Volltext: Stuttgart seit fünf und zwanzig Jahren

vereinten J^räfteii. 
M an könnte die Frage aufwerfen, ob es wohl eine deutsche Stadt gibt, in der 
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es, wie in Stuttgart, möglich wäre, für die Erreichung irgend eines vernunftgemässen 
Zweckes so leicht eine Anzahl von Theilnehmern an einem Vereine zu gewinnen. Nur 
zum Theil lässt dieser Trieb zur Vereinigung aus dem Stammescharakter sich erklären; 
zum Theil ist er wohl auch die Frucht der politischen Erziehung. Der englische 
Staatsmann Fox kannte nur zwei Verfassungen, die englische und die württembergische. 
König Wilhelm gewährte in einer für seine Zeit in hohem Grade freisinnigen Ge 
meindeverfassung. eine treffliche Schule der Selbstverwaltung. Unter König Karl hat 
das Vereinsrecht eine unbeschränkte Freiheit erhalten. Und heute lässt sich kaum 
ein Gebiet menschlichen Strebens denken, das nicht von der Vereinsthätigkeit bebaut 
würde: Kunst und Wissenschaft, Volks- und Privatwirthschaft, [fände] und Gewerbe, 
Gemeinde, Kirche, Staat, — sie alle bilden ein Feld für die Vereinsthätigkeit; sie alle 
verfolgen mehr oder minder das Ziel, da einzutreten, w f o die amtliche Thätigkeit nicht 
hin reicht. 
Es mag richtig sein, dass es bei uns kleine und kleinliche Vereine gibt, dass 
es Vereine gibt, die nur da zu sein scheinen, um einigen Mitgliedern den Rang eines 
Vorstandes, Schriftführers u. s. a. zu gewähren. 
Sehen wir ab von den politischen Vereinen, die ihrer Natur nach wechselnd sind; 
selbst jene kleinen wirthschaftlichen Vereine, die wie die Leichenkassenvereine dazu 
bestimmt sind, über Zeiten momentaner Notli hinüberzuhelfen, sind nicht ohne Bedeu 
tung. Auf dem nicht in die Augen fallenden Gebiete der Armenfürsorge wird eine 
unermüdliche Thätigkeit entfaltet. Den Bemühungen, die heranwachsende gewerbliche 
Jugend vor Verirrungen zu bewahren, verdanken wir „die Herberge zur Heimat“ und 
das „Gesellenhaus“. Unter den Lehranstalten, die ein Werk der Privat- und Vereins 
thätigkeit sind, nennen wir vor allem das Conservatorium und die in der Bildung be 
griffene Handelsschule. 
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