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Anhang
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Besondere Bestimmungen zum Druck der Habilitationsschrift
und die Anzahl der abzuliefernden Exemplare
Habilitationsschriften sind im Buchdruck zu veröffentlichen.
Die Zahl der an die Hochschulbibliothek abzuliefernden Exemplare
beträgt:
1.) bei Veröffentlichung als Hochschulschrift, die nicht
im Buchhandel erscheint:
150 (mit Lebenslauf)
2.)
bei Veröffentlichung in einer wissenschaftlichen
Zeitschrift:
60 (mit besonderem Umschlag
© + ahd Titelaufdruck)
3.) bei Buchveröffentlichung oder bei Veröffentlichung in einer
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Reihe durch einen gewerblichen Verleger: 6
Bei Veröffentlichung nach 2, oder 5, ist in 6 Exemplare jeweils
ein Blatt - maschinenschriftlich im Format der Veröffentlichung -
mit dem Lebenslauf des Habilitanden am Schluß der Abhandlung ein-
zulegen.
Die Anzahl der zusätzlich an die Fakultät abzuliefernden Druckexemplare
der Habilitationsschrift wird von der Fakultät festgesetzt,