Full text: Bildersaal deutscher Geschichte

Ubung in den Wafjfen. 
— *— 
Häusliches Leben der 
Germanen. 
DV Germanen, die wir in ge— 
SDschichtlicher Zeit im Besitz des 
deutschen Bodens finden, waren 
ein sehr kriegerisches Volk. 
Um das Lob eines Kriegers 
zu erwerben, übten sich schon die 
Knaben frühzeitig im Wajfenspiel. 
„Sie rannten nach dem Ziel, spran— 
gen über ein Roß und schossen mit 
)em Rohrpfeil nach der Stange.“ 
Die Jünglinge warfen den schweren 
Felsstein und sprangen ihm nach, 
sie schleuderten den Speer und 
übten sich im Reiten und Jagen. 
Lehrmeister war in allem der 
Kater, und alte und junge Glieder 
der Sippe schauten ermunternd zu. 
War der Jüngling genügend vor— 
bereitet, so wurde er vom Vater 
»der Häuptling durch feierliche 
lüberreichiung des Schildes und 
Speeres für wehrhaft und darum 
nündig erklärt; nun konnte er wie 
ein freier Mann im Kampf er— 
cheinen. 
Kampf war ein Haupigeschäft 
des freien Germanen. War ihm 
dazu keine Gelegenheit geboten, so 
ging er mit Hund und Speer hin— 
aus in den Wald, um zu jagen, 
seltener wohl auch auf das Feld, 
um die dort arbeitenden Knechte 
zu beaufsichtigen. Die Frau im 
einfachen Linnenkleid waltete unter— 
dessen im Hause; sie pflegte die 
Kinder und überwachte die Mägde. 
Halbnackt tummelten sich die Klei— 
nen im kindlichen Spiel, während 
die heranwachsenden Töchter am 
Spinnrocken fleißig die Spindel 
rrehten. 
Unter der Obhut reiner Sitte 
wuchs die Jungfrau still im Hause 
heran. Begehrte sie ein Mann zur 
Gattin, so tat er seine Absicht dem 
Vater des Mädchens kund, entweder 
elbst oder durch eine Mittelsperson. 
Zugleich teilte er mit, welchen 
Raufpreis an Rossen und Rindern 
oder Waffen er zu zahlen gewillt 
sei; denn die Eheschließung war 
nichts als ein Kaufgeschüft. Wurde 
man handelseinig, so galt das Paar 
als verlobt. Bald darauf wurde 
in Gegenwart von Zeugen aus der 
beiderseitigen Sippe der Kaufpreis 
erlegt und die Trauung vollzogen. 
Die Braut hatte das bisher frei 
getragene Haar aufgebunden unter 
einer Haube und nahte sich dem 
Verlobten mit mädchenhafter Scham. Dieser ergriff ihre linke Hand und 
teckte ihr einen Ring an; der sollte sie stets daran erinnern, daß sie gekausft 
vorden war. Dann zog er ihr wohl Schuhe an, zum Zeichen, daß ihr Wandel 
ortan dem Willen ihres Mannes unterworfen sei. Währenddessen hielt ein 
züngling ein blankes Schwert empor, das dann der Vater dem neuen Gatten 
iberreichte; denn dieser sollte von nun an nicht nur der Herr, sondern auch 
er Beschützer seines Weibes sein. Mit der feierlichen Heimführung der Braut 
das Haus des Mannes galt die Ehe geschlossen. (Siehe Bild S. Gu.7 
Häusliche —zens
	        
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