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ATHANASIOS TERZIDIS
mächtigkeit des Weißjura 6 35m beträgt. Sie streicht ENE. Die S-Scholle
ist die tektonisch tieferliegende, Geht man von den oben genannten Stein-
brüchen entlang der Streichrichtung der Verwerfung in nördlicher Richtung
in die Gewandung Hännersteigle, so fällt die geringere Mächtigkeit des
Weißjura y von hier nur 50 m gegenüber 67 m am Grasberg auf. Aus diesem
Grunde wurde die Verwerfung östlich und nördlich des Hännersteigfels an-
genommen. Schließlich am Hang nördlich des Hännersteigle liegt in einem
aufgelassenen Steinbruch (R 3520.920, H 5372.250) die Weißjura a/ß-Grenze
in Höhe von ca. 645m NN. Unmittelbar nördlich davon findet sich die
Weißjura o/ß-Grenze (ca. 625m NN) ca. 20 m tiefer. Demzufolge wurde
der weitere Verlauf der Verwerfung bis nördlich des Hännersteigle ange-
nommen. Allerdings biegt nördlich des Hännersteigle die Verwerfung nach
N ab und streicht NNW.
d) Verwerfung im Bereich der Schillerhöhe
Auf der Schillerhöhe (527.1 m NN) liegt die „aspidoides-Bank“ in Höhe
von ca. 526 m NN. Etwa 30m WNW davon entfernt wurde auf dem Weg
zur Hofdomäne der Achalm bei Bauarbeiten der „parkinsoni-Oolith“ in
Höhe von ca. 522 m NN aufgeschlossen. Am Fußweg, der steil am SSE-Hang
des Hörnle hinabführt, tritt der „parkinsoni-Oolith“ in Höhe von ca. 508 m
NN auf, An der Ostflanke des Hörnle findet sich der „parkinsoni-Oolith“ in
Höhe von ca. 505m NN und der „macrocephalus-Oolith“ in Höhe von ca.
315m NN. Die Sprunghöhe der Verwerfung beträgt ca. 15m. Sie streicht
SW-NE, wobei die S-Scholle tektonisch tiefer liegt. Diese Verwerfung
wurde auch von KOMMERELL (1924, S. 42, Taf. 1) festgestellt.
e) Verwerfung nördlich des Mädlesfels
Sie streicht NW-SE, wobei die N-Scholle die tektonisch tieferliegende ist.
Nördlich des Mädlesfels liegt die Weißjura a/ß-Grenze in Höhe von ca.
615-620 m NN. Am Weg vom Talgut Lindenhof zur Mädleshalde liegt
kurz vor einem aufgelassenen Weißjura-ß-Steinbruch die Weißjura a/ß-
Grenze (R 3520.770, H 5369.775) in Höhe von ca. 585m NN. Etwa 37m
höher an der Böschung des gleichen Weges findet sich die Weißjura ß/y-
Grenze in Höhe von ca. 623 m NN. Am Nordhang der Übersberges sind die
Aufschlußverhältnisse auf Grund der Schuttüberdeckung sehr schlecht. Da
der Weißjura ö sowie der geschichtete Weißjura Ci am Nordhang des Übers-
berges und am Westhang des Gerstenberges tiefer einsetzen, wird der wei-
tere Verlauf der Verwerfung in der gleichen Streichrichtung bis kurz vor
dem Hangknick des nördlichen Hanges vom Übersberg angenommen.
f) Verwerfungen am Drackenberg
Hier handelt es sich um einen gestaffelten Grabenbruch, der auf jeder
Seite von zwei Brüchen begrenzt wird, Die Sprunghöhe, der den gestaffelten
Graben seitlich begrenzenden Brüche beträgt 12-20 m. Die Gesamtsprung-
höhe der beiden Bruchstaffeln beträgt etwa 50-55 m. Die Weißjura y/d-
Grenze liegt etwa 10-15 m höher als die Weißjura ß/y-Grenze. Somit ent-
spricht die Sprunghöhe der Mächtigkeit des Weißjura y abzüglich 10-15 m.