Mängel” zu beseitigen. immer größere Brocken bedrohlich Bereits im April 1984 sind gegen
zum Ende des Jahres 1979 vorzeitig Korrosionsschäden an den aus Zie- herunterfallen, wird die Errichtung den Hauptgesellschafter Bußgeldzurück;
freiwerdende Wohnungen gelsplittbeton bestehenden Bautei- eines „Schutzzaunes” angeordnet. bescheide in Höhe von 89.000 DM
können jetzt besser vermarktet wer- len machen eine Instandsetzung der „Im Corbusierhaus dürfen die Bal- wegen ungenehmigten Leerstandes
den. gesamten Fassade erforderlich; die kone nicht mehr betreten werden” rechtskräftig geworden. Die Ge-—
Immer deutlicher zeichnet sich Kosten werden auf 3 Mio. DM ge- meldet „Der Tagesspiegel” am schichte der sozialen „‚Wohnmaschider
bauliche Erneuerungsbedarfder schätzt. Nach dem Wohnungseigen- 2.8.1984. Angekündigt wird denBe- ne” endet zunächst einmal im De-„Strahlenden
Stadt” ab. Eine Män- tumsgesetz müssen die inzwischen wohnern unter anderem die De- zember 1989, dann ist die „Nachwirgelumfrage
der Mieterinitiative etwa 180 Wohnungseigentümeralso montage von Brüstungsriegeln und kungsfrist” für die Sozialbindung ab-„MIC”
hat 1979 vorallem Reparatur- miteineranteiligen Belastung durch Schutzgittern der Balkone. Wäh- gelaufen. Ob die „Strahlende Stadt”
bedürftigkeit der inneren Entlüf- den Schaden rechnen. Zuvor hatte rend der Bauarbeiten dürfen die Bal- dann dem gleichen Schicksal enttungsanlagen
und der Fenster erge- die Mieterinitiative die Bauaufsicht kone nicht betreten werden. Eine gegensteuert wie der „Sinkende
ben. Im November 1983 wird die des Bezirks Charlottenburg schon provisorische Überdachung im Ein- Dampfer” in Briev-la-For&t?
Verwaltungsgesellschaft des Corbu- mehrfach aufgefordert, den Eigen- gangsbereich schützt die Bewohneı
sierhauses von der Senatsbauver- tümer auf seine Instandhaltungs- vor herunterfallenden Betonstük Rainer Autzen
waltung aufgefordert. bis Ende 1984 pflicht hinzuweisen Nachdem ken
Baustelle Corbusier-Haus
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