Volltext : Veröffentlichungen der Staatlichen Stelle für Naturschutz beim Württ. Landesamt für Denkmalpflege. [Heft] 2 (2, 1925 [JVVNW 81, 1925])

Vorwort des Herausgebers.

Während das erste Heft der Veröffentlichungen der Staatlichen Stelle
für Naturschutz nur eine einzige Arbeit enthielt, die das wegen seiner isolierten
 Lage im Keuperland des Neckargebietes wissenschaftlich besonders
wertvolle Kupfermoor ausführlich beschrieb, enthält das zweite Heft
sieben, darunter recht umfangreiche Arbeiten, insbesondere eine Einzelbeschreibung
 des einzigartigen Brunnenholzriedes von KARL BErRTsSCH.
Auch dieses zweite Heft verfolgt den Zweck, der im Vorwort des ersten
umschrieben wurde, vom Standpunkte der Wissenschaft aus die Notwendigkeit
 und den Wert des Naturschutzes darzutun und in erster Linie
die Mitglieder des Vereins für vaterländische Naturkunde, sodann aber
alle naturwissenschaftlich interessierten Männer und Frauen der Heimat
für die tätige Mitarbeit zu gewinnen. In einem Vortrag am 23. Februar 1525
in Stuttgart, über den die Jahreshefte 1925 ausführlich berichten, suchte ich
meine Gedanken über Naturwissenschaft und Naturschutz
 darzulegen. Die Vereinsleitung ging in dankenswerter Weise
auf die von mir gemachten Vorschläge ein (s. Jahreshefte 1925, Geschäftsbericht).
 Ein diesem Heft beigelegter Fragebogen über unsere
heimische Tierwelt wendet sich an alle Mitglieder des vaterländischen
 Vereins mit der Bitte um möglichst eingehende Beantwortung
gestellter Fragen.
Welch wertvolle Aufklärung solche Umfragen bringen können, zeigt
die Arbeit von Dr. med. C. Preirrer-Göppingen über deu Uh u. In wenigen
Jahrzehnten ging unser Uhubestand von mindestens 50 Paaren auf etwa
fünf zurück, Als Hauptursache dieses Rückganges ergab sich das Nestausnehmen
 und der Handel mit Jungen. Die Untersuchung zerstreut auch
die üblichen Anschauungen über die Schädlichkeit des Uhus und bereitet
den Boden für seine Wiedereinbringung und seinen Schutz.
Der Aufsatz von A. Kopp legt ein entschiedenes Wort zugunsten
unserer so sehr gefährdeten Raubvögel ein, von denen nur Bussarde,
Gabelweihen, Turmfalke, Schreiadler und Seeadler und alle Eulen gesetzZlichen
 Schutz genießen. Da aber von den Amtskörperschaften immer noch
Schußgelder für „Raubzeug‘“ bezahlt werden und die Bestimmung der
abgeschossenen Vögel nicht immer zuverlässig erfolgt, wird der Turmfalke
oft als Sperber und der Mäusebussard als Habicht abgeschossen und auch
prämiert, um so sicherer, als vielfach nur die kaum vom besten Fachmann
zu unterscheidenden Fänge vorgezeigt werden müssen. Heute verdienen
alle Raubvögel, mit Ausnahme des Hühnerhabichts und Sperbers, als
Naturdenkmäler gesetzlichen Schutz. Die Schußgelder auf Raubvögel haben
keine Berechtigung mehr, selbst nicht einmal vom Nützlichkeitsstandpunkt
aus; denn sie bewirken eine Verminderung der nützlichen Raubvögel.
Der vielfach zur Begründung der Schußgelder angeführte Grund. daß
            
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