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ansehen darf *). Die Straßenansicht zeigt ein rustiziertes Sockelgeschoß
mit eingeschossigem stuckiertem Obergeschoß und einem mit Frontispiz
abschließenden dreiachsigen Aufbau. . Das Portal ziert eine auf 2 Konsolen
ruhende profilierte Verdachung mit 2 Vasen über der Korbbogenöffnung.
Die Formensprache erinnert stark an das Törchen vom ehemaligen
Kutterschen Hause. Zeit ca. 1784.
Ohne authentische Anhaltspunkte zu haben, möchte ich kurz noch auf
einen in Stuttgart häufig wiederkehrenden Haustypus verweisen, der
sowohl im Grund- wie im Aufriß mit den bereits angeführten Fischerschen
Häusern viel Verwandtes hat. Die Architektur zeigt das bekannte Gliederungsprinzip
im horizontalen und vertikalen Sinne, entweder mit Mittelrisalit
oder zweiachsigen seitlichen Risaliten und der Grundriß die <aratteristische
Lösung mit Hilfe des Längsflures und des dreiläufigen Treppenhauses.
Im Interesse einer rationelleren inneren Aufteilung ist hier die
Durchfahrt nach der Seite verschoben. Die Häuser sind im Laufe der
Zeit stark verändert worden, sodaß von der Stukkatur selbst kaum mehr
als Reste der Rustizierung des Unterstockes und der typischen verkröpften
Fenster- und Türumrahmungen erhalten sind.
11. Hotel König von England.
Auch die lezte Periode von Fischer3 Wirksamkeit auf dem Gebiete
des privaten Wohnhausbaues in Stuttgart ist in ziemliches Dunkel
gehüllt. Doch darf ihm 'meiner Ansicht nach der „König von England“
gegenüber dem alten Schlosse troß des ungewöhnlichen Aufbaues
zugeschrieben werden. Die Gesamthaltung an sich, der fünfachsige
Dachaufbau mit dem Frontispiz an der Langseite, die Verwendung
<arafteristischer Formen an der Tordurchfahrt und dem Eingang
sprechen dafür. Beide sind mit dem 1788 errichteten Waisenhausportal
eng verwandt. Außerdem hat sich über den im Jahre 1798 erfolgten
Umbau des Hauses ein eigenhändiges Schriftstück Fischers in der städtischen
Bauregistratur gefunden, das inhaltlich allerdings weniger von
Belang ist, und hier nur als ein Beweis für seine Urheberschaft angeführt
wird. Die Stockwerksüberkragungen sind ein alter Brauch,
auf den der auf jeden Raumgewinn eifrig bedachte Bürgersinn nicht
gerne Berzicht leistete, zumal auf dem Grundstücke selbst aus alter
Zeit noch besondere Vorrechte ruhten, gegen die auch der Herzog nur
1) Vermutlich war Weyhing der ausführende Unternehmer.