Full text: Jahreshefte des Vereins für Vaterländische Naturkunde in Württemberg : zugl. Jahrbuch d. Staatlichen Museums für Naturkunde in Stuttgart (Bd. 1-2, 1845-1846)

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Das Ministerium, des Innern 
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den Verein für vaterländische Naturkunde, 
Da Seine Königliche Majestät vermöge höchster 
Entschliessung vom 11ten d. M. dem Verein für vaterlän- 
dische Naturkunde die nachgesuchte landesherrliche Sanction 
gnädigst bewilligt haben, so wird dieses dem Verein auf die 
Eingabe seines Vorstandes vom dten d. M. hiedurch eröffnet. 
Stuttgart, den 12. September 1844, 
Schlayer. 
Unter den von dem Ausschuss mit regem Eifer vorgenom- 
menen Arbeiten, worüber s. Z. der Rechenschaftsbericht des 
ersten Jahres das Nähere miltheilen wird, ist noch eine Veran- 
staltung zu erwähnen, welche zwar ausserhalb der eigentlichen Zwecke 
des Vereins liegt und auch ursprünglich nicht in dessen Absicht 
lag, jedoch in der S$. 4. der organischen Bestimmungen aus- 
gesprochenen Absicht: „der Wissenschaft auch in ihrer praktischen 
Richtung auf die geistigen wie die materiellen Interressen Eingarg 
und Anerkennung zu verschaffen,“ ihre Begründung findet, und 
als ein, von mehreren Mitgliedern 'des Ausschusses lief gefühltes 
Bedürfniss der Zeit auf deren Antrag von dem Ausschuss ins 
Leben gerufen wurde. Es ist diess die periodische‘ Zusam- 
menkunft der Mitglieder des Vereins in dem Stuttgarter 
Museum zu Vorträgen über Gegenstände aus dem Bereiche der 
Nalurwissenschaften, bei welchen dann das Gebiet um so weniger 
auf die vaterländische Naturkunde ausschliesslich beschränkt ist, 
als es sich hier mehr um die Mittheilung allgemeinerer Resultate, 
und weniger um Bereicherungen der Wissenschaft in speciellen 
Richtungen handelt. 
Bei‘ dieser Gelegenheit dürfte überhaupt einem leicht auftau- 
chenden Missverstande des eigentlichen Zweckes unserer Verei- 
nigung zu begegnen am Platze seyn, dem nämlich, als ob aus 
demselben alle und jede. Beziehung auf die Naturkunde nicht 
wWürttembergischer Gebiete, oder auf die allgemeinen Doctrinen 
der Wissenschaft ausgeschlossen wäre. 
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