Full text: Jahreshefte des Vereins für Vaterländische Naturkunde in Württemberg : zugl. Jahrbuch d. Staatlichen Museums für Naturkunde in Stuttgart (Bd. 5-6, 1849-1850)

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7. 
von Forstleuten und Jagtberechtigten, ja selbst von Landwirthen in 
bedauernswerther Verkennung ihres eigenen Vortheils, ohne Gnade er- 
legt, während sie die schädlichen Nagethiere (Mäuse), und auch schäd- 
liche Vögel verzehren und, wenn sie mitunter auch dem wilden Geflügel, 
den Hasen und dem jungen Wild nachstellen ,; dem Landwirth dadurch 
nur in die Hände arbeiten. Dazu kommt, dass ausser den nützlichen 
Vögeln, auf deren Schutz allein die Anträge der Bezirksvereine gestellt 
wurden, noch eine grosse Zahl anderer Thiere den gleichen Schutz und 
zwar um so mehr verdienen, als sie grösstentheils mit Unrecht einer 
allgemeinen Verfolgung unterliegen, wie namentlich die Fledermäuse, 
die Spitzmäuse, das Wiesel, die sämmtlichen einheimischen Rep- 
tilien (mit Ausnahme der einzigen in Gebirgsgegenden einheimischen 
Kreuzotter, Vipera chersea, und der schwarzen Abart derselben, V. prester). 
Die von dem Volksglauben allein.in Schutz genommenen Schwalben 
daxegen fressen eben so wohl nützliche wie schädliche Insekten; die 
ebenso geschützten Störche verzehren nützliche Insekten und Reptilien, 
während die so nützlichen, in keiner Weise aber schädlichen Nacht- 
schwalben (Ziegenmelker), welche blos die durch ihre Raupen schäd- 
lichen Nachtschmetterlinge fressen, die Spechte, welche blos den die 
Baumrinden zerstörenden Insekten nachstellen, die Nachtraubvögel 
(Eulen, Kauze), welche die vorzugsweise des Nachts thätigen Mäuse 
vertilgen, allgemein aufs Aeusserste verfolgt werden, Ja sogar die zu- 
meist von Körnern lebenden kleinen Vögel, die gleichfalls unter die 
„Singvögel“ gehören, welche man schützen will, selbst der verhasste 
Haus- nnd Feldsperling, sind zur Brutzeit unbedingt nützlich, weil 
sie ihre Jungen fast ausschliesslich mit Schmetterlingen und den nackten 
Rauppen füttern, welch letztere, wie namentlich die verschiedenen Span- 
ner, oft den grössten Schaden an den Obstbäumen anrichten. — Wenn 
daher eine Verordnung gegen das Ausnehmen der Vogelnester 
der kleineren Vögel überhaupt und gegen den Verkauf derselben 
im. Frühjahr und Sommer an und für sich zweckmässig erscheinen kann, 
so würde in Betreff eines weiteren Schutzes nützlicher und einer Ver- 
tilgung schädlicher Thiere (resp. Vögel) eine Verordnung, da sie kein 
naturwissenschaftliches Detail einschliessen kann, desto mehr auf eine 
populäre Beschreibung solcher Thiere Bezug nehmen und verwei- 
sen müssen,, die zwar bis jetzt unter der grossen Zahl von Schriften 
über Nutzen und Schaden der Thiere, in der hier vorliegenden Richtung 
und der dadurch gegebenen Kürze neben der nöthigen Vollständigkeit 
und mit den nöthigen Abbildungen, nicht zu finden ist, dagegen unter 
gewissen Voraussetzungen leicht und ohne Kosten für das Aerar ins 
Leben gerufen und verbreitet werden könnte. 
Die in letzterer Beziehung höheren Orts gestellten Vorschläge haben 
bis jetzt keine weitere Folge gehabt. Dagegen hat eine Stuttgarter 
Buchhandlung im Laufe des Jahrs 1847 die Herausgabe einer populären,
	        
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