Die Ackerflora des Gebiets „Hoher Acker“ bei Weissach
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Tabelle 1. (Fortsetzung).
Gruppe
Zahl der Aufnahmen
Sonstige Arten anderer Gesellschaften
Ranunculus repens
Silene vulgaris
Carduus nutans
Linaria vulgaris
Bromus hordeaceus
Knautia arvensis
Picris hieracioides
Sedum. acre
Allium carinatum
Senecio jacobaea
Veronica teucrium
Trifolium campestre
Gruppen: 1 — Wintergetreide-Äcker, 2 — Rapsäcker, 3 — Sommergetreide-Acker
RL: Rote-Liste-Status
BW: Gl... G5: Gefährdungsstufen der Roten Liste Baden-Württemberg
BB: B1...B4: Gefährdungsstufen im Kreis Böblingen (BAUMANN)
Stetigkeitsklassen: r— bis 5%, + — bis 10%, I- bis 20%, II — bis 40%, II — bis 60%.
IV — bis 80%, V — bis 100%.
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Angesichts des allgemeinen Artenschwundes und der Situation der Ackerun-
krautgesellschaften im Kreis Böblingen ist dieses Ergebnis bemerkenswert. Bei
Begleituntersuchungen zum Ackerwildkrautprogramm des Landkreises 1988
und 1989 konnten auf vergleichbaren Standorten keine der obengenannten As-
soziationskennarten gefunden werden. Es muß folglich von einer für den
Landkreis Böblingen einmaligen Situation gesprochen werden.
Seltenheit und Gefährdung der Ackerflora
Die Gefährdung der Ackerbegleitflora durch Intensivierung der Landwirt-
schaft (insbesondere Herbizideinsatz) ist hinlänglich bekannt, über die Situa-
tion der einzelnen Arten geben die „Roten Listen“ Auskunft. Das Bild ist un-
abhängig von der Gültigkeit der Roten Liste überall gleich, dies gilt auch für
die von B. u. H. BAUMANN (1990) vorgelegte Liste für den Landkreis Böblingen,
in der sogar für einige der Arten der Status wesentlich kritischer eingeschätzt
wird.
Von den 76 Arten der Ackerwildflora, die im Untersuchungsgebiet erfaßt
wurden, stehen 17 (22%) in der Roten Liste Baden-Württembergs und zwei
weitere in der regionalen Liste für den Landkreis.
Neben der Gefährdung der einzelnen Arten ist man neuerdings bemüht, den
Status von Pflanzengesellschaften zu erkennen und auszuwerten. Für die Ak-
kerunkrautgesellschaften gibt es eine Liste von HOFMEISTER und GARVE (1986)
für die Bundesrepublik, die für Baden-Württemberg nur graduell unterschied-
lich sein dürfte. Hiernach gehört das Caucalido-Adonietum flammeae neben
Ih. Ges, Naturkde. Württ. 147 (1992)