Gesellschaft für Naturkunde .
enge Verbindung zur Württ. Heilanstalt, jetzt: Psychiatrisches Landes-
krankenhaus, in Schussenried abgerissen ist. Für die Mitglieder-
bewegung sind folgende Zahlen zu nennen. 1881 174 (in Ulm und
Biberach je über 20) — 1887: 293 — 1899: 185 — 1917: 125 —- 19832: 123 —
1967: 65. Weitere Einzelheiten finden sich in den Akten, die ich von
NEUNHÖFFER übernahm. Solange ich noch im Dienst war, kam ich jedoch
nicht dazu, mich mit dieser Erbschaft zu befassen, und bei meiner Pensio-
nierung verlor ich im Trubel des Umzugs die Kiste aus den Augen. Erst
diesen Herbst, als ich mich schon mit Rücktrittsabsichten trug, habe ich
mich daran erinnert und die staubige Angelegenheit nicht nur geordnet,
sondern auch durchforstet, soweit es mir angebracht schien. Weitere Unter-
lagen, vor allem der Briefwechsel des einstigen Vorsitzenden Baron Könıc-
WARTHAUSEN, sind in der Geschäftsstelle beim Staatl. Museum für Natur-
kunde in Stuttgart vorhanden.
Am 31. Januar 1917 wurde in Aulendorf eine neue Satzung („Sat-
zungen des Oberschwäbischen Zweigvereins für vaterländische Natur-
kunde“) aufgestellt. (Sie erschien nicht in den Jh.) Die Verwaltungsperiode
wird nunmehr auf 3 Jahre festgesetzt. Auch sonst erscheint die neue Sat-
zung moderner; offenbar haben Juristen mitgewirkt. Aber noch immer
belasten bindende Bestimmungen, indem der Jahresbeitrag, die Zahl der
Versammlungen, eine Teilnehmerliste usw. ausdrücklich vorgeschrieben
sind. 1917 wurde der „Oberschwäbische“ auch eingetragener Verein. Das
Amtsgericht Biberach bestätigte mir am 21. Oktober 1968: „Der genannte
Verein war im hiesigen Vereinsregister Bd. I No. 7 eingetragen. Im Zuge
der Umschreibung des Vereinsregisters in Karteiform wurden von hier aus
Ermittlungen über das Bestehen des Vereins angestellt. Diese blieben er-
folglos. Der Verein wurde deshalb am 14. Februar 1968 von Amts wegen
im Vereinsregister gelöscht.“ Nachdem wir die Eigenschaft unseres Vereins
als e. V. wieder entdeckt haben, hätten wir uns entschließen müssen, ob es
dabei verbleiben soll. Eine Notwendigkeit hierzu besteht aber meines
Erachtens nicht, zumal der Verein in „Oberschwäbischer Vereinszweig“
umgetauft wurde (vgl. Satzung des „Hauptvereins“ vom 25. Juni 1961,
Jh. 116, S. 307). Durch die genannte Entscheidung des Amtsgerichts sind
wir sowieso jeder weiteren Beschlußfassung enthoben.
Über die Aufgaben des Vereins wird in den Statuten 1874 und in
der Satzung von 1917 fast gleichlautend berichtet; es handelt sich um ähn-
liche Gesichtspunkte wie bei dem „Hauptverein“. Während man heute
nach Möglichkeit kurz formuliert und gewisse Entwicklungen offen läßt,
war man damals ausführlicher; es wurde z. B. betont, daß „Anthropologie
und Ethnologie nicht ausgeschlossen sein sollen“. Es ist bemerkenswert,
daß die Interessen und die Mitglieder des Vereins ziemlich weit in das
Bayerische Schwaben hineinreichten. Die „Statuten“ (1874) grenzten das
„Forschungsgebiet“ genau ab („geologisch vorzugsweise der Verbreitungs-
bezirk der Molasse“) und geben im Osten die Wasserscheide der Iller —
sichtlich ist deren östliche Wasserscheide gemeint — an. Die „Satzungen“
(1917) lassen das Gebiet jedoch an der Iller enden. Trotzdem heißt es auch
hier: „Der oberschwäbische Zweigverein unterscheidet sich somit vom
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