Full text: Jahreshefte des Vereins für Vaterländische Naturkunde in Württemberg : zugl. Jahrbuch d. Staatlichen Museums für Naturkunde in Stuttgart (Bd. 39, 1883)

a. die Biplex-Formen mit langsam anwachsenden Wind- 
ungen von rundlichem Querschnitt; die Rippen sind meist zwei- 
spaltig, bei den einen gedrängt, bei andern weiter auseinander- 
stehend. Beinahe nur kleinere Stücke ohıne Wohnkammer, deren 
grösstes 8 cm Durchmesser aufweist. Aus der Collection Koch 
sind hier vertreten 
A. biplex « Qu. Ceph. Taf. 12,7. (non biplex impressae 
Qu. Jura. 73,18.) 
A. cf. convolutus impressae Qu. Jura Taf. 73,16. 
A.cf. Birmensdorfensis Mösch. Aargauer Jura. 1867. 
Taf. 1,3. 
Verglichen müssen auch werden: A. colubrinus Rein. 
und die von E. Favre (Möm. de la soc. pal. suisse), Voirons 
pl. III fig. 6,7 und Terr. oxford. pl. V fig. 4, als A. Pralairei 
Favre abgebildeten Formen. A. Eugen Raspail (vergl. die 
Fig. 5 pl.IV in Favre, terr. oxford.) ist unsicher; von ihm wären 
es jedenfalls nur innere Windungen, da die Knotenreihen am 
Rücken nicht sichtbar sind. Die Normalform gibt d’Orbigny: 
Ceph. jur. 1847. p. 503 pl. 187. 
b. Plicatilis-Formen mit vierseitigem, rechteckigem oder 
meist trapezförmigem Querschnitt, daher Seiten abgeplattet, Nabel 
markirt; die — namentlich im Alter — scharfen Rippen sind 
ziemlich gerade und spalten sich erst hoch am Rücken in zwei 
Aeste. Die äussern Windungen älterer Individuen ziemlich viel 
höher als breit, dagegen die innern Windungen von rundlichem 
Querschnitt, so dass bei kleinen, unausgebildeten Exemplaren 
Verwechselungen mit der vorigen Gruppe kaum zu vermeiden sind. 
A.nplicatilis Sow. (d’Orbigny, Ceph. jur. pl. 191 u. 192, 
hier als A. biplex bezeichnet), mehrere kleine Exemplare stimmen 
gut mit d’Orbigny’s Zeichnungen *, während die grösseren For- 
men mit Oppel als 
A. Martelli Oppel syn. A. chloroolithiceus Gümbel 
bezeichnet werden. Diese grossen Perisphincten sind hauptsäch- 
lich desshalb von Interesse, weil sie von Gümbel und von 
* Auch A. biplex impressae Qu. Jura. Taf: 73,18 gehört hieher. 
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