94
und Tübingen vom Jahr 1553 bestimmt den Preis für Voressen,
Suppe, Fleisch, Gemüs und Brates oder sonst 4 Essen,
dazu einen ziemlich guten Tischwein und einerlei Ehrenwein
auf 4 Batzen, wenn Fische dazu 10 Kreuzer; köstlichere
Mahlzeiten zum höchsten 5 Batzen; Fuhrleuten 4 Essen 6
Kreuzer. 1 Pfennig soll der Wirt an 1 Maß Wein, wie
er auf die Gasse geschenkt wird, Gewinn haben, beim Haber
den vierten Pfennig, Stallmiete 3 Pfennig, Morgensuppe,
Brüh und Fleisch nnd einen ziemlichen Trunk, dazu Käs und
Brot 1 Batzen.
Die Wirte schienen den Wein nicht immer so gelassen
zu haben, wie er gewachsen ist, denn es war im Jahr 1663
nötig, eine Verordnung zu erlassen, daß eine Vermischung
schenkten, sondern auch einer Anzahl von Metzgermeistern das
Recht des Weinschanks unter Verspeisung einer „selbstmachenden"
Wurst an gemeine Leute verliehen war. Im Jahr 1760
wurden 80 Gassenwirte gezählt außer den Gasthäusern, 1856
war die Gesamtzahl der hiesigen Wirtshäuser 419; heute bei
einer Bevölkerungszahl von 140 000 haben wir 12 größere
Hotels, 69 Gastwirtschaften und 475 Schenkwirtschaften einschließlich
der Kaffeehäuser.
Die Hofbedienten, die, wie vorhin schon bemerkt, vielfach
selbst Wein schenkten, haben sich auch sonst viel in den
Wirtshäusern aufgehalten; bei einer unter der Regierung des
Herzogs Christoph anno 1558 vorgenommenen Kirchenvisitation
haben sich folgende Mängel ergeben: Die Trinkstuben werden
Denningersche Brauerei (Bardili) im Jahr 1889.
des Weins mit Obstmost verboten sei, er wurde aber trotzdem
nicht bloß mit Most vermischt, sondern auch sonst geschmiert,
wie aus einem 1696 gegebenen Erlaß hervorgeht,
nach welchem die Weinfälschung mit schädlichen Ingredienzien
verboten sei.
Die Anzeige der in den Gasthäusern übernachtenden
Fremden wird 1609 angeordnet; 1668 ließ der Magistrat
die Weine der Wirte gustern und schätzen; auch waren damals
4 beeidigte Weinschenken da, tvelche die Weine anderer,
also der weinbergbesitzenden Bürger gegen Belohnung verzapften.
Hierauf bezüglich heißt es vom Jahr 1718:
Während früher beeidigte Weinschenken gegen Bürgschaft den
Bürgern ihren Wein ausschenkten, wofür sie einige Lichter
nnd 48 Kreuzer vom Eimer erhielten, sind jetzt fast alle
Metzger und Becken, auch viele Hofbedienten Weinschenken;
Julius Klaiber erzählt uns in seinem „Stuttgart vor 100
Jahren", daß nicht nur die Weingärtner ihre eigenen Weine
dem Hofgesinde zu lieb während der Predigt nicht geschlossen,
der Herzog befiehlt aber, solche zu schließen nnd das Hofgesinde
zu strafen.
Wir sehen, daß es an Wirtshäusern oder sonstigen Trinkgelegenheiten
in hiesiger Stadt niemals gefehlt hat, es war
für des Leibes Nahrung und Notdurft stets bestens gesorgt,
der vermögliche Bürger trank seinen Schoppen in dem Gasthaus,
der gemeine Mann bei dem Weinschenken, Becken oder
Metzger.
Bis zum ersten Viertel des 17. Jahrhunderts ist das
Bier in unsrer Stadt so gut wie unbekannt gewesen. Da
aber auf gute Weinjahre immer auch schlechte folgten, wie
im Jahr 1628, von welchem es heißt, daß man die Trauben
zerstampfen mußte und der Wein sehr sauer war, und es
dabei so wenig gab, daß der Eimer 17—24 Gulden kostete,
so kam im Jahr 1630 die Bierbrauerei auf, tvird aber mit
Rücksicht auf den Weinbau im Jahr 1663 verboten. Aber