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Der in vorstehender Tabelle für Beleuchtung und Motoren angegebene Konsum wurde
im Einverständnis mit Herrn Stadtbaurat Kölle für den ersten Ausbau über die in beiliegendem
Plan Nr. 1 (Tafel 1) blau angelegten, für den zweiten Ausbau über die übrigen Strassen verteilt,
Dabei wurde für das Leitungsnetz eine Reserve von 25% angenommen, da die zukünftige Ver-
teilung der Lampen und Motoren unmöglich mit voller Sicherheit vorausgesehen werden kann.
Für die Strassenbahn wurde angenommen, dass im. ersten Ausbau die aus Plan Nr. 4*
ersichtliche Ringlinie I (Wilhelmsstrasse-Silberburg) und die Linie IV (Berg-Schlossplatz-
Heslach), welche die Verbindung mit Berg herstellt, elektrisch betrieben werden sollen und
dass im zweiten Ausbau die gesamte Strassenbahn elektrischen Betrieb erhalten soll.
Bei Bestimmung der für die Strassenbahnwagen erforderlichen Kraft, wurde ange-
nommen, dass die Linien I und IV mit Beiwagen betrieben werden sollen, während für die
übrigen Linien nur einfache Wagen für 30 Plätze vorgesehen sind. **
Bestimmung der Projekte.
Für die Bestimmung der zur Beurteilung des Unternehmens erforderlichen Vergleichs-
projekte ist die Wahl des Platzes der Stromerzeugungsanlage von hervorragender Bedeutung.
Zur Gewinnung der für die Stromerzeugung erforderlichen Betriebskraft wurde von
der Stadt bereits die Wasserkraft des Neckar in Marbach angekauft, während sich der Magi-
strat für eine zweite Wasserkraft des Neckar in Poppenweiler das Vorkaufsrecht sicherte.
Von der Berücksichtigung weiterer Wasserkräfte insbesondere derer in Neckarwestheim
wurde im Einverständnis mit Herrn Stadtbaurat Kölle Abstand genommen, da diese Kraft,
nachdem Marbach und Poppenweiler in erster Linie verwertet werden müssen, nur während
kurzer Zeit ausgenützt werden könnte und in diesem Falle die Übertragung derselben auf
weite Entfernungen nicht lohnend sein würde,
Zur Ergänzung und Reserve der Wasserkräfte ist eine Dampfmaschinenanlage in
nächster Nähe des städtischen Wasserwerks in Berg in Aussicht genommen, da dieser Platz
verschiedene grosse Vorteile für die Dampfcentrale bietet: Vor allem ermöglicht er die even-
tuelle Vereinigung des Betriebes des Elektricitätswerks mit dem des Wasserwerks und ge-
stattet einen sehr geräumigen Ausbau des Elektricitätswerkes. Bei der freien Lage des-
selben ist jede Belästigung von Adjazenten ausgeschlossen und endlich ist das erforderliche
Speise- und Condensationswasser aus dem nahen Neckar in einfachster Weise zu beschaffen.
Diese Vorzüge lassen die Wahl des Platzes am Wasserwerk trotz der bedeutenden
Entfernung vom eigentlichen Consumgebiet um so mehr geraten erscheinen, als nach den Er-
hebungen des städtischen Bauamtes in der Mitte der Stadt ein genügend grosses Grundstück
für die Dampfmaschinenstation nur mit unverhältnismässig hohen Kosten zu erhalten wäre.
Bei der grossen Entfernung sowohl der Wasserkraftanlagen in Marbach beziehungs-
weise Poppenweiler als auch der Dampfmaschinenanlage am Wasserwerk vom Hauptconsum-
gebiet können für die Stromzuführung nur hochgespannte Wechselströme in Frage kommen,
Die Verteilung kann jedoch entweder direkt unter Verwendung von Wechselstrom-
Transformatoren oder durch Wechselstrom-Gleichstrom-Umformer unter Benützung von Ac-
cumulatoren, welche in Sekundärstationen aufgestellt werden, erfolgen.
Demzufolge mussten, um ein sicheres Urteil zu gewinnen, welches System im vorlie-
genden Falle das zweckmässigste ist, nachstehende Projekte eingehend bearbeitet werden:
Projekt I: Wechselstrom.
Ausbau 1 mit Wasserkraft in Marbach
» 2a » » »
nz 2b! ,, A „und Wasserkraft in Poppenweiler.
Projekt Il: Gleichstrom.
Ausbau 1 mit Wasserkraft in Marbach
» 2a „ » „
” 2b, Ü el „und Wasserkraft in Poppenweiler,
In sämtlichen Fällen kommt eine subsidiäre Dampfmaschinen-Anlage am Wasserwerk
in Berg zur Verwendung.
* Nicht vervielfältigt,
** Erst nach Fertigstellung der Projekte wurde seitens der Strassenbahngesellschaft beschlossen , den elektrischen
Betrieb von Anfang an gleich für die gesamte Strassenbahn einzuführen