in Vorbereiküng der Bau-Kunst. -.
Modellen vorzusiellen/ entweder von Grieß/Kreiden/Lett-Erden/Wachs/Holgtz/
oder Papyr/ solchergesialt/ daßmandiese Vorstellung des Gebäues/ so wol von
aussen alsingen/ in ihrem rechten verjüngten Maaß/ mitalter Abtheilung sehen
fönne/ alsdasind die Wände/ Thüren/ Fenster / Stiegen/ Camin/ Schorsteine/
Secreten/ samtallenGemächernund Dächern.
Einberühmter und sinnreicherBaumeister soll auch dieKriegs-Baukunstode?
Nortiedfion versiehen/nemlich/ daß er nicht allein wisse / die Proportion und Ab-
theilungen aller Vesiungen/ sieseyenaufBergen/ Felsen oder flachem Boden / in
E um; Morat Insuln/ Wasser/ oder dergleichen/ zulegen 3 sondern deroselbi-
gen Aufführung derFundamenten/und des gangesGebäues/und Unterscheidung
derMaterialien/dazu auszusuchen;DieZeughäuser/Bollwercker/Gewslber/und
vas zu der Munition/Proviant und dergleichen gehöret/samt den Brücken/ Tho-
ren/Einlässen/ Ausfällen/und vas sonst zu einer vollkomenen Vesiunggehört/ab-
sonderlich dieGebäu zu Logirungder Soldaten/wisseins Werk zustellen.
Ein Kriegs Baumeisier und I1ngeaieur soll guch wissen /sowolvon Erdenals
Steinen seine Wercker aus vorbesagtfen Fundamenten aufzuführen 7 darneben
auch die Kriegs-Exercitia zu Pferd und Fuß/ der Bataillen/ Feld-Läger/ allerhand
Sturm-und Schiffbrücken/ wie auch die ganke Artiopleria der Lust-und Feuerwer-
>er/großund klein Geschüß/ Pulver-und Hand-Mühlen/anzugeben : Darne»
ben solle erauch ferner feyn | |
Ein Geographus, dasisi/ daßer wisseganße Territoria inGrundzulegen/ab-
zumessen/ derselben Wasser/Gebürg/Pässe/Schlösser/Dörffer/Capellen/alte Ge-
mäuer oder Rudera, und dergleichen /ineinen Abriß zubringen /undder Generali-
tätoder denen Principalenzu übergebenund vorzulegen. - | ;
Ein vollkommener Baumeistermuß auch ein Phylicus'seyn/dasisi/daß er wis-
se Wasser / Lufft/ Erde und Feuer zu unterscheiden/ wie dann nicht wenigeralle
Pflanzung der Bäume/Kräuter/Wurkeln/und.dergleichenz wie auch der Me-
tallen/ des Kupffers/Zinn/Bley/Eisen-Bauung der Bergwerc>k/unddergleichen,
Der Baumeister solle auchein Jurist seyn/ dasiss/er solwissens
1. Die gemeine Gerechtigkeiten der Gebäu, .
2. WanneinHaus das andere beschwehret/ob es LasiundGebände schuldig
zutragenseye odernicht. | | |
p iis Was freye Pläße/AlUlmanden odergemeine Hofsiättenund eigene Grün-
esind.
fol 4. Welcher gesialt und massen die unverbauete Hofsiätten verbauet werden
ollen.
5. Die Erneurung derer Gebäue/somit Dienst und Gerechtigkeit beschwehrt
und beladen sind, m . . .
- 6, Was von hohen oder nidrigenGebäuen in Städtenund Dörffernzu ge»
lassen wird odernicht. | | „.
- 72. WieweitmaneinGemäueroderZimmer/gegeneinemändern indie Höhe
und Nähe zu bauen Fug und Macht habeoder nicht: | .
8. Welchem das Aus-und Einsehen/ samt Helle/ Lufft/ Licht/durch Gebäue
oder Gewä<s genommen werden mag oder nim:
''9. Was.von Gibelwänden / so mit aller Gerechtigkeit gegen Nachtbarn/
eingezogen und verbauetwerden möge oder nicht. -
16. Wasdie Vorschöpffe/Schupffen/Ausschüßen/Pfeiler/E>enundErcker/
oder andere Fürgebäu/ für'Gerechtigkeit haben' oder nicht,
- I1,Wiedieeigene Gebäue/an Stein/Holk und Gemäuer/dur<Gemer>und
Zeichen zu erfennen seyen? .5:Mi8