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nach Osten hin habe, aber ausserhalb bekannter zu sein scheine,
als in Württemberg selbst. (Jahreshefte I. Jahrg. S. 153, 157.)
In Tübingen, in der 2, Generalversammlung 1. Mai 1846,
hielt derselbe einen Vortrag über die Bildung des Grundeises,
gestützt auf Mittheilungen seines Freundes, des kön.
bayr. Ingenieurmajors Hildenbrandt und auf eigene Beobachtungen,
was zu einem lebhaften Austausch von Bemerkungen der anwesenden
Physiker über diese immer wieder auftauchende Frage
Anlass gab.
In der Generalversammlung zu Ulm, am 30. April 1849,
sprach unser Leube dann ausführlich über zwei bei Ulm erlegte
Biber, welche er erworben hatte, und über ihre Bibergeildrüsen,
welche beim Männchen ausgezeichnetes Castoreum lieferten, beim
Weibchen aber eigenthümlich entartet waren. Jenes, schön ausgestopft,
wurde von ihm unserer Sammlung geschenkt. Dieses
Pärchen ist wohl das letzte Biberpaar, welches in Württemberg
ein Heim gründen wollte: auch weiter abwärts an der Donau
scheinen die Biber vollständig ausgerottet zu sein.
Schon früher übrigens hatte ein anderer Gegenstand, kein
zoologischer, sondern ein botanischer, die Aufmerksamkeit unseres
Naturfreundes auf sich gezogen, und bis in die letzte Zeit vielfach
beschäftigt, weil derselbe in Beziehung zu seinen Cementstudien
stand. Er war es gewesen, welcher den Oberbaurath
von Bühler aufmerksam machte auf den hydraulischen Kalk, auf
den Ulmercement, wie er mehr und mehr anfieng genannt
zu werden, als auf das beste Mittel gegen den Hausschwamm,
welches dann auch von Bühler in seiner Schrift „über den
laufenden Schwamm, Stuttgart 1845“ warm empfohlen wurde.
Leube’s Freunden ist es gar wohl bekannt, mit welchem Eifer
derselbe seit jener Zeit speciell den Merulius lacrymans zum
Gegenstand seiner Beobachtungen gund seiner Erkundigungen und
Gespräche machte. Er hat zuerst in der Versammlung in Gmünd,
1850 (17. Jahrg. 2. Heft S. 238), über die Vertilgung dieses
schädlichen Schwamms durch seinen hydraulischen Kalk gesprochen,
und nachher noch öfter. In einer Anzahl von Gebäuden, zuerst
in einem ihm selbst gehörigen Hause, hat er auch denselben
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