Volltext: Technische Hochschule Stuttgart. Vorläufige Habilitationsordnung (1956)

II. Abschnitt 
Habilitationsgesuch 
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Form, Inhalt und Anlagen des Gesuches, 
Das Gesuch um Zulassung zur Habilitation ist schriftlich bei der 
fachlich zuständigen Fakultät über das Rektoramt der Technischen 
Hochschule einzureichen, In dem Gesuch ist das Lehrgebiet, für 
das sich der Bewerber habilitieren will, bestimmt zu umgrenzen, 
Dem Gesuch sind beizufügen: 
1, Eine Darstellung des Lebens- und Bildungsganges des Be- 
werbers: 
>, Der Nachweis eines akademischen Studiums auf dem Lehrgebiet, 
für das sich der Bewerber habilitieren will, oder eng ver- 
wandtem Gebiet:. 
Der Nachweis, dass der Bewerber entweder an einer deutschen 
Technischen Hochschule oder an einer deutschen Universität 
den Doktorgrad erworben hat; 
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Bei den Fächern, in denen eine Staatsprüfung für die höhere 
Beamtenlaufbahn möglich ist, in der Regel der Nachweis, dass 
der Bewerber diese bestanden hat; 
5. Der Nachweis, dass der Bewerber nach abgeschlossenem Studium 
mindestens 2. Jahze eine anerkannte und dem angestrebten Lehr- 
gebiet angemessene, je nach dem Fach technische, wissen- 
schaftliche oder künstlerische Tätigkeit ausgeübt hat; 
Eine Erklärung, ob sich der Bewerber schen an einer anderen 
Technischen Hochschule oder Universität, die, gegebenenfalls 
zu benennen ist, zur Habilitation gemeldet hat:
	            		
7. Die Habilitationsschrift ($ 5) mit einer Erklärung, ob die Habilitationsschrift schon an einer anderen Stelle, die gegebenenfalls zu benennen ist, zur Prüfung vorgelegen hat. A. Ein vollständiges Verzeichnis der vom Bewerber veröffent- lichten Abhandlungen, die womóglich in Sonderabdrucken bei- zufügen sinds 9, Ein polizeiliches Führungszeugnis, Der Große Senat kann. für einen ausländischen oder staatenlosen Bewerber sinngemäBe Abweichungen von den Erfordernissen des $ 4 der Habilitationsordnung zulassen; er kann ferner in ganz be- sonders begründeten Fällen bei Bewerbern von ungewöhnlichem wissenschaftlichem Bang Ausnahmen zugestehen. 9 5 Habilitatinnssehrift Die Habilitaticnssehrift ist eine zur Veröffentlichung bestimmte Arbeit liber einen Gegenstand aus dem Lehrgebiet, fiir das sich der Bewerber habilitieren will. Sie soll zusammen mit den Ver- dffentlichungen ($ 4.8) einen breiteren Ausschnitt aus dem ange- strebten Lehrgebiet umfassen. Von der Forderung, eine Habilitationsschrift vorzulegen, kann der Bewerber unter keinen Umst&nden befreit werden,. Unte: besonderen Umständen kann ein Buch oder eine in einer Zeitschrift veröffentlichte größere Abhandlung als Habilitations- schrift angenommen werden, wenn diese Arbeiten nicht älter als drei Jahre sind, Diplomarbeiten und Doktordissertationen werden keinesfalls als ilabilitetionsarbeiten angenommen,
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