II. Abschnitt
Habilitationsgesuch
ANNE
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Form, Inhalt und Anlagen des Gesuches,
Das Gesuch um Zulassung zur Habilitation ist schriftlich bei der
fachlich zuständigen Fakultät über das Rektoramt der Technischen
Hochschule einzureichen, In dem Gesuch ist das Lehrgebiet, für
das sich der Bewerber habilitieren will, bestimmt zu umgrenzen,
Dem Gesuch sind beizufügen:
1, Eine Darstellung des Lebens- und Bildungsganges des Be-
werbers:
>, Der Nachweis eines akademischen Studiums auf dem Lehrgebiet,
für das sich der Bewerber habilitieren will, oder eng ver-
wandtem Gebiet:.
Der Nachweis, dass der Bewerber entweder an einer deutschen
Technischen Hochschule oder an einer deutschen Universität
den Doktorgrad erworben hat;
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Bei den Fächern, in denen eine Staatsprüfung für die höhere
Beamtenlaufbahn möglich ist, in der Regel der Nachweis, dass
der Bewerber diese bestanden hat;
5. Der Nachweis, dass der Bewerber nach abgeschlossenem Studium
mindestens 2. Jahze eine anerkannte und dem angestrebten Lehr-
gebiet angemessene, je nach dem Fach technische, wissen-
schaftliche oder künstlerische Tätigkeit ausgeübt hat;
Eine Erklärung, ob sich der Bewerber schen an einer anderen
Technischen Hochschule oder Universität, die, gegebenenfalls
zu benennen ist, zur Habilitation gemeldet hat:
7. Die Habilitationsschrift ($ 5) mit einer Erklärung, ob die
Habilitationsschrift schon an einer anderen Stelle, die
gegebenenfalls zu benennen ist, zur Prüfung vorgelegen hat.
A.
Ein vollständiges Verzeichnis der vom Bewerber veröffent-
lichten Abhandlungen, die womóglich in Sonderabdrucken bei-
zufügen sinds
9, Ein polizeiliches Führungszeugnis,
Der Große Senat kann. für einen ausländischen oder staatenlosen
Bewerber sinngemäBe Abweichungen von den Erfordernissen des $ 4
der Habilitationsordnung zulassen; er kann ferner in ganz be-
sonders begründeten Fällen bei Bewerbern von ungewöhnlichem
wissenschaftlichem Bang Ausnahmen zugestehen.
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Habilitatinnssehrift
Die Habilitaticnssehrift ist eine zur Veröffentlichung bestimmte
Arbeit liber einen Gegenstand aus dem Lehrgebiet, fiir das sich
der Bewerber habilitieren will. Sie soll zusammen mit den Ver-
dffentlichungen ($ 4.8) einen breiteren Ausschnitt aus dem ange-
strebten Lehrgebiet umfassen.
Von der Forderung, eine Habilitationsschrift vorzulegen, kann der
Bewerber unter keinen Umst&nden befreit werden,.
Unte: besonderen Umständen kann ein Buch oder eine in einer
Zeitschrift veröffentlichte größere Abhandlung als Habilitations-
schrift angenommen werden, wenn diese Arbeiten nicht älter als
drei Jahre sind, Diplomarbeiten und Doktordissertationen werden
keinesfalls als ilabilitetionsarbeiten angenommen,