Einführung
Die alemannische Mundart in ihrer Erstreckung über den Gesamtraum
Altschwabens 1!) konnte schon seit einer längeren Reihe von Jahren als die
1) Zur Benennung der Mundart und des Volksstammes: Die Mundart
wird hier wie üblich als alemannisch (daneben im Bedarfsfalle auch als gesamtalemannisch)
bezeichnet, der Volksstamm und dessen Gebiet für die vorkarolingische
Frühzeit, in der die Eigenbenennung unbekannt ist und nur die Doppelbenennung
bei den römisch-griechischen Schriftstellern und auf Inschriften zu Gebote steht,
gleich der im heutigen Fachschrifttume eingebürgerten Benennungsweise als Alamannen
und Alamannien, von der Karolingerzeit an, in der die Zeugnisse für die
Eigenbenennung beginnen, gemäß dieser als Schwaben (bei Bedarf auch als Altschwaben
oder Großschwaben). Diese Mehrfältigkeit ist natürlich ein Übel, aber es
arschiene einerseits als unwürdige Selbstentäußerung, wenn man den allein als altheimischen
erwiesenen Namen zugunsten des anfänglich nur im Gebrauche der Nachbarn
überlieferten noch weiter zurückdrängen wollte. Außerdem bildet die peinliche
Doppelgestaltung des anderen Namens mit seinen zwei Formen (Alamannen und Alemannen,
deren letztere mit ihrem e nach der Kurzsilbe al- dazuhin den deutschen
Lautordnungen widerspricht), einen Grund, den Gebrauch dieses Namens nicht ohne
Not auszudehnen, obwohl man sich dessen in seiner einen Form zur Bezeichnung der
Mundart bedient. Im Zusammenhange mit diesen Bemerkungen legt sich dann aber
auch die bisher unerörterte Frage nahe, wie es sich im römisch-griechischen Sprachzebrauche
des Näheren mit der Verwendung des Doppelnamens Alamanni und Suebi
verhielt. Die Zusammenstellung der bis zur Jahrhundertwende bekannten Zeugnisse
durch A. Riese (Das rhein. Germanien i. d. antiken Litteratur-Inschriften 1892/1914)
hat ja für eine solche Untersuchung die Grundlage geschaffen. Diese Zusammenstel-‚ung
erweckt einstweilen bei kurzem Überblicke den Eindruck, daß sich der amtliche
römische Sprachgebrauch (voranstehend im Kaisertitel) des Namens Alamanni bediente,
während der provinziale Sprachgebrauch der Grabinschriften die Stammesangehörigen
in der Regel als Suebi bezeichnete. Von da aus ließe sich vermuten, daß
arsterer Name der in Rom früher bekannte und von den Umwohnern des Einbruchgebietes
dorthin verbrachte war, der letztere der vom Stamme selbst schon anfänglich
und gemäß heimischer Überlieferung gebrauchte. (Vielleicht ergeben sich dabei
dann auch Hinweise auf die Zugehörigkeit einzelner Schriftsteller zu bestimmten
Gruppen und auf das Verhältnis zwischen letzteren.)
Ferner empfiehlt sich für eine heimatkundliche Abhandlung wie die vorliegende
teils aus Gründen des Stiles, teils zur Erhaltung altheimischer Benennungen der Gebrauch
folgender Namen: Rotten (d. i. Rhone), Gorner Horn (d. i. Monte Rosa),
Bohnenberger, Alemannische Mundart