Full text: ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen (1985, Jg. 18, H. 79-83)

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ÖKOLOGISCHE SIEDLUNG KASSEL 
oben: Skizzen des Gesamtkonzeptes, . 
Gliederung in Hausgruppen, durch Fußweg und Wasserlauf verbunden . 
rechts: 5 
Freiflächenplan der Hausgruppe 1 . 
Südausgerichtete Häuser, Fassung des Wegs durch ”Nebenhäuser” = 
als Übergangszone zur nördlichen Hauszeile “= | 
rechte Seite: ns . 
Haus linke im Bau +7 3 
Phasen des Rohbaus, 4 
Aufrichten des Holzständerwerks, 
Einbau der Fenster, Notdach, 
Windschutzpapier, Lattung 
Entwurfsprinzipien für die erste Hausgruppe. 
Schemaskizzen (links) 
für Haus Minke (rechts) 
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Alle Bauherren beteiligen sich in Selbsthilfe bzw. gegenseitiger Die Festlegung von Grasdächern kam den Ansprüchen dieser 
Hilfe am Bau der Siedlung und der eigenen Häuser. Bei der Erstel- Behörde entgegen. 
lung der gemeinschaftlichen Einrichtungen leistet jeder etwa die Die Baugrenzen umschreiben das gesamte Baugebiet, so daß im 
rw an EEE a Ra der NS Inneren relativ freie Anordnungsmöglichkeiten für Gebäude 
Selbsthilfe von ca. 5% bis BEN nn ST N 006 Ui za CH ATDCHCN.  pestehen. Dieser (durchaus nicht übliche) Freiraum für Planung 
Lange bestand in der Bewohnergruppe die Idee von einem wird für ein Siedlungskonzept genutzt werden, das die Bildung von 
Gemeinschaftshaus als Mittelpunkt der Siedlung. J von Den) Hausgruppen entlang einem Verbindungsweg vorsieht. In Erfül- 
auch wenn es in der Praxis selten „lebt”. Als Symbol der Gemein: n& All dieser Forderungen und des Zieles, nord-süd-orientierte 
a uns Hein .. Hausgrundrisse zu entwickeln, entstanden Doppelhäuser. Bei der 
schaft war das Haus für die Gruppenbildung wichtig; sein Anordnun: 5 ; f  nlnei 
! : er g der Häuser ist das Ergebnis der geobiologischen Unter- 
een nn Hr  lcren eier ren N aertın suchung berücksichtigt, d.h. Wasseradern und Verwerfungen 
16 NEUE SleChunNg NICHT ISoheren. Für rößerer Intensität und Kreuzungen zwischen diesen bleiben unbe- 
unmittelbarer Nähe Gaststätten und ein Gemeinschaftshaus eines N Paul Die Ansichten über die Bedeutung dieser Untersuchung 
von einer Bürgerinitiative betriebenen Abenteuerspielplatzes zur gingen innerhalb des Arbeitskreises trotz überzeugender Darstel- 
Verfügung. Die Siedlung soll also auf keinen Fall ein sozial np lung unseres Rutengängers auseinander. Man war sich aber einig, 
nn EU kenn c ED NEE vom ” daß eine Berücksichtigung der festgestellten Zonen keinesfalls 
plätze, Weg, Gärten, Teic e) haben irekten Nutzwert im £& schaden könnte. 
und sind NEN N EN NE RSS In Vorgesprächen mit dem Grundstücksnachbarn im Osten 
später zusätzlich Bedarf an einem Gemeinschaftshaus haben, wird (pundesbahn) wurde die Forderung nach einem Lärmschutzwall 
sie sich eines errichten - der Platz ist hierfür reserviert. erhoben. Es ist zu vermuten, daß diese Forderung mehr den 
Zum Bebauungsplan Regreßschutzbedürfnissen des Nachbarn als den Lärmschutz- 
Der Bebauungsplan entstand in enger Zusammenarbeit mit dem AIR Nr DSEuCH er ED im erden. 
Planungsamt der Stadt. Bereits vorher erarbeitete Bebauungsent- cn di I a W NT DaUn won oe EC De % a En rt De N 
würfe erschienen für eine ökologische Siedlungsform aus folgenden Womit dieser Wall nunmehr Bestandteil des Bebauungsplans ist. 
Gründen ungeeignet: Der Bebauungsplan ist in Kassel erstmals ergänzt durch einen 
? äußerst flächenintensives Erschließungskonzept, Landschaftsplan, der eine Erhaltung der auf dem Grundstück vor- 
3 Einzelhausbebauung, handenen Bäume und die standortgerechte Ergänzung durch Neu- 
# im wesentlichen Ost-West-Ausrichtung der Wohngebäude, pflanzungen fordert. Dazu wurde ein Freiflächenplan für die erste 
3 diffuses (Zer)siedlungsbild, Hausgruppe aufgestellt. . 
3) starke gegenseitige Verschattung der Baukörper. < ES a Sn ESS OD 
es eils, dem die „grünen Ziele” der Siedlung suspe 
Gemeinsam mit dem Planungsamt entstanden erste neue Er- blieben. Es waren nicht nur anfängliche Vorbehalte von dieser 
schließungs- und Siedlungsmuster. Wegen der Lage der Siedlung Seite, die eine Genehmigung des Bebauungsplans und damit die 
im Landschaftsschutzgebiet war die untere Naturschutzbehörde in Baugenehmigung so weit hinauszögerten, daß schließlich ein Bau- 
den Prozeß der Aufstellung des Bebauungsplans eingebunden. Sie beginn im September - statt, wie geplant, im Mai - erzwungen 
forderte für die Bebauung eine „offene Bauweise” (Hauslängen bis wurde. Es steht aber zu hoffen, daß sich die Skepsis mancher Betei- 
40 m), um Landschaft und Siedlung zu „verzahnen”. Dieses Ziel Iligter durch die Realität und das Zusammenleben in der vorhan- 
drückt sich auch in der für Wohngebiete niedrigen GRZ = O,3 aus. denen Nachbarschaft allmählich auflöst. 
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