Volltext : Veröffentlichungen der Württ. Landesstelle für Naturschutz. [Heft] 16 (16, 1940 [JVVNW 95, 1939])

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Der Wert des Gebietes für den Naturschutz liegt in erster Linie in
seiner landschaftlichen Schönheit. Besonders auffallend ist dann weiter
das überaus reiche Vorkommen von Pulverholz (Abb. 43).
Eine wissenschaftliche Untersuchung des Gebietes wird noch durchgeführt.

Das Verschwinden des durch die Birke in ihrem Charakter be—
stimmten Gebietes aus dem Landschaftsbild wäre ein großer Verlust.
Von der Eintragung in die Landschaftsschutzkarte wurde deshalb abgesehen,
 weil das Gebiet dadurch nicht ausreichend gesichert erscheint.

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Abb. 44,. Kartenskizze des „WVasenmooses“.

Verordnung des Württembergischen Kultministers.
Auf Grund der 88 4, 12 Abs, 2, 13 Abs. 2, 15 und 16 Abs. 2 des Reichsnaturschutzgesetzes
 vom 26. Juni 1935 (RGBI. I, S. 821) sowie des 85 7 Abs. lI und 5
der Durchführungsverordnung vom 31. Oktober 1935 (RGBI. I, 8. 1275) wird mit
Zustimmung der obersten Naturschutzbehörde folgendes verordnet:

81.

Das rund 2 km nördlich von Tettnang in der Gemarkung Fünfehrlen,
Stadtgemeinde Tettnang (Kreis Friedrichshafen), liegende, Wasenmoos“ wird
in dem in 8S2 Abs.l näher bezeichneten Umfange mit dem Tage der Belanntabe
 dieser Verordnung in das Reichsnaturschutzbuch eingetragen und damit
unter den Schutz des Reichsnaturschutzgesetzes gestellt.
(1) Das Schutzgebiet hat eine Gröbe von rund 26,7 ha und umfabt in der Gemarkung
 Fünfehrlen, Stadtgemeinde Tettnang, Flurkarten SO LXXX/ 36
und 37 sowie 80 LXXXI/3B6 die Parzellen Nr. 103/2 bis 103/7, 103/ 11, 104 bis
109. 110 zum Teil. 111 zum Teil.
            
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