Ubung in den Wafjfen.
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Häusliches Leben der
Germanen.
DV Germanen, die wir in ge—
SDschichtlicher Zeit im Besitz des
deutschen Bodens finden, waren
ein sehr kriegerisches Volk.
Um das Lob eines Kriegers
zu erwerben, übten sich schon die
Knaben frühzeitig im Wajfenspiel.
„Sie rannten nach dem Ziel, spran—
gen über ein Roß und schossen mit
)em Rohrpfeil nach der Stange.“
Die Jünglinge warfen den schweren
Felsstein und sprangen ihm nach,
sie schleuderten den Speer und
übten sich im Reiten und Jagen.
Lehrmeister war in allem der
Kater, und alte und junge Glieder
der Sippe schauten ermunternd zu.
War der Jüngling genügend vor—
bereitet, so wurde er vom Vater
»der Häuptling durch feierliche
lüberreichiung des Schildes und
Speeres für wehrhaft und darum
nündig erklärt; nun konnte er wie
ein freier Mann im Kampf er—
cheinen.
Kampf war ein Haupigeschäft
des freien Germanen. War ihm
dazu keine Gelegenheit geboten, so
ging er mit Hund und Speer hin—
aus in den Wald, um zu jagen,
seltener wohl auch auf das Feld,
um die dort arbeitenden Knechte
zu beaufsichtigen. Die Frau im
einfachen Linnenkleid waltete unter—
dessen im Hause; sie pflegte die
Kinder und überwachte die Mägde.
Halbnackt tummelten sich die Klei—
nen im kindlichen Spiel, während
die heranwachsenden Töchter am
Spinnrocken fleißig die Spindel
rrehten.
Unter der Obhut reiner Sitte
wuchs die Jungfrau still im Hause
heran. Begehrte sie ein Mann zur
Gattin, so tat er seine Absicht dem
Vater des Mädchens kund, entweder
elbst oder durch eine Mittelsperson.
Zugleich teilte er mit, welchen
Raufpreis an Rossen und Rindern
oder Waffen er zu zahlen gewillt
sei; denn die Eheschließung war
nichts als ein Kaufgeschüft. Wurde
man handelseinig, so galt das Paar
als verlobt. Bald darauf wurde
in Gegenwart von Zeugen aus der
beiderseitigen Sippe der Kaufpreis
erlegt und die Trauung vollzogen.
Die Braut hatte das bisher frei
getragene Haar aufgebunden unter
einer Haube und nahte sich dem
Verlobten mit mädchenhafter Scham. Dieser ergriff ihre linke Hand und
teckte ihr einen Ring an; der sollte sie stets daran erinnern, daß sie gekausft
vorden war. Dann zog er ihr wohl Schuhe an, zum Zeichen, daß ihr Wandel
ortan dem Willen ihres Mannes unterworfen sei. Währenddessen hielt ein
züngling ein blankes Schwert empor, das dann der Vater dem neuen Gatten
iberreichte; denn dieser sollte von nun an nicht nur der Herr, sondern auch
er Beschützer seines Weibes sein. Mit der feierlichen Heimführung der Braut
das Haus des Mannes galt die Ehe geschlossen. (Siehe Bild S. Gu.7
Häusliche —zens