Full text: ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen (1985, Jg. 18, H. 79-83)

Oz 
Neuplanung der Stadt Zichenau durch die Preußische Staatshochbauverwaltung 
beachten. Vom privaten Grundeigentümer wird erwartet, daß er Gleichgewicht der Natur” (Junge 1940: 248) Polen und vor allem 
sich die Regeln zu eigen macht; unmittelbar rechtliche Folgen der jüdische Teil der polnischen Bevölkerung nur als Störfaktor 
haben sie für ihn nicht, nur mittelbare, indem sie bei etwaigen angesehen wurde, geht aus den Landschaftsregeln eindeutig her- 
behördlichen Genehmigungen, deren er für seine Absichten vor. 
bedarf, angewendet werden. Da der weit überwiegende Teil des 
Grundvermögens in diesen Gebieten Reichseigentum ist, kann ‚Standortgerechte’ Bevölkerung als Voraussetzung einer 
ohne besondere Rechtsgrundlage durch Auflage an die Verwalter, ‚harmonischen’ Landschaft 
bei der Besitzeinweisung oder zukünftigen Eigentumsübertragun- In den Landschaftsregeln wird ausdrücklich als eine Voraussetzung 
gen die Ausführung von Arbeiten oder eine sonstige, den Richtli- für die „Festigung deutschen Volkstums” neben der Ansiedlung 
nien entsprechende Maßnahme verlangt werden” (Mäding 1943: und Gestaltung die „Ausschaltung” des fremden Volkstums ge- 
27). nannt: „Es genügt also nicht, unser Volkstum in diesen Gebieten 
Diese sehr weitreichende, aufgrund der Besitzverhältnisse fast anzusiedeln und fremdes Volkstum auszuschalten. Die Räume 
umfassende Anwendbarkeit der Richtlinien deutet den Machtan- müssen vielmehr ein unserer Wesensart entsprechendes Gepräge 
spruch an, den Landschaftsplanung in den „eingegliederten Ostge- erhalten, damit der germanisch-deutsche Mensch sich heimisch 
bieten” entwickeln konnte. Eine zeitgenössische Darstellung faßt fühlt, dort seßhaft wird und bereit ist, diese seine neue Heimat zu 
den Inhalt der Landschaftsregeln wie folgt zusammen: „Die Richt- lieben und zu verteidigen” (Allg. Anordnung Nr. 20, 1942: 51). 
linien enthalten Bestimmungen für das gesamte Gebiet der Land- Als Begründung für die Notwendigkeit der „Ausschaltung” wird 
schaftspflege, nicht nur für die Landschaftsgestaltung. Diese ist auf das rassespezifische Landschaftsverständnis zurückgegriffen. 
aber im Titel herausgehoben, weil sie in den fraglichen Gebietenim So wird als Einleitung der Richtlinien unter Punkt I., Zielsetzung, 
Vordergrund steht; denn pflegerische Maßnahmen werden hier in dargelegt, daß die Zerstörung der Landschaft in den Ostgebieten im 
der Regel erst im Zuge der Gestaltung einsetzen. Die Allg. Anord- „Unvermögen fremden Volkstums” begründet liege: „Die Land- 
nung beschränkt sich nicht auf den Grünaufbau, sondern gibt z.B. schaft in den eingegliederten Ostgebieten ist auf weiten Flächen 
auch Bestimmungen über Erdarbeiten, Gestaltung des Gelände- durch das kulturelle Unvermögen fremden Volkstums vernachläs- 
profils, Wasserbau, Straßenbau, Siedlungsgestaltung, Bergbau, sigt, verödet und durch Raubbau verwüstet” (Allg. Anordnung Nr. 
Verunstaltungen usw.. Sie greift durch Vorschriften über Baustoffe, 20, 1942: 51). Dem wird der (kulturell hochstehende) „germanisch- 
Grabmäler, Werbeschilder in das Gebiet der Baupflege über und deutsche” Mensch, dessen Heimat von seinem harmonischen Ver- 
wird somit zum Hilfsmittel der allgemeinen Landespflege” (Mä- hpältnis zur Natur Zeugnis ablege, gegenübergestellt: „Dem germa- 
ding 1943: 28). Die daraus abgeleiteten landschaftsplanerischen nisch-deutschen Menschen aber ist der Umgang mit der Natur ein 
Konzeptionen sahen u.a. die Anlage ausgedehnter Windschutz- tiefes Lebensbedürfnis. In seiner alten Heimat und in den Ge- 
pflanzungen und die Sicherung erosionsgefährdeter Flächen durch bieten, die er durch seine Volkskraft besiedelt und im Verlauf von 
Aufforstung vor, Maßnahmen also, die für sich genommen durch- Generationen geformt hat, ist das harmonische Bild von Hofstatt 
aus sinnvoll sein können. und Garten, Siedlung, Feldflur und Landschaft ein Kennzeichen 
Doch letztlich trugen die landschaftsplanerische Tätigkeit des seines Wesens ... (Ausl. d. Verf.) ... Sollen daher die neuen Lebens- 
Planungsamtes im allgemeinen und die Landschaftsregeln im be- räume den Siedlern Heimat werden, so ist die planvolle und natur- 
sonderen zur Rechtfertigung des Nationalsozialismus erheblich nahe Gestaltung der Landschaft eine entscheidende Vorausset- 
bei, so z.B. durch die Formulierung scheinbar überpolitischer For- zung” (Allg. Anordnung Nr. 20, 1942: 51). 
derungen nach Wiederherstellung ‚ökologischer’ Stabilität. Der Ideologische Denkweisen, die ein Wechselverhältnis von Land- 
Gartengestalter und Wiepking-Schüler Junge, Landschaftsplaner schaft und Rasse behaupten, haben allerdings eine Tradition, die 
beim Reichsgau Wartheland und zugleich Beauftragter des RKF, lange vor 1933 begann und ihren Ursprung in den verschiedenen 
schreibt z.B.: „Landschaftsgestaltung heißt in erster Linie Wieder- völkischen Gruppen hat. In einer Untersuchung über die völki- 
herstellung des biologischen Gleichgewichts der Natur” (Junge schen Ursprünge des Nationalsozialismus heißt es: „In this mystical 
1940: 248). Und für Mäding ist die Gestaltung einer entsprechen- union of the people with the life forces of the cosmos the Volkists 
den Landschaft” vor allem Gesundung. Es geht nicht allein um das dreamed of binding the individual German to his natural and topo- 
Landschaftsbild. Wesentlicher ist die Pflege und Förderung der graphical surroundings, in short, to his regional landscape” (Gas- 
Lebewelt im deutschen Raume. Die Harmonie alles Lebendigenin man 1971: XXIV). Eine entsprechende Aufgabenstellung wird 
der heimatlichen Landschaft ist eine Grundvoraussetzung des auch im unter Leitung Meyer’s erarbeiteten Generalplan Ost, der 
Daseins, der Dauer und der Entwicklung des deutschen Volkes” allerdings über die „eingegliederten Ostgebiete” hinausreichte, 
(Mäding 1943a: 22). Daß an dieser „Harmonie alles Lebendigen” genannt. So sollte „in vollkommen fremder Umwelt deutsches 
nur das deutsche Volk teilhaben sollte, daß im „biologischen Volkstum mit dem Boden verwurzelt und in seinem biologischen 
7 
x
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.