Volltext: Jahreshefte der Gesellschaft für Naturkunde in Württemberg (Bd. 138, 1983)

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RÜDIGER GERMAN

Naturkreislauf entzogen. Aber damit nicht genug. Die laufend wachsende
Bevölkerung der Erde braucht mehr Nahrungsmittel. Diese müssen. teilweise
aus anderen Ländern herangeholt werden. Deshalb werden z.B. in Ländern
der 3. Welt bzw. in Ländern, welche bisher zu den Gebieten mit wichtigen
ökologischen Reserven zählten, immer mehr unersetzliche Biotope einer landwirtschaftlichen
 Nutzung zugeführt. Das bedeutet, bei intensiver Bewirtschaftung
 (mit Düngung), wie beispielsweise in Mitteleuropa, daß die bisher vorhandenen
 natürlichen ökologischen Verhältnisse zerstört werden. Solche
Ackerflächen sind ökologisch weitgehend tot, da dort. darauf geachtet wird,
daß alles, was dem Anbau (meist Monokultur) schadet, vernichtet wird. Damit
vermindern sich die ökologischen Reserveflächen weiter, und die Artenverarmung
 wird gefördert. Unsere Lebensgrundlagen werden somit nach allen
Regeln der Ökonomie zerstört, der Ast, auf dem wir sitzen, wird abgesägt.
Diese Überlegungen zeigen wieder einmal, daß die gegenwärtig — auch von
Politikern — progagierte Form der Landwirtschaft unökologisch ist und im
Grunde genommen gegen die Ziele und den Geist der Naturschutzgesetze verstößt,
 selbst wenn der Landwirtschaft in diesen Gesetzen umstrittene und ökologisch
 fragwürdige Vorrechte eingeräumt wurden.

4. Anthropogene Veränderungen der Landoberfläche
Der Mensch hat im Zuge seines wirtschaftlichen Tuns (z. B. Rohstoffgewinnung,
 Baumaßnahmen usw.) die Erdoberfläche geomorphologisch umgestaltet
(vgl. RATHJENS 1979; GERMAN 1982). Diese Eingriffe haben u.a. auch ökologische
 Folgen und sollten daher auf ein Minimum reduziert werden. Da die großen
 Veränderungen oft von Planern, Architekten usw. veranlaßt werden, seien
diese Veränderungen in diesem Zusammenhang genannt, um zukünftig das
ökologische Bewußtsein zu stärken und vermeidbare Eingriffe zu verhindern.
Bei den Zerstörungen und Veränderungen der Landoberfläche handelt es
sich meist um vermeintlich zivilisationsnotwendige Eingriffe, oft um „kulturtechnische“
 Baumaßnahmen. Sie wurden häufig von Bau- und Planungsfachbehörden
 ausgearbeitet und von Behörden gestattet, allerdings oft in Unkenntnis
der ökologischen Auswirkungen und mangels griffiger ökologisch orientierter
Gesetze oder Bestimmungen. Solche baulichen Eingriffe in die Landschaft werden
 vom Verfasser Landschaftsschäden (= Schäden in der Landschaft) genannt,
wenn sie mit Hilfe des heutigen geoökologischen Wissens landschaftsschonender
 bzw. ökologiebewußter durchgeführt werden könnten. Diese und ähnliche
Probleme sind in GERMAN (1977 b, c, 1979 a, b, 1982), GERMAN und EICHHORST
(1977 GERMAN und Kıepser (1977) veröffentlicht. Eine noch unvollständige
erste Auswertung von Landschaftsschäden auf der Fläche von 5 Landkreisen
veröffentlichte GERMAN (1979 b). Auf die durch Planung entstandenen Schäden
in Österreich hat Fımı (1970 und 1975) aufmerksam gemacht. Muß sich diese
Entwicklung in jedem Land wiederholen?
Auf alle Fälle wird durch diese und viele andere Beispiele deutlich, daß ein
großer Nachholbedarf an ökologischem Wissen besteht. Gerade bei Planungen
unserer gesamten Umwelt ist es endlich an der Zeit, daß die ökologischen

Ih. Ges. Naturkde, Württ. 138 (1983)
	        
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