Full text: Professor Dr. G. Jägers Monatsblatt : Zeitschrift für Gesundheitspflege u. Lebenslehre (Jg. 1884, Bd. 3, H. 1/12)

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Weiter bin ich meinen Freunden eine Rechtfertigung schuldig. 
Aus diesen Kreisen wurde mir zweierlei entgegengehalten 
14. Die einen sagen: ich hätte noh länger damit warten sollen, 
bis das Wollregime allgemeine Anerkennung, und damit meine Autorität 
eine größere Festigkeit erlangt gehabt hätte. Diesen erwidere ich folgendes : 
a) ein Zurückhalten der Wahrheit ist nur solange gerechtfertigt, 
bis sie sicher erkannt ist, und die Mittel zu ihrer Verwirklichung ge- 
funden sind. Ausgesprochen habe ich die belebende Wirkung des Haar- 
duftes bereit8 vor 5 Jahren in meinem Buch „Entdeckung der Seele“; 
praktis< experimentirt habe ich bereits seit fast 2 Jahren, und ein 
praktischer Stiel ist der Sache schon seit einem halben Jahr gedreht, 
und mein Grundsatz ist in einer Modifikation des obigen Gedichthens 
ausgesprochen: 
Dennoch sagt Mirza Scafsy: 
Wer verschweigt, muß Prügel haben. 
Ich habe als Staatsbeamter einen Cid geschworen, der mich zum 
Bekenn. 4 und zum Verharren bei der Wahrheit verpflichtet; es wird 
Niema1.2 auftreten können, der im Stande ist, mich während meiner 
Amtsthätiigfeit einer Verlezung dieses Theil8 meines Eides zu über- 
führen, und auch jeht nach meinem Austritt aus dem Staatsdienst 
bleibt dieser Eid für mich maßgebend. Daß ich mich irren kann, wie 
jeder Mensch, bekenne ich frei und offen, und deshalb habe ich bei 
all! vem, womit ich an die Oeffentlichkeit trete, zuvor reiflich geprüft, 
um nicht dem Irrthum zum Opfer zu fallen, speciell in dieser Sache. 
Aber- nachdem ich einmal von der Richtigkeit überzeugt war, durste 
ich nicht mehr länger shweigen. Wie würde man einen Arzt nennen, 
der ein Mittel zur Heilung seiner Patienten hat, es aber aus irgend 
einem Grund nicht anwendet? doch gewiß nicht anders als gewissenlos. 
I< habe genau dasselbe gethan, was man von jedem Arzt ver- 
langen und erwarten muß,. und das ist dreierlei: 
aa) wenn er auf ein neues Mittel verfällt, so prüft. er es an 
den ihm zur Verfügung stehenden Objekten, natürlich in erster Linie 
an sich selbst und den Seinen. 
- bb) hält es die Probe aus, so kann seine Privat-Clientel er- 
warten, daß er sie an der Sache participiren läßt; das ist meinerseits 
schon seit einem Jahr geschehen. 
cc) hat sich auch hier das Mittel erprobt, so können die Collegen 
des Arztes erwarten, und zwar mit Recht, daß er dieses Mittel nicht 
als Geheimmittel für seine Privatpraxis der Oeffentlichkeit 
vorenthält, er hat die Pfliht die Sache publik und Jedermann zu- 
gänglich zu machen. Daß das auch der Wille des Staates ist, 
beweist er durch alle Bestimmungen, die in dieser Richtung getroffen 
worden sind. 
Aus diesem erhellt, daß ich weiter Nichts gethan habe, als eine 
Pflicht, die mir mein Beruf auferlegt und die zu erfüllen
	        
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