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11. Verzeihniß der konzessionirten Scneidergeschäfte.
1) Sfuffgartf: a) für Herrn: Fr. Bauer, Sophienstr. 3. =- M. Bender & Cie,
Königstr. 45 (auch Confektionswaare). =- H. Herion, Kronen-
straße 1 (auch Knabenanzüge). = C. Simader, Kronpinzstr. 1 a.
-- b) für Damen: Helbling & Herrmann, Königöstraße,
2) Augsburg: Max Christian. 14; Nagold: G. Klaiß.
3) Viberac<: Aug. Werner. 15; Aürnberg: Aug. Barth. +
- Bfaubeuren: C. Freudenreich. 16) Pforzheim: W. Huth mader.
Yonn: Aloi3 Kaufmann. 17) Ravensburg: C. Hafner.
Braunschweig: *) 13, Shwäb. Hall: C. D. Stroebel.
. Chemniß: W. Heinig. 1 Stettin: G. Flügel.
ft) Constanz: E. Delisle. - !, Straßburg i/Els.: E. Kühne.
vy) Sriedrichshafen: C. Oehler. 22: Tübingen: C. Hauff.
10) Geisfingen: G. E. Ströhlen. 22) Alm: Jos. Kammerer.
11) Göppingen: Ch. Schäuffelen. 23) Waldenbuch : IJ. Fr. Herre,
19) Meß: P. Stamer, Gartenstr. 12. 24) Zweibrücken : J. Jahn.
13) München: A. Schlesinger, Ne-
sidenzstraße 3.
Erklärung: Sämmitiliche oben genannte Geschäfte haben sich mir gegen-
über kontraktlich verpflichtet:
1) nur solche Stoffe“ zu verarbeiten, die von mir auf rein wollene Be-
schaffenheit mikroskopisch geprüft sind ;
2) bei Vermeidung einer an mich zu zahlenden Conventionalstrafe
von fünfzig Mark**) in alle Herrn- und Damenkleider, die nach den geseßlich
ges<hübßten Mustern (ganz oder zum
. Theil) gefertigt sind, eine Etiquette ein-
zp> PROF. DREI zunähen, die den "nebenstehenden ins
/,5 5022 ZG Markenschußregister eingetragenen
+7 E > GE Stempel führt. Diese Etiquette verleiht
<<“ SCHUTZ > MARKE ) dem -Abnehmer- das Anrecht auf den
HG Z o-. Bezug einer Entschädigung von
“ Or 2% - fünfzig Mark seitens des Verfertigers,
8 | rl wenn das Kleidungsstük nicht durchaus
EI: GESCHÜTL“ aus rein wollenen Geweben verfertigt
- ist, wofür ich die Garantie Übernehme.
m m Prof. Dr. G. Jäger.
ii - *) Die bisherige Firma ist durch Verweigerung der Zahlung der Conventionalstrafe an einen
geschädigten Kunden kontraktbrüchig geworden, es wird deshalb eine andere Firma gesucht.
xx). Von obiger Conventionalstrafe zahle ich- dem, der mir eine Unterlassung nac<hweist, die Hälfte.
Prof. Dr. G,. Jäger. '
Il. Verzeihniß der konzessionirten Schuhgeschäfte.
1) Stuttgart? a) Fr. Schäufele, Sophiensträße 14/5,
an -b) F. Schierle, Sophenstraße 23B.
2) Heilbronn: Carl Kno8p.
3) Wien : W. Knöfel, Erste Wiener Schuhmacherlehranstalt und Administration
* " ?der Neuen Wiener Schuhmacherzeitung, VI.-Mariahilferstraße 117.