Volltext : Technische Hochschule Stuttgart. Habilitationsordnung (1952)

à

II, Abschnitt

Habilitationsgesuch

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Form, Inhalt und Anlagen des Gesuchese

Das Gesuch um Zulassung zur Habilitation ist schriftlich bei der
fachlich zuständigen Fakultät über das Rektoramt der Technischen
Hochschule einzureichen, In dem Gesuch ist das Lehrgebiet, für
das sich der Bewerber habilitieren will, bestimmt zu umgrenzen.
Dem Gesuch sind beizufügen!

J], Eine Darstellung des Lebens- und Bildungsganges des
Bewerbers;

2, die Zeugnisse über ein mindestens dreijähriges akademisches
Studium auf dem Lehrgebiet, für das sich der Bewerber habilitieren
 will oder eng verwandten Gebieten;

3. der Nachweis, da8 der Bewerber entweder an einer deutschen
Technischen Hochschule oder an einer deutschen Universität
den Doktorgrad erworben hat;

is bei Fächern, in denen eine wissenschaftliche Berufsprüfung
möglich ist, in der Regel der Nachweis, daß der Bewerber
diese bestanden hat;

5, der Nachweis, daß der Bewerber nach abgeschlossenem Studium
mindestens 2 Jahre eine anerkannte und dem angestrebten
Lehrgebiet angemessene, je nach dem Fach technische, wissen“
schaftliche oder künstlerische Tätigkeit ausgeübt hat;

5. eine Erklürung, ob sich der Bewerber schon an einer anderen
Technischen Hochschule oder Universität, die gegebenenfalls
zu benennen ist, zur Habilitation gemeldet hat;

|, die Habilitationssohrift ($ 5) mit einer Erklärung, ob die

Habilitationsschrift schon an einer anderen Stelle, die gegebenenfalls
 zu benennen ist, zur Prüfung vorgelegen hat,
            
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