Volltext: Vorläufige Habilitations- und Dozentenordnung der Technischen Hochschule Stuttgart (1957)

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Anhang 
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Besondere Bestimmungen zum Druck der Habilitationsschrift 
und die Anzahl der abzuliefernden Exemplare 
Habilitationsschriften sind im Buchdruck zu veröffentlichen. 
Die Zahl der an die Hochschulbibliothek abzuliefernden Exemplare 
beträgt: 
1.) bei Veröffentlichung als Hochschulschrift, die nicht 
im Buchhandel erscheint: 
150 (mit Lebenslauf) 
2.) 
bei Veröffentlichung in einer wissenschaftlichen 
Zeitschrift: 
60 (mit besonderem Umschlag 
© + ahd Titelaufdruck) 
3.) bei Buchveröffentlichung oder bei Veröffentlichung in einer 
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Reihe durch einen gewerblichen Verleger: 6 
Bei Veröffentlichung nach 2, oder 5, ist in 6 Exemplare jeweils 
ein Blatt - maschinenschriftlich im Format der Veröffentlichung - 
mit dem Lebenslauf des Habilitanden am Schluß der Abhandlung ein- 
zulegen. 
Die Anzahl der zusätzlich an die Fakultät abzuliefernden Druckexemplare 
der Habilitationsschrift wird von der Fakultät festgesetzt,
	        
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