1. Oktober 1904.
WÜRTTEMBERG1SCHE BAUZEITUNG.
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erbauten Irrenanstalten, insbesondere dem in dieser Beziehung
noch immer vorbildlichen Alt-Scherbitz, erprobt sind; sie sind
einfach und übersichtlich. Nach vorn und südlich liegen die
Tagräume, der mittlere mit Ausgang auf die Veranda und von
da direkt in den Garten. Ein zweiter Eingang befindet sich
an der Rückseite (oder bei den offenen Häusern der ersten
und zweiten Klasse seitlich) und führt auf einen kleinen
Korridor, auf welchen die Nebenräume (Spülküche, Abort,
von Hartpreßkork, teils von Filzpappe verlegt ist. Badezimmer,
Spülküchen u. s. w. haben Plättchenboden.
Die Grundrisse der offenen Pavillons für Kranke der ersten
und zweiten Klasse (Nr. 4 und 6) sind ähnlich wie die für
die dritte Klasse, enthalten aber statt der gemeinsamen Tagund
Schlafräume eine größere Zahl von Einzelzimmern, die
sich um den mittleren Tagraum, der hier als Eßzimmer dient,
gruppieren.
Abb. 6. Grundriß des Wirtschaftsgebäudes.
1. Speisekammer. 2. Milchkammer. 3. Speisezimmer und Tagraum. 4. Gemüseputzraum. 5. Spülküche. 6. Kochküche. 7. Speiseabgabe. 8. Waschküche. 9. Raum
zum Sortieren und Lüften. 10. Wäscheannahme. 11. Trockenraum. 12. Flickstube.
Requisitenraum mit Schuhablage) münden. Ein weiteres I
Zimmer, welches vom Gang wie vom Tagraum aus zugänglich
ist, dient je in einem der Pavillons als Zimmer für eine
Oberwärterin (Nr. 7 a) bezw. Oberwärter (Nr. 5 a), in den andern
(Nr. 7 b und c) als Nähstube oder Beschäftigungsraum (Nr. 5 b
und c). Im ersten Stock liegen über den Tagräumen drei
Schlafsäle mit je acht Betten, ein kleinerer mit fünf Betten,
ferner ein Zimmer für Einzelpflege, Abort, Wasch- und Badezimmer.
Die Waschtische sind mit Kippschalen versehen.
Zimmer für das Pflegepersonal und Garderobe sind im
Abb. 7a. Grundriß des Erdgeschosses eines offenen Pavillons.
1. Zimmer der Oberwärterin, sonst Nähstube. 2. Tagräume. 3. Requisitenraum
und Schuhablage. 4. Spülküche. 5. Gang. 6. Aborte.
Dachstock. In den Tagräumen kommt auf einen Kranken eine
Grundfläche von 4 l / 2 —5 l / 2 qm; in den Schlafräumen, die nur
nachts belegt sind, fallen auf den Kopf mindestens 20 cbm
bei einer Zimmerhöhe von 3,6 m. Türen und Fenster sind
von gewöhnlicher Konstruktion, letztere mit Stabjaiousien
versehen.
Der Fußboden besteht — in allen Krankenpavillons, soweit
Krankenräume in Betracht kommen — aus Linoleum,
welches jeweils im Erdgeschoß auf Torgament, im ersten
Stock auf gewöhnlichem Holzboden mit Zwischenlage teils
In den Pavillons für halbruhige Kranke (Nr. 14 und 19
des Plans), welche am stärksten belegt sind, ist die Anordnung
eine andre. Die Nebenräume sind hier in den Mittelbau
verlegt, auf beiden Flügeln befinden sich im Erdgeschoß
die Tag-, im ersten Stock die Schlafräume. Auf diese Weise
erhält man in jedem der beiden Pavillons eigentlich zwei
räumlich voneinander getrennte Abteilungen von 16—17Kranken,
welche nur Bad, Waschraum und Abort gemeinsam haben.
Im ersten Stock befinden sich im Mittelbau noch zwei kleinere
Zimmer für Einzelpflege.
Abb. 7b. Grundriß des ersten Stocks eines offenen Pavillons.
1. Schlafräume. 2. Wasch- und Badezimmer. 3. Einzelpflege. 4. Gang. 5. Aborte.
Von den Pavillons der geschlossenen Anstalt mögen zwei
Typen angeführt werden:
Die Aufnahme- und Ueberwachungshäuser für ruhige
Kranke der dritten Klasse (Nr. 15 und 20) enthalten neben
dem Tagraum, der wieder direkten Ausgang auf die Veranda
und in den Garten hat, drei kleinere Zimmer, welche je nach
Bedürfnis teils als Nebenzimmer zum Tagraum, teils für
Einzelpflege verwendet werden können. Hinter diesen liegen
zwei Wachabteilungen mit je 11 Betten, von denen die eine
zur Beobachtung der Neuaufgenommenen, die andre für