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von Forstleuten und Jagtberechtigten, ja selbst von Landwirthen in
bedauernswerther Verkennung ihres eigenen Vortheils, ohne Gnade er-
legt, während sie die schädlichen Nagethiere (Mäuse), und auch schäd-
liche Vögel verzehren und, wenn sie mitunter auch dem wilden Geflügel,
den Hasen und dem jungen Wild nachstellen ,; dem Landwirth dadurch
nur in die Hände arbeiten. Dazu kommt, dass ausser den nützlichen
Vögeln, auf deren Schutz allein die Anträge der Bezirksvereine gestellt
wurden, noch eine grosse Zahl anderer Thiere den gleichen Schutz und
zwar um so mehr verdienen, als sie grösstentheils mit Unrecht einer
allgemeinen Verfolgung unterliegen, wie namentlich die Fledermäuse,
die Spitzmäuse, das Wiesel, die sämmtlichen einheimischen Rep-
tilien (mit Ausnahme der einzigen in Gebirgsgegenden einheimischen
Kreuzotter, Vipera chersea, und der schwarzen Abart derselben, V. prester).
Die von dem Volksglauben allein.in Schutz genommenen Schwalben
daxegen fressen eben so wohl nützliche wie schädliche Insekten; die
ebenso geschützten Störche verzehren nützliche Insekten und Reptilien,
während die so nützlichen, in keiner Weise aber schädlichen Nacht-
schwalben (Ziegenmelker), welche blos die durch ihre Raupen schäd-
lichen Nachtschmetterlinge fressen, die Spechte, welche blos den die
Baumrinden zerstörenden Insekten nachstellen, die Nachtraubvögel
(Eulen, Kauze), welche die vorzugsweise des Nachts thätigen Mäuse
vertilgen, allgemein aufs Aeusserste verfolgt werden, Ja sogar die zu-
meist von Körnern lebenden kleinen Vögel, die gleichfalls unter die
„Singvögel“ gehören, welche man schützen will, selbst der verhasste
Haus- nnd Feldsperling, sind zur Brutzeit unbedingt nützlich, weil
sie ihre Jungen fast ausschliesslich mit Schmetterlingen und den nackten
Rauppen füttern, welch letztere, wie namentlich die verschiedenen Span-
ner, oft den grössten Schaden an den Obstbäumen anrichten. — Wenn
daher eine Verordnung gegen das Ausnehmen der Vogelnester
der kleineren Vögel überhaupt und gegen den Verkauf derselben
im. Frühjahr und Sommer an und für sich zweckmässig erscheinen kann,
so würde in Betreff eines weiteren Schutzes nützlicher und einer Ver-
tilgung schädlicher Thiere (resp. Vögel) eine Verordnung, da sie kein
naturwissenschaftliches Detail einschliessen kann, desto mehr auf eine
populäre Beschreibung solcher Thiere Bezug nehmen und verwei-
sen müssen,, die zwar bis jetzt unter der grossen Zahl von Schriften
über Nutzen und Schaden der Thiere, in der hier vorliegenden Richtung
und der dadurch gegebenen Kürze neben der nöthigen Vollständigkeit
und mit den nöthigen Abbildungen, nicht zu finden ist, dagegen unter
gewissen Voraussetzungen leicht und ohne Kosten für das Aerar ins
Leben gerufen und verbreitet werden könnte.
Die in letzterer Beziehung höheren Orts gestellten Vorschläge haben
bis jetzt keine weitere Folge gehabt. Dagegen hat eine Stuttgarter
Buchhandlung im Laufe des Jahrs 1847 die Herausgabe einer populären,