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Abb, 3. Große Tannen“ bei Kälberbronn.
(Aufn. R. Lohrmann, 12. 4.39)
81.
Der rund 500 m nördlich von Kälberbronn in den Markungen Herzogsweiler
und Erzgrube (Kreis Freudenstadt) liegende Waldbestand „Gro Be Tannen“
wird in dem in S2 Abs. 1I näher bezeichneten Umfange mit dem Tage der Be—
kanntgabe dieser Verordnung in das Reichsnaturschutzbuch eingetragen und damit
unter den Schutz des Reichsnaturschutzgesetzes gestellt.
8 2.
(1) Das Schutzgebiet hat eine Gröbe von rund 13,3 ha und umfaßt
a) in der Markung Rerzogsweiler einen Teil der Abteilung 37 in der
Größe von 4,4 ha, und
b) in der Markung Erzgrube Teile der Abteilungen 20 und 118 in der
Grõöße von 8.9 ha-(2)
Die Grenzen des Schutzgebietes sind in eine Karte 1: 25 000 und in eine
Katasterhandzeichnung 1: 10 000 7 t eingetragen, die bei der obersten Naturschutzbehörde
in Berlin niedergelest sind, VWeitere Ausfertisungen dieser Karten