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IV. Rechtsanwalt 0. Hahn in Reutlingen sprach über die
Anwendung des Gesetzes des mechanischen Aequi-
valents der Wärme auf die Nationalöconomie,
Das Gesetz des mechanischen Aequivalents der Wärme,
dessen Entdeckung das unsterbliche Verdienst unseres Lands-
manns R. v. Mayer ist, lässt sich in folgenden Sätzen zusammen-
fassen.
Die Wärme, welche erfordert wird, um ein bestimmtes
Gewicht Wasser um 1% C. zu erwärmen, ist auch im Stande,
eben dieses Gewicht auf 1300 Fuss (genauer 424 Meter) zu
heben. Der Wärmeeinheit entspricht also eine bestimmte Ar-
beitsgrösse. „
Umgekehrt erzeugt aber auch eine bestimmte Arbeitsgrösse
eine bestimmte Wärmemenge, d. h. es ist wiederum eine Ar-
beitsgrösse von 1300 Fusspfund nöthig, um 1 Pfund Wasser
um 1% C. zu erwärmen.
Wärme und Bewegung verwandeln sich also
in einander.
Die chemischen Processe sind in letzter Instanz die eigent-
lichen Wärmequellen.
Hiebei tritt nur ein gewisser Theil der Wärme, nämlich
bei der Dampfmaschine !/2o der durch Verbrennung der Kohle
erzeugten Wärme, bei dem menschlichen Körper '/6 der durch
den Umsatz der Körperbestandtheile bedingten Verausgabungen
in Form von nach aussen übertragbarer mechanischer Arbeit auf.
Es ist bekannt, welche Umwälzung dieses Gesetz in der
Physik und Mechanik hervorgebracht hat, die Physiologie hat
ein neues Kapitel bekommen. .
Nur Eine Wissenschaft hat bis jetzt aus der Entdeckung
der Kraftquelle der Arbeit keinen Nutzen gezogen und das ist
eben die Wissenschaft der Arbeit oder Nationalöconomie,
zu deutsch: Volkswirthschaftlehre.
Die grösste Entdeckung auf dem Gebiet der Kraftlehre hat
noch nicht einmal eine Erwähnung, viel weniger Anwendung
von Seiten einer Wissenschaft gefunden, deren Gegenstand doch
nichts anderes als die Kraft, die Arbeit ist.