4. in der Auseinandersetzung des Zusammenhanges von
Erziehung und Unterricht in ihrer gegenseitigen Be-
ziehung und Unterstützung;
5. im Unterrichtsplan;
6. im Füächerplan, welcher die Lehrzegenstände und die
Zeiteinteilung enthielt;
7. im Klassenplan, nach Alter und Kenntnisstufe der Zög-
linge;
8. in dem Tages- und Stundenplan der einzelnen Klassen,
mit Rücksicht auf zweck- und sachgemässe Aufein-
anderfolge der Gegenstände an den Wochentagen;
9. in dem äusserlichen Haushalt des Ganzen und seiner
Teile;
10. in der Aufzählung der Bedürfnisse und Anschaffungen;
i1. in dem Personenplan.
Zwei Tage später wurde Zoller zur Königin berufen. Sie
trat mit huldvoller Freundlichkeit ein, sämtliche Plane in der
Hand haltend, und sagte: „Sie haben mit der Zeit Wort ge-
halten, das freut mich; Sie haben die Sache umfassend erwogen,
Jas freut mich noch mehr, ich danke Ihnen für Ihre Arbeit und
Mühe. Sie sehen, dass mir viel an der Sache liegt. Ich habe
die eingeschickten Plane in meinen Händen; ich habe sie sorg-
fältig durchgelesen und mich mit den Entwürfen vertraut gemacht.
Ich bin durchaus damit einverstanden, Sie haben sehr in meinem
Sinn die Sache behandelt. Das Detail und die Entwicklung und
Ausführung des Ganzen wird wohl noch dies und jenes in die
nähere - Betrachtung führen. Ich will mich darauf besinnen,
nachen Sie es auch so. Die Plane bleiben nun fest stehen, ohne
fremde Einwirkung.“
Auf die Frage Zollers, ob eine Mitteilung der Plane an
die Erziehungs- und Unterrichtsbehörden vorbereitet werden solle,
antwortete die Königin: „Ich werde dem Ministerium des Kirchen-
und Schulwesens sowie dem Konsistorium und Studienrate unsere
Plane mitteilen, aber nicht um Gutachten einzuholen, sondern
blos um den Behörden Kenntnis davon zu geben; denn der Plan
und die Anstalt soll selbständig und unabhängig von Kollegien
bleiben.“
Nur einer höheren Instanz gab die Königin Rechenschaft
and Bericht, nämlich dem Könige, diesem aber umfassend und
schriftlich. Sie unterstellte alles seiner Entscheidung. Der